Die Europäische Kommission öffnet eine Konsultation zur Bewertung und Überarbeitung des Rechtsakts zur Cybersicherheit von 2019. Ziel ist es, die Resilienz der EU gegenüber zunehmenden Cyberbedrohungen zu stärken. Interessenvertreter können ihre Meinung bis zum 20. Juni abgeben.
Neubewertung und Vereinfachung von Vorschriften
Der Schwerpunkt der Überprüfung liegt zunächst auf dem Mandat der EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA), dem Europäischen Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung und darauf, die Sicherheitsherausforderungen der Lieferketten von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) zu bewältigen.
Diese Initiative bietet die Gelegenheit, Cybersicherheitsvorschriften zu simplifizieren. Sie spiegelt das anhaltende Engagement der Kommission wider, Vorschriften zu vereinfachen. Durch die Straffung der Berichtspflichten will die Kommission die Umsetzung erleichtern, Bürokratie abbauen und ein unternehmensfreundliches Umfeld fördern.
Ihre Meinung ist gefragt
Interessensvertreter, etwa die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, Cybersicherheitsbehörden, Industrie- und Handelsverbände, Forscher und Hochschulen, Verbraucherorganisationen und Bürgerinnen und Bürger, können sich auf dem Portal „Have Your Say“ äußern. Sie haben dafür bis zum 20. Juni Zeit.
Weiter Informationen
Rechtsakt zur Cybersicherheit 2019
Pressekontakt: Nikola John, Tel.: +49 (30) 2280 2410
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Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 11. April 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland