(10.11.2016) - Der für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständige Kommissar Pierre Moscovici erklärte: „Komplexe Finanzierungsmodelle und undurchsichtige Unternehmensstrukturen entstehen nicht durch Zufall: Manche Intermediäre haben sie gleichsam zu einer Kunstform erhoben. Diese Fachleute bieten ihren Kunden Möglichkeiten, Schlupflöcher aggressiv zu nutzen oder Gewinne zu verlagern, um so in erheblichem Umfang Steuern zu sparen. Mit unserer heutigen Konsultation wollen wir ausloten, wie Intermediäre davon abgehalten werden können, solche Modelle zu entwickeln, und wie unsere Mitgliedstaaten mehr Erkenntnisse und Informationen erhalten können, damit sie solchen Praktiken einen Riegel vorschieben können.“
Der Kommission geht es bei der Konsultation insbesondere darum, wie eine verpflichtende Offenlegungsregelung für Steuerberater eingeführt werden könnte. Diese würde Intermediäre verpflichten, über Modelle, die als aggressive oder missbräuchliche Steuerpraktiken angesehen werden könnten, frühzeitig Auskunft zu geben, und würde die Ziele der nicht bindenden OECD-Leitlinien (BEPS-Aktionspunkt 12) für die Offenlegung aggressiver Steuerplanung widerspiegeln. Die öffentliche Konsultation wird zu entscheiden helfen, ob es angemessen ist, verbindliche Regeln auf EU-Ebene einzuführen, und welches Rechtsinstrument dafür gegebenenfalls zum Einsatz kommen sollte. Die Konsultationsfrist endet am 16. Februar.
Hintergrund
Viele Unternehmen und Privatpersonen lassen sich von Intermediären Finanzierungsmodelle entwerfen, mit denen sie weniger Steuern zahlen, als sie eigentlich müssten. Solche Intermediäre können Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Finanz- und Anlageberater, Finanzinstitute, Versicherungsvermittler und Mittelsmänner sein, die Unternehmen gründen („Dienstleister für Trusts oder Gesellschaften“). Durch die von diesen Intermediären entwickelten Modelle gehen dem Fiskus vielfach Steuereinnahmen verloren.
Das Europäische Parlament hat gefordert, härter gegen solche Intermediäre, die aggressive Steuerplanung unterstützen, vorzugehen. Der Rat hat die Kommission ebenfalls ersucht, „Gesetzgebungsinitiativen zu verbindlichen Offenlegungsregelungen in Anlehnung an die Aktion 12 des BEPS-Projekts der OECD ins Auge zu fassen, mit dem Ziel, effektivere Hindernisse für Intermediäre zu errichten, die bei Steuerhinterziehung oder Steuerumgehung Unterstützung leisten“.
Die Konsultation wird Aufschluss darüber geben, ob auf EU-Ebene Handlungsbedarf besteht, um wirksamere Abschreckungsmaßnahmen für Steuerberater einzuführen, die der Steuerhinterziehung und -umgehung Vorschub leisten. Sie wird außerdem zeigen, wie entsprechende Regelungen aussehen sollten.
Weitere Informationen:
Öffentliche Konsultation zu Intermediären
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 10. November 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland