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Vertretung in Deutschland
  • Pressemitteilung
  • 3. Juli 2023
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 3 Min

Verfolgung des Verbrechens der Aggression Russlands gegen die Ukraine: Internationales Zentrum nimmt Arbeit auf

Participation of Didier Reynders, European Commissioner, in the launch of the International Centre for the Prosecution of the Crime of Aggression against Ukraine (ICPA)

Das Internationale Zentrum für die Verfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine (ICPA) hat seine Arbeit aufgenommen. Es setzt sich aus ausgewählten nationalen Staatsanwälten zusammen und wird dazu beitragen, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs gesammelten Beweismittel auszutauschen und zu analysieren. Das neue Zentrum ist in Den Haag bei der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) angesiedelt.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine führt weiterhin Tag für Tag zu unsäglichen Gräueltaten. Zutiefst beunruhigende Nachrichten über vorsätzliche Angriffe auf Zivilisten, darunter Kinder, zeugen tagtäglich von dem grauenvollen Blutvergießen, das Putin auf unseren Kontinent zurückgebracht hat. Die Beweise für die unzähligen Völkerrechtsverbrechen Russlands häufen sich. Das neue internationale Zentrum für die Strafverfolgung wird maßgeblich dazu beitragen, die Täter vor Gericht zu stellen – auch für das Verbrechen der Aggression. Wir werden alles daransetzen, Putin und seine Handlanger zur Rechenschaft zu ziehen.“

In dem mit Unterstützung der EU-Kommission eingerichteten Zentrum arbeiten nationale Staatsanwälte, die bereits an der gemeinsamen Ermittlungsgruppe mitwirken, mit der das Zentrum bei seinen Tätigkeiten in Verbindung steht. Die beteiligten Sachverständigen können so tagtäglich zusammenzuarbeiten, rasch Erkenntnisse austauschen und sich auf eine gemeinsame Strategie verständigen. Eurojust wird operative, rechtliche, finanzielle und logistische Unterstützung leisten, unter anderem bei der Sicherung, Aufbewahrung und Analyse von Beweismitteln. Dies ist wichtig, um künftige Gerichtsverfahren vorzubereiten – sei es Verfahren vor nationalen oder internationalen Gerichten, u. a. vor einem möglichen Gerichtshof für das Verbrechen der Aggression oder vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) bei Straftaten, die in seine Zuständigkeit fallen.

EU-Justizkommissar Didier Reynders betonte: „Mit dem heutigen Start des internationalen Strafverfolgungszentrums bekräftigt die Europäische Union ihre Entschlossenheit, uneingeschränkte Rechenschaftspflicht für die während des Kriegs Russlands gegen die Ukraine begangenen internationalen Verbrechen zu gewährleisten. Dazu zählt auch das Verbrechen der Aggression, das von der höchsten politischen und militärischen Führung verübt wird. Heute senden wir ein klares Signal an die Welt, dass das Verbot der Anwendung von Gewalt nach wie vor die Grundlage unserer regelbasierten internationalen Ordnung ist und dass diejenigen, die dagegen verstoßen, zur Rechenschaft gezogen werden.

Nächste Schritte

Das Zentrum wird heute seine Arbeit aufnehmen. Eurojust wird eng mit der Kommission und den Mitgliedern der gemeinsamen Ermittlungsgruppe zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass das Zentrum die nationalen Behörden bestmöglich unterstützen kann.

Hintergrund

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist für die Verfolgung der schwersten internationalen Verbrechen (Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sowie das Verbrechen der Aggression) zuständig. Er kann Russland jedoch derzeit nicht wegen des Verbrechens der Aggression verfolgen, da Russland kein Vertragsstaat des IStGH ist. Um diese Lücke zu schließen, stellte die Kommission den Mitgliedstaaten im November 2022 Optionen vor, wie für alle in der Ukraine begangenen Verbrechen eine uneingeschränkte Rechenschaftspflicht gewährleistet werden kann. Dabei wurde die Einrichtung eines Rechenschaftsmechanismus geprüft, der die strafrechtliche Verfolgung des Verbrechens der Aggression ermöglicht.

Während die Beratungen – insbesondere innerhalb der Kerngruppe für die Einrichtung eines Sondergerichtshofs – fortgesetzt werden, muss unbedingt sichergestellt werden, dass die einschlägigen Beweismittel ordnungsgemäß gesichert werden und dass innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens Untersuchungen eingeleitet werden können.

Die vom Zentrum gesammelten Beweismittel könnten vor anderen Gerichten, verwendet werden, u. a. vor nationalen und internationalen Gerichten, einschließlich eines potenziellen Gerichts für das Verbrechen der Aggression oder des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) bei Straftaten, die in seine Zuständigkeit fallen.

Staatsanwälte, die an den Tätigkeiten des gemeinsamen Ermittlungszentrums mitwirken, werden bei Eurojust angesiedelt, wo sie tagtäglich zusammenarbeiten können. Sie werden von Rechts- und Analyseexperten von Eurojust unterstützt. Erhobene Beweismittel können in der infolge der Änderung der Eurojust-Verordnung eingerichteten Eurojust-Datenbank für Beweismittel bei schwersten Völkerrechtsverbrechen sicher gespeichert werden.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Erklärung von Präsidentin von der Leyen zur Einrichtung des Internationalen Zentrums für die Verfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine

Internationales Zentrum für die Verfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine nimmt Arbeit auf – Pressemitteilung von Eurojust

Solidarität mit der Ukraine – Website

„Eurojust and the war in Ukraine“ (Eurojust und der Krieg in der Ukraine – Website in englischer Sprache)

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. Juli 2023
Autor
Vertretung in Deutschland