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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung24. Juli 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 10 Min

Rechtsstaatlichkeitsbericht 2024: EU ist besser gerüstet als vor fünf Jahren

Dargestellt ist ein Piktogram auf einem lila Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Innerhalb des Kreises befinden sich Darstellungen zum Thema Justiz und Recht. Auf der linken Seite oben sieht man einen Gerichtshammer, parallel dazu auf der rechten Seite die Darstellung einer Waage, die von einer Hand gehalten wird (Justizsymbol). Der untere Teil des Kreises zeigt einge Hand, die eine kleinere Hand in ihrer hält.

Die Europäische Kommission hat ihren fünften Jahresbericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht und im Vergleich zur ersten Ausgabe im Jahr 2020 wird deutlich: Die Mitgliedstaaten und die EU insgesamt sind viel besser darauf vorbereitet, neue Herausforderungen zu erkennen, zu verhindern und zu bewältigen. Das fördert die Resilienz unserer europäischen Demokratien, das Vertrauen in die EU und ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts, auch schafft es günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen mit Blick auf Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiges Wachstum.

Dialog führt zu Fortschritten, Rechtsstaatlichkeit hält unsere Demokratien zusammen

Justizkommissar Didier Reynders betonte, dass Dialog zu wichtigen Fortschritten beiträgt. „Aus genau diesem Grund war und bleibt dieser Bericht ein Bezugspunkt, um Debatten auf nationaler Ebene anzustoßen und dazu beizutragen, die nationalen Reformagenden voranzutreiben.“  Gerade mit Blick auf die Bereiche, in denen es noch Verbesserungsbedarf gibt, fügte er hinzu: „Die Rechtsstaatlichkeit zu stärken, ist eine dauerhafte Aufgabe für alle Mitgliedstaaten und Erweiterungsländer. Ich möchte alle Mitgliedstaaten ermutigen, weiter an der Umsetzung der Empfehlungen zu arbeiten.“

Vizepräsidentin Věra Jourová sagte: „Rechtsstaatlichkeit hält unsere Demokratien zusammen und schützt unsere Rechte. Ohne Rechtsstaatlichkeit versänken unsere Demokratien und Volkswirtschaften im Chaos.“ Jourová sieht die EU besser gerüstet für Herausforderungen in diesem Bereich, spricht aber auch die weiter bestehenden Bedenken in verschiedenen Bereichen und Mitgliedstaaten an: „Das bedeutet, dass noch mehr getan werden muss, um die Unabhängigkeit der Justiz zu verbessern, um Korruption wirksam zu bekämpfen und um für mehr Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten sowie von zivilgesellschaftlichen Organisationen zu sorgen.“

Triebfeder für positive Reformen, aber weiter auch systematische Bedenken

Seit seiner erstmaligen Veröffentlichung im Jahr 2020 ist der Bericht zu einer echten Triebfeder für positive Reformen geworden: Zwei Drittel (67 Prozent) der Empfehlungen aus dem Jahr 2023 wurden vollständig oder teilweise umgesetzt. In einigen Mitgliedstaaten bestehen jedoch weiter systematische Bedenken, und die Lage hat sich weiter verschlechtert. Die Bedenken werden in den Empfehlungen des diesjährigen Berichts zur Sprache gebracht. 

Vier Themenbereiche im Mittelpunkt

Der Bericht deckt vier Themenbereiche ab: nationale Justizsysteme, Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Freiheit und Pluralismus der Medien sowie sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung.

  • Justizreformen

Viele Mitgliedstaaten haben die Empfehlungen von 2023 umgesetzt, und im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität vereinbarte Reformen durchgeführt. Dabei ging es u.a. um die Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, ihrer Effizienz und Qualität, bessere Ernennungsverfahren, Autonomie der Staatsanwaltschaften. Einige systemische Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz bestehen weiter und es gab auch konkrete Fälle einer Verschlechterung. 

