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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 25. November 2020
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

Verbindliches Transparenzregister: Verhandlungsführer einigen sich auf Eckpfeiler

Die Verhandlungen über ein verbindliches Transparenzregister für alle drei EU-Institutionen kommen voran. Gestern (Dienstag) konnten die Verhandlungsführer von Europäischen Parlament, Rat und Kommission Fortschritte in mehreren Punkten verzeichnen...

Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová erklärte: „Mehr Transparenz ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU uneingeschränkt Vertrauen in die EU-Institutionen haben. Wir haben viel erreicht, aber wir müssen die Dynamik nutzen und eine Einigung zwischen den drei Organen über ein aussagekräftiges Transparenzregister sicherstellen.“

Gestern (Dienstag) hatten die für Werte und Transparenz zuständige Kommissionsvizepräsidentin, Věra Jourová, die Verhandlungsführerinnen des Europäischen Parlaments, Vizepräsidentin Katarina Barley und Danuta Hübner, Mitglied des Ausschusses für konstitutionelle Fragen, sowie Staatsminister Michael Roth für den deutschen Ratsvorsitz, über das Transparenzregister verhandelt. Dabei konnten sie Fortschritte in verschiedenen Punkten verzeichnen. Die Vertreter der drei EU-Organe zeigten sich zuversichtlich, dass vor Jahresende eine endgültige Einigung erzielt werden kann.

Die vorläufig vereinbarten Elemente stehen voll und ganz im Einklang mit den Verpflichtungen, die in den vorangegangenen politischen Treffen vom 16. Juni und 6. Oktober eingegangen wurden, und tragen der unterschiedlichen Natur der unterzeichnenden Organe Rechnung. Diese Elemente beziehen sich auf die Struktur und die Ressourcen des neuen Transparenzregisters sowie auf die Zulassungsvoraussetzungen für Interessenvertreter. Insbesondere wird in der vorläufigen Einigung klargestellt, dass die Einhaltung des Verhaltenskodex durch die Antragsteller Teil der Auswahlkriterien wird.

Die Bestimmungen zu den Überwachungs- und Untersuchungsverfahren beinhalten die Möglichkeit, im Falle der Nichteinhaltung des Verhaltenskodex Maßnahmen zu ergreifen und auch die Rechte der registrierten Organisationen und Einzelpersonen zu berücksichtigen, indem ein wirksames Entscheidungs- und Überprüfungsverfahren eingeführt wird.

Das Sekretariat wird eine gemeinsame operative Struktur mit einer angemessenen Personalausstattung sein, um die neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Funktionsweise des Registers zu bewältigen. Die drei Institutionen werden gleichberechtigt sein, da Aufsicht und Leitung von den Generalsekretären der drei Organe wahrgenommen werden, die den Verwaltungsrat des Registers bilden werden. Die Organe werden sich die Kosten für die Pflege und Entwicklung des Registers anteilig (auf der Grundlage ihrer jeweiligen Verwaltungsgröße) im Rahmen eines konsensbasierten Verfahrens teilen. Auf diese Weise wird das Transparenzregister seinen Auftrag wirksam erfüllen und auf künftige Herausforderungen vorbereitet sein

Nächste Schritte

Nach einer Diskussion über den Eckpfeiler des neuen Abkommens, d. h. über den Grundsatz, dass die Eintragung in das Transparenzregister eine notwendige Voraussetzung dafür ist, dass Interessenvertreter bestimmte Tätigkeiten im Rahmen des Abkommens ausführen können, kamen die Verhandlungsführer überein, dass die Gespräche auf technischer Ebene fortgesetzt werden sollten. Die Vertreter der drei EU-Organe sind nach wie vor zuversichtlich, dass vor Jahresende eine endgültige Einigung erzielt werden kann, die gemeinsam darauf abzielt, in der Praxis eine gemeinsame Kultur der transparenten und ethischen Interessenvertretung zu schaffen, die die von den EU-Bürgern erwartete Transparenz gewährleistet.

Hintergrund

Die Europäische Kommission unterbreitete ihren Vorschlag für eine neue, das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission umfassende interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister für Interessenvertreter am 28. September 2016. Mit dem Vorschlag soll der Rahmen für eine transparente und ethischen Grundsätzen entsprechende Zusammenarbeit zwischen Interessenvertretern und den drei an der neuen Regelung teilnehmenden Organen gestärkt werden. Seit 2011 führen das Parlament und die Kommission gemeinsam ein öffentliches Register für Interessenvertreter, mit dem Transparenz und Rechenschaftspflicht im politischen Willensbildungsprozess der EU erhöht werden sollen. Der Rat nimmt im derzeitigen Verfahren seit 2014 eine Beobachterposition ein.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Obligatorisches Transparenzregister: vorläufige Einigung in wesentlichen Punkten (auf Englisch)

Informationen zu den Verhandlungen über das Transparenzregister auf den Seiten des Europäischen Parlaments

Website des Transparenzregisters

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu ( Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
25. November 2020
Autor
Vertretung in Deutschland