10. Juli 2014 - Sie hat die zweite Stufe im laufenden Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und kann im nächsten Schritt Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen, wenn Deutschland nicht binnen zwei Monaten reagiert. Trotz einer zunehmenden Nitratbelastung des deutschen Grundwassers und der Oberflächengewässer, einschließlich einer Eutrophierung vor allem der Ostsee, hat Deutschland nicht genug für die Reduzierung oder Prävention der Nitratbelastung getan. Das schreibt das geltende EU-Umweltrecht aber vor.
Nitrate sind für das Wachstum von Pflanzen erforderlich und werden häufig als Düngemittel eingesetzt. Überhöhte Mengen können jedoch in Süßwassergewässern und in der Meeresumwelt Schäden verursachen, da sie das Wachstum von Algen fördern, die anderes Leben ersticken (Eutrophierung). Zudem verursacht die Entfernung von Nitraten aus dem Trinkwasser hohe Kosten.
In Deutschland ist die Düngeverordnung das Hauptinstrument zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Deren Vorgaben werden jedoch bisher klar verfehlt: Die jüngsten von Deutschland vorgelegten Zahlen zeigen, dass der vorgeschriebene Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Wasser zwischen 2008-2011 an über der Hälfte (50,3 Prozent) aller Messstellen überschritten wurde, unverändert gegenüber dem Zeitraum 2004-2007. Im Vergleich zu 2004-2007 stieg die Nitratbelastung sogar an 40 Prozent aller Messstellen. Dennoch wurden seitens Deutschlands keine Sofortmaßnahmen ergriffen, um gegen die Nitratbelastung im Wasser vorzugehen, wie es die EU-Nitratrichtlinie vorsieht. Dazu könnten laut Richtlinie eine stärkere Begrenzung der Ausbringung von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen oder ein Verbot für das Ausbringen bestimmter Düngemittel während bestimmter Zeiträume zählen.
Am 18. Oktober 2013 hatte die Kommission Deutschland ein Fristsetzungsschreiben übersandt, die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens. Da seitdem aus Sicht der Kommission seitens Deutschland keine adäquaten zusätzlichen Sofortmaßnahmen zur Verringerung der Nitratbelastung erfolgten, hat die Kommission auf Empfehlung des EU-Umweltkommissars Janez Potočnik heute die zweite Stufe eingeleitet und eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Deutschland wird darin aufgefordert, die EU-Vorschriften einzuhalten. Falls Deutschland nicht binnen zwei Monaten reagiert, kann die Kommission Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.
Mehr Informationen (in englischer Sprache) zur EU-Nitratrichtlinie hier, die Richtlinie selbst finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren hier.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 10. Juli 2014
- Autor
- Vertretung in Deutschland