  • Korruptionsbekämpfung

Korruption bereitet den Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie den Unternehmen in der EU nach wie vor Sorgen. Aus der Eurobarometer-Sonderumfrage und der Flash-Eurobarometer-Umfrage 2024 geht hervor, dass die Mehrheit (61 Prozent) der Menschen in der EU Korruption für inakzeptabel hält, 65 Prozent denken, dass Fälle auf hoher Ebene nicht ausreichend verfolgt werden und nur 30 Prozent meinen, dass Korruptionsbekämpfung Wirkung zeigt. Rund drei Viertel der Unternehmen äußerten die Meinung, dass zu enge Verbindungen zwischen Wirtschaft und Politik zu Korruption führen (79 Prozent) und dass Günstlingswirtschaft und Korruption dem Wettbewerb zwischen Unternehmen schaden (74 Prozent). Durchschnittlich 68 Prozent der EU-Bürgerinnen und -Bürger und 64 Prozent der in der EU ansässigen Unternehmen sind der Ansicht, dass Korruption in ihren Mitgliedstaaten weitverbreitet ist.

Seit dem vergangenen Jahr haben die Mitgliedstaaten ihre institutionelle Landschaft zugunsten einer intensiveren Korruptionsbekämpfung verbessert – unter anderem durch mehr Ressourcen für die Strafverfolgungsbehörden, die Staatsanwaltschaften und die Justiz. Gleichzeitig sind weitere präventive Maßnahmen erforderlich, z. B. was Lobbyarbeit, Interessenkonflikte und Vorschriften für Vermögenserklärungen angeht, und um eine wirksame Untersuchung und Verfolgung von Korruptionsfällen zu gewährleisten. 

  • Freiheit und Pluralismus der Medien

Mehrere Mitgliedstaaten haben konkrete Schritte unternommen, um für mehr Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten und ein verbessertes Arbeitsumfeld zu sorgen – auch im Lichte von Initiativen der Kommission wie dem bereits in Kraft getretenen Europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFA), das ab August 2025 uneingeschränkt anwendbar sein wird, der Anti-SLAPP-Richtlinie und -Empfehlung sowie der Empfehlung zur Sicherheit von Journalisten.

Darüber hinaus wurden die Aufgaben und Zuständigkeiten mehrerer nationaler Medienregulierungsbehörden ausgeweitet, auch aufgrund des Inkrafttretens des EU-Gesetzes über digitale Dienste. Zudem wurden Online-Register über Eigentumsverhältnisse neu eingerichtet oder ausgebaut.

In mehreren Mitgliedstaaten bestehen jedoch nach wie vor Bedenken in Bezug auf die unabhängige Leitung oder Finanzstabilität öffentlich-rechtlicher Medienanstalten, die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, das Recht auf Zugang zu öffentlichen Dokumenten und die transparente und gerechte Vergabe staatlicher Werbung. 

  • Institutionelle Gewaltenteilung

Die Mitgliedstaaten haben die Qualität ihrer Gesetzgebungsverfahren weiter verbessert und Interessenträger in diese Prozesse einbezogen. Einige Mitgliedstaaten haben den Status nationaler Menschenrechtsinstitutionen, Ombudspersonen und anderer unabhängiger Behörden aufgewertet und die entsprechenden Ressourcen erhöht und etwas für eine stärkere Zivilgesellschaft getan. 

In mehreren Mitgliedstaaten bestehen jedoch nach wie vor Herausforderungen wie etwa durch die übermäßige Nutzung beschleunigter Verfahren, wegen der allgemeinen Qualität der Rechtsetzung sowie bei der Konsultation der Interessenträger. Die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger sind zunehmend mit Problemen, gesetzlichen Einschränkungen und Angriffen einschließlich systemischer Beschränkungen ihrer Tätigkeit in bestimmten Mitgliedstaaten konfrontiert. Das ist ein besorgniserregender Trend, der bereits im vorherigen Bericht festgestellt wurde.

Bericht zu Deutschland

Der Länderbericht zu Deutschland gibt einen Überblick, in welchen Bereichen Fortschritte erzielt wurden und in welchen nicht. Über diesen Link kommt man auf die verschiedenen Länderberichte zum Download.

Positiv erwähnt werden die deutschen Bemühungen um angemessenere Ressourcen für das Justizsystem, um eine bessere Nachvollziehbarkeit, welche Interessenvertreter politisch auf die Formulierung von Rechtstexten Einfluss nehmen wollen sowie eine Verschärfung von Vorschriften zum sogenannten „Drehtüreffekt“ (wenn Politiker zu Lobbyisten werden oder Lobbyisten in die Politik gehen), etwa bei der Transparenz von Genehmigungen und Karenz-Zeiten nach dem Ausscheiden aus dem Staatsdienst. 

