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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung17. Mai 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Schutz der Umwelt: von Montag an neue EU-Vorgaben

Umwelt

In wenigen Tagen, am 20. Mai, treten in der EU eine neue Richtlinie zum Kampf gegen Umweltkriminalität sowie eine Verordnung über Abfallverbringung in Kraft. Die Richtlinie verpflichtet die EU-Staaten dazu, strafrechtliche Maßnahmen gegen Umweltstraftaten zu ergreifen; die Verordnung sorgt für die nachhaltige Bewirtschaftung von Abfällen.

Details zur Richtlinie

Die neuen Vorschriften werden die Wirksamkeit der Strafverfolgung verbessern und zur Bekämpfung schwerer Umweltstraftaten beitragen, die verheerende Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben können.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen eine umfassende und aktuelle Liste von Umweltstraftaten im Zusammenhang mit den schwersten Verstößen gegen Umweltverpflichtungen in ihr Strafrecht aufnehmen. Dazu gehören neue Kategorien von Verstößen, etwa das illegale Recycling von Schiffen, die illegale Wasserentnahme sowie schwere Verstöße gegen die Rechtsvorschriften über Chemikalien und Quecksilber. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten strengere Sanktionen einführen bei Straftaten, die zu schweren, weitreichenden und erheblichen Umweltschäden oder sogar -zerstörungen führen. Die Richtlinie sieht auch vor, dass Umweltschützer in Strafverfahren unterstützt werden.

Dieses bahnbrechende Gesetz ist das erste seiner Art. Es wird sicherstellen, dass die schwersten Verstöße gegen Umweltvorschriften als Straftaten betrachtet werden und dass die Schlüsselrolle der Umweltschützer anerkannt wird“, erklärte Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius.Es wird auch den Strafverfolgungsbehörden und der Justiz die Instrumente an die Hand geben, um wirksam gegen Umweltverbrechen in der gesamten Union vorzugehen.“

Details zur Verordnung

Die neue Abfallverbringungsverordnung enthält strengere Vorschriften für die Ausfuhr von Abfällen in Nicht-EU-Ländern. Sie wird die Kreislaufwirtschaft unterstützen und sicherstellen, dass aus der Europäischen Union ausgeführte Abfälle ökologisch nachhaltig behandelt werden. Sie wird die Rückverfolgbarkeit verbessern und die Verbringung von Abfällen zum Recycling innerhalb und außerhalb der EU erleichtern. 

Umwelt-Kommissar Virginijus Sinkevičius bezeichnete die neue Verordnung als wichtigen Bestandteil des ökologischen Wandels, bei dem immer mehr Abfälle in wertvolle Ressourcen umgewandelt werden: „Mit der neuen Verordnung über die Verbringung von Abfällen wird sichergestellt, dass diese Abfälle an Bestimmungsorte gelangen, wo sie nachhaltig bewirtschaftet werden können, und eine saubere Kreislaufwirtschaft unterstützen. Die neue Verordnung wird die Verbringung reibungslos, einfacher und digital gestalten. Sie wird das Wachstum der Recycling­industrie erleichtern und die Umweltverschmutzung durch schlechte Bewirtschaftung und illegalen Handel mit Abfällen verringern.“

Illegaler Abfallhandel ist eine der schwersten Formen von Umweltkriminalität.

Weitere Informationen:

Daily News vom 17. Mai

Pressemeldung zum Inkrafttreten der Richtlinie zum Umweltkriminalität

Pressemeldung zum Inkrafttreten der Verordnung zur Abfallverbringung 

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Mai 2024
Autor
Vertretung in Deutschland