(17.11.2016) - Die für den Haushalt zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Kristalina Georgieva sagte: „Wir haben alles daran gesetzt, die Mittel für einen Haushalt zu sichern, der im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger funktioniert. Der EU-Haushalt 2017 wird somit dazu beitragen, Schocks abzufedern, unsere Wirtschaft anzukurbeln und Situationen wie die Flüchtlingskrise zu bewältigen. Wie bereits in früheren Jahren ist unser Haushaltsplan ergebnisorientiert, damit jeder Euro aus dem EU-Haushalt etwas bewegt.“
Der EU-Haushalt für 2017 beläuft sich auf 157,9 Mrd. Euro bei den Mitteln für Verpflichtungen und 134,5 Mrd. Euro bei den Mitteln für Zahlungen.
Einige Eckpunkte:
- Fast die Hälfte der Mittel - 74,9 Mrd. Euro an Verpflichtungen - wird Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit fördern. So werden etwa 21,3 Mrd. Euro für Programme wie das europäische Forschungsprogramm Horizont 2020, das Bildungsprogramm Erasmus +, das Programm für kleine und mittlere Unternehmen COSME und die Connecting Europe Facility (CEF) ausgegeben. Außerdem werden 2,7 Mrd. Euro für den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bereitgestellt. Weitere 53,59 Mrd. Euro sollen die Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten und den Regionen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) fördern
- Die Unterstützung für europäische Landwirte beläuft sich auf 42,6 Mrd. Euro.
- Fast 6,0 Mrd. Euro dienen dem Schutz der EU-Außengrenzen und helfen, die Migrations- und Flüchtlingskrise zu bewältigen. Mit der Hälfte dieser Summe werden Maßnahmen innerhalb der EU finanziert. Die zweite Hälfte steht für Maßnahmen außerhalb der EU bereit, um die Ursachen der Migration zu bekämpfen. 200 Millionen Euro davon werden für das neue Instrument zur humanitären Hilfe in der EU bereitgestellt.
Hintergrund
Die Europäische Kommission legt jedes Jahr einen Entwurf des Haushaltsplans der EU vor. In diesem Jahr legte die Kommission ihren ersten Vorschlag am 30. Juni 2016 vor.
Daraufhin nehmen sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat einen Standpunkt zu diesem Vorschlag an. In diesem Jahr nahm der Rat seinen Standpunkt am 12. September 2016 förmlich an. Das Europäische Parlament seinerseits nahm seinen Standpunkt auf seiner Plenartagung vom 26. Oktober 2016 an.
Weichen die Standpunkte des Europäischen Parlaments und des Rates voneinander ab, treten sie im Rahmen des sogenannten Vermittlungsverfahrens in Verhandlungen. In diesem Jahr dauerte das 21-tägige Vermittlungsverfahren vom 28. Oktober bis zum 17. November.
Diese Verhandlungen werden von einem eigens eingesetzten Vermittlungsausschuss geführt, dem jeweils 28 Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rates angehören. Die Europäische Kommission übernimmt dabei in Person der für den Haushalt zuständigen Vizepräsidentin sowie von Experten der Generaldirektion Haushalt die Rolle eines ehrlichen Maklers.
Weitere Schritte
Zur Besiegelung des Kompromisses, der bei den Haushaltsgesprächen gefunden wurde, müssen das Europäische Parlament und der Rat den Text förmlich annehmen.
Weitere Informationen
Entwurf des EU-Haushaltsplans 2017 – Fragen und Antworten
Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 17. November 2016
- Autor
- Vertretung in Deutschland