Keine weiteren Fortschritte gab es bei einer Rechtsgrundlage für ein Recht auf Information der Presse über die Bundesbehörden (unter Berücksichtigung der Europäischen Normen für den Zugang zu amtlichen Dokumenten) sowie bei dem Plan, den Steuerbefreiungsstatus für gemeinnützige Zwecke anzupassen (unter Berücksichtigung der europäischen Standards für die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen).

Details zu den vier Themenschwerpunkten:

  • Derzeit laufen mehrere Initiativen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der deutschen Justiz, etwa über eine Reform zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Verfassungsgerichts, beim Thema Weisungsbefugnis von Justizministern (Bund und Länder) für Staatsanwälte, Achtung der verfassungsmäßigen Werte durch Laienrichter und für ordentliche Richter vor ihrer erstmaligen Ernennung. Es wurden Schritte unternommen, um die Gesamtmittel für die Justiz zu ergänzen, die Höhe der Richterbezüge stellt aber nach wie vor eine Herausforderung dar. Die Digitalisierungsbemühungen im Justizwesen werden durch ein mehrjähriges Investitionsprogramm und eine Reihe spezieller Gesetzgebungsinitiativen untermauert. Die Beratungen über den Vorschlag zur Einführung einer digitalen Dokumentation von Hauptverfahren in Strafsachen sind jedoch zum Stillstand gekommen. Das Justizsystem funktioniert insgesamt weiterhin effizient, und der Bundestag berät über Maßnahmen gegen sogenannte „Massen-Zivilfälle“. 

     

  • Die Aktualisierung des strategischen Rahmens zur Korruptionsbekämpfung für die Bundesverwaltung steht noch aus. Eine Reihe von Gesetzesreformen zur Erhöhung der Transparenz und zur Verbesserung der Korruptionsprävention sind in Kraft getreten, etwa das Lobbyregister, Vorschriften für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Dienst, der Schutz von Whistleblowern sowie die Finanzierung politischer Parteien und Kampagnen. Die Arbeiten an einem legislativen Fußabdruck ist für die Ministerinnen und Minister vorangekommen, für das Parlament jedoch nach wie vor nicht vorhanden. (Hier geht es um die Offenlegung, wer an welchen Gesprächen teilgenommen hat.) Bei der Durchsetzung der Vorschriften über Interessenkonflikte für Parlamentarier und Regierungsbeamte bestehen nach wie vor Mängel. Es wurde eine Reform des Strafrechts vorgeschlagen, um den Handel mit Einflussnahme unter Strafe zu stellen, allerdings nur dann, wenn er von Mitgliedern des Parlaments und unter bestimmten Umständen begangen wurde. Änderung der Vorschriften für eine wirksamere Bekämpfung von Bestechung aus dem Ausland stehen noch aus. Korruption auf hoher Ebene wird bekämpft, ohne dass systemische Schwächen festgestellt wurden. 

 

  • Der Rahmen zur Regulierung der staatlichen Medienbehörden und der Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich ist stabil geblieben; darüber hinaus werden derzeit Überlegungen zur Überarbeitung des Rahmens für die Medienkonzentration angestellt. Im Jahr 2023 wurden strengere Compliance-Sicherungsmaßnahmen für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten vereinbart, im Herbst 2024 folgt ein weiterer Reformvorschlag. Die Bundesregierung hält an ihren Plänen fest, das Recht auf Information der Presse in Bezug auf Bundesbehörden gesetzlich festzulegen, und plant noch für dieses Jahr einen Reformentwurf. Bisher wurden keine konkreten weiteren Schritte unternommen. Behörden und Medien gehen gemeinsam Sicherheitsrisiken von Journalistinnen und Journalisten bei der Ausübung ihrer Arbeit an, in der Gesellschaft nimmt die feindselige Wahrnehmung von Journalisten und Medien zu. 

 

  • Was das Gesetzgebungsverfahren betrifft, so sind die Zeitrahmen für die Konsultation der Interessenträger auf Bundesebene in der Praxis unterschiedlich. Die Einrichtung eines einheitlichen Portals für alle Legislativvorschläge steht noch aus. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erhielt im Oktober 2023 erneut den Status A. Es wurden noch keine konkreten Schritte unternommen, um die Unsicherheit in Bezug auf den Steuerbefreiungsstatus von Organisationen ohne Erwerbszweck zu beseitigen. Die sich daraus ergebenden praktischen Bedenken bleiben bestehen. Darüber hinaus hat sich die Lage des zivilgesellschaftlichen Raums insgesamt etwas verschlechtert. Bestimmte Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Demonstrationsrecht unterliegen einer gerichtlichen Überprüfung.

