Die EU bekommt neue Steuertransparenzvorschriften für alle Dienstleister, die im Auftrag von in der EU ansässigen Kunden Transaktionen mit Kryptowerten abwickeln. Darauf haben sich die Finanzministerinnen und -minister geeinigt. Bisher fehlen den Steuerbehörden die benötigten Informationen zur Überwachung von Erlösen, die mithilfe von Kryptowerten erzielt werden. Die EU-Kommission begrüßte die neuen Vorschriften, die auf einem Vorschlag der Kommission beruhen. Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis sagte: „Kryptowerte und E-Geld können ein wesentlicher Treiber für Wirtschaftswachstum und Innovation sein, doch zugleich steigt mit ihnen das Risiko geringerer Transparenz und damit von Steuerhinterziehung und -betrug. Durch die Aktualisierung unserer Steuervorschriften können die nationalen Verwaltungen Steuern effizienter erheben und mit der Entwicklung der Technologie Schritt halten.“
Die neuen Vorschriften ergänzen die Bestimmungen der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) und der Verordnung über Geldtransfers (TFR) und stehen voll und ganz mit der OECD-Initiative für einen Melderahmen für Kryptowerte in Einklang.
Erlöse durch Kryptowerte sind bisher schwer zu überwachen
Um Einnahmen für öffentliche Investitionen und Dienstleistungen sicherzustellen und gleichzeitig ein innovationsfreundliches Wirtschaftsumfeld zu schaffen, ist eine faire und wirksame Besteuerung von größtem Belang. Derzeit fehlen den Steuerbehörden jedoch die benötigten Informationen zur Überwachung von Erlösen, die mithilfe von Kryptowerten erzielt werden, die sich problemlos grenzüberschreitend handeln lassen. Daher können die Behörden nicht in vollem Maße sicherstellen, dass tatsächlich Steuern gezahlt werden, sodass den europäischen Bürgerinnen und Bürgern wichtige Steuereinnahmen entgehen.
Steuerbetrug aufdecken
Die Richtlinie wird die Fähigkeit der Mitgliedstaaten verbessern, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung aufzudecken und zu bekämpfen, indem alle Anbieter von Kryptowerten in der EU – unabhängig von ihrer Größe – dazu verpflichtet werden, Transaktionen von in der EU ansässigen Kunden zu melden. Darüber hinaus werden mit der aktualisierten Richtlinie die Meldepflichten von Finanzinstituten auf E-Geld und digitale Zentralbankwährungen ausgeweitet, und der Anwendungsbereich des automatischen Informationsaustauschs wird auf grenzüberschreitende Vorbescheide ausgedehnt, die von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden.
Die neuen Meldepflichten für Kryptowerte, E-Geld und digitale Zentralbankwährungen werden am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Nachdem das Europäische Parlament eine beratende Stellungnahme abgegeben hat, können die neuen Vorschriften endgültig erlassen werden.
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Die ausführliche Pressemitteilung
Pressekontakt: Laura [dot] Bethkeec [dot] europa [dot] eu (Laura Bethke), Tel.: +49 (30) 2280- 2200
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) der telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 16. Mai 2023
- Autor
- Vertretung in Deutschland