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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 31. Januar 2022
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Neue Regeln zum Verbot für den Besitz von Feuerwaffen gelten ab heute

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Ab heute (Montag) gelten neue Regeln für den systematischen Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten über Genehmigungsverweigerungen für den Besitz von Feuerwaffen. Nationale Behörden können nun mit Hilfe des IT-Binnenmarktinformationssystems überprüfen, ob jemandem, der einen Waffenschein beantragt, eine ähnliche Genehmigung in einem anderen Mitgliedstaat verweigert wurde.

Dies soll verhindern, dass Personen das Verbot des Besitzes einer Feuerwaffe durch „Rechtsprechungsshopping“ umgehen. Die Verbesserung der rechtlichen Kontrolle von Schusswaffen ist eine der Prioritäten des  EU-Aktionsplans gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen für 2020-2025. Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, die Europäer vor organisierter Kriminalität und Terrorismus zu schützen. Dies steht im Einklang mit der im Dezember 2020 vorgelegten  Agenda zur Terrorismusbekämpfung  und der im April letzten Jahres vorgestellten EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität.

Weitere Informationen:

Daily News vom 31. Januar 2022

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. Januar 2022
Autor
Vertretung in Deutschland