Neu aufgenommen: Kapitel über vier Erweiterungsländer

Der diesjährige Bericht enthält erstmals vier Länderkapitel zu den Entwicklungen in Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Die Aufnahme dieser vier am weitesten fortgeschrittenen Erweiterungsländer wird deren Reformbemühungen unterstützen und den Behörden helfen, weitere Fortschritte im Beitrittsprozess zu erzielen und die Fortsetzung der Arbeit im Bereich der Rechtsstaatlichkeit als künftige Mitgliedstaaten vorzubereiten. 

Der Bericht enthält keine Empfehlungen für diese Erweiterungsländer, da Empfehlungen ausschließlich im Rahmen des jährlichen Erweiterungspakets abgegeben werden.

Sonderumfrage Eurobarometer

Mehr als sieben von zehn Bürgerinnen und Bürgern der EU sind sich einig, dass die Europäische Union eine wichtige Rolle bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in ihrem Land spielt. Das geht aus einer ebenfalls heute veröffentlichten Eurobarometer-Sonderumfrage hervor. Nahezu neun von zehn halten es für wichtig, dass alle EU-Mitgliedstaaten die Grundwerte der EU achten – diese Meinung ist seit 2019 stabil geblieben. Darüber hinaus hat sich die Wahrnehmung, über die Grundwerte der EU informiert zu sein, in vielen Ländern deutlich verbessert: Insgesamt fühlen sich 51 Prozent der Bürgerinnen und Bürger gut über die Grundwerte und die Rechtsstaatlichkeit in der EU unterrichtet – im Jahr 2019 waren es 43 Prozent.

Hintergrund

Rechtsstaatlichkeit ist eine Voraussetzung für die Achtung anderer Werte und aus diesem Grund für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen in der EU von entscheidender Bedeutung. Sie garantiert, dass die Grundrechte im Einklang mit den demokratischen Grundwerten gewahrt werden, sie gewährleistet die Anwendung des EU-Rechts und fördert ein investitionsfreundliches Unternehmensumfeld. Sie ist ein wesentliches Element der Identität der Europäischen Union. 

Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ist ein präventives Instrument und gehört zum jährlichen Zyklus der Rechtsstaatlichkeit. Ziel des Berichts ist es, sowohl positive als auch negative Entwicklungen in Bezug auf den Stand der Rechtsstaatlichkeit zu überwachen und zu bewerten. Dazu erfolgt ein intensiver Dialog mit den nationalen Behörden und Interessenträgern, in jedem Land werden identische Sachverhalte geprüft. 

Der Bericht steht gesondert von den übrigen Elementen des EU-Instrumentariums zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit und ergänzt die im Vertrag verankerten Mechanismen, mit denen die EU auf schwerwiegendere rechtsstaatliche Probleme in den Mitgliedstaaten reagieren kann, ohne diese zu ersetzen. Zu diesen Instrumenten gehören Vertragsverletzungsverfahren und das Verfahren zum Schutz der Grundwerte der Union nach Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union.

Seit 2020 haben mehrere neue EU-Initiativen gemeinsame Normen in für die Rechtsstaatlichkeit unmittelbar relevanten Bereichen angehoben. Dazu gehören das Europäische Medienfreiheitsgesetz und das Antikorruptionspaket einschließlich Vorschlägen für neue Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung in der EU und zur Stärkung des Mechanismus der Union zur Sanktionierung von Korruption in der externen Dimension der EU.

Weitere Informationen

Pressemitteilung in voller Länge

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 – Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 – Empfehlungen

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 – Länderkapitel

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 – Länderkapitel: Kurzfassungen und Empfehlungen

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 – Methodik

Der jährliche Zyklus der Rechtsstaatlichkeit – Factsheet

Das Instrumentarium der EU zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit – Factsheet

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 – Fragen und Antworten

Eurobarometer Spezial 553 – Rechtsstaatlichkeit:

Eurobarometer 584 – Einstellungen der Bürgerinnen und Bürger zur Korruption in der EU

Eurobarometer 542 – Einstellungen von Unternehmen zur Korruption in der EU

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Juli 2024
Autor
Vertretung in Deutschland