Migrations- und Asylpaket: EU-Kommission will Umsetzung beschleunigen und schlägt EU-weite Liste sicherer Herkunftsländer vor - Europäische Kommission
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  • Pressemitteilung
  • 16. April 2025
  • Vertretung in Deutschland
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Migrations- und Asylpaket: EU-Kommission will Umsetzung beschleunigen und schlägt EU-weite Liste sicherer Herkunftsländer vor

Das im vergangenen Jahr verabschiedete Migrations- und Asylpaket tritt im Juni 2026 in Kraft. Die EU-Kommission hat nun vorgeschlagen, die Umsetzung von zwei Schlüsselelementen der Asylverfahrensverordnung vorzuziehen, um Asylanträge mit wenig Aussicht auf Erfolg schneller bearbeiten zu können. Unterstützend hat die Kommission eine erste EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten vorgeschlagen. Dazu zählen der Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien. Die Anträge dieser Staatsangehörige könnten in einem beschleunigten Verfahren oder Grenzverfahren bearbeitet werden. 

Magnus Brunner, EU-Kommissar für Inneres und Migration, sagte: „Wir haben noch etwas mehr als ein Jahr Zeit, bis das Asyl- und Migrationspaket vollständig in Kraft tritt, aber wo wir schneller vorangehen können, sollten wir auch schneller vorgehen. Viele Mitgliedstaaten sind mit einem erheblichen Rückstau bei den Asylanträgen konfrontiert, so dass alles, was wir jetzt tun können, um schnellere Asylentscheidungen zu unterstützen, von entscheidender Bedeutung ist. Die Bestimmungen des Pakets über die Anerkennungsquoten und die Anwendung des Konzepts des sicheren Herkunftslandes können den Mitgliedstaaten helfen, Anträge schneller zu bearbeiten, wobei stets gewährleistet ist, dass jeder Asylantrag weiterhin individuell geprüft wird und der Kontrolle der nationalen Gerichte unterliegt.“

Vorziehen von Schlüsselelementen des Migrations- und Asylpakets

Die Kommission will folgende zwei Bestimmungen vorzeitig anwenden: 

  • Schwelle der Anerkennungsquote von 20 Prozent: Die Mitgliedstaaten können das Grenzverfahren oder ein beschleunigtes Verfahren auf Personen anwenden, die aus Ländern kommen, in denen durchschnittlich 20 Prozent oder weniger Antragstellern in der EU internationaler Schutz gewährt wird.
  • Sichere Drittstaaten und sichere Herkunftsstaaten können mit Ausnahmen benannt werden, die den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bieten, indem sie bestimmte Regionen oder klar identifizierbare Personengruppen ausschließen.

EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten 

Die Kommission schlägt vor, eine erste EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten zu erstellen, die den Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien umfasst. Einige Mitgliedstaaten verfügen bereits über nationale Listen sicherer Herkunftsstaaten. Eine EU-Liste wird diese ergänzen und eine einheitlichere Anwendung des Konzepts unterstützen, das es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Asylanträge von Staatsangehörigen aus den in der Liste aufgeführten Ländern in einem beschleunigten Verfahren zu bearbeiten, da deren Anträge wahrscheinlich keine Aussicht auf Erfolg haben.

Die Kommission ist auch der Ansicht, dass die EU-Beitrittskandidaten grundsätzlich die Kriterien für die Einstufung als sichere Herkunftsländer erfüllen, da sie im Rahmen ihres EU-Beitritts auf die Stabilität von Institutionen hinarbeiten, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und die Achtung und den Schutz von Minderheiten gewährleisten. Ein Beitrittskandidat würde nur unter bestimmten Umständen ausgeschlossen: willkürliche Gewalt in Konfliktsituationen, vom Rat beschlossene Sanktionen gegen dieses Land oder eine EU-weite Anerkennungsquote von mehr als 20 Prozent für Asylbewerber.

Der Vorschlag der Kommission stützt sich auf eine Analyse der EU-Asylagentur und andere Quellen, darunter Informationen der Mitgliedstaaten, des UNHCR und des EAD.

Die EU-Liste der sicheren Herkunftsstaaten kann im Laufe der Zeit erweitert oder überarbeitet werden. Länder können auch von der Liste gestrichen werden, wenn sie die Kriterien für die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat nicht mehr erfüllen. 

Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat stellt keine Garantie für die Sicherheit aller Staatsangehörigen dieses Landes dar.  Die Mitgliedstaaten müssen jeden Asylantrag einzeln prüfen, unabhängig davon, ob eine Person aus einem sicheren Herkunftsland kommt oder nicht.

Nächste Schritte

Es ist nun Sache des Europäischen Parlaments und des Rates, sich auf diesen Vorschlag zu einigen.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Vorschlag zur Änderung der Verordnung 2024/1348 hinsichtlich der Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsstaaten auf EU-Ebene

Fragen und Antwort zum Migrations- und Asylpaket

Pressekontakt: Katrin Abele, Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. April 2025
Autor
Vertretung in Deutschland