Die Mitgliedstaaten haben den Vorschlag der Kommission gebilligt, die Anwendung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflicht aufzuschieben. Diese Entscheidung schafft rasche Rechtssicherheit für die Unternehmen und verhindert unnötigen Aufwand zur Einhaltung der Vorschriften, bevor weitere Vereinfachungen anstehen.
Berichtspflichten auf 2028 verschoben
Die Berichtspflichten für Unternehmen, die derzeit in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung fallen, werden damit auf das Jahr 2028 verschoben. Außerdem wird die Anwendung der Richtlinie über die Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Bereich der nachhaltigen Entwicklung für die erste Gruppe der betroffenen Unternehmen auf 2028 verschoben. Dies ist das erste Element des Vereinfachungs-Omnibus zur Nachhaltigkeit, das von der Kommission initiiert und vom Europäischen Parlament vor zwei Wochen im Schnellverfahren verabschiedet wurde.
Hintergrund
Kommissionspräsidentin von der Leyen hat eine neue politische Initiative zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit eingeleitet, ohne dabei die ehrgeizigen Klima- und Sozialziele aufzugeben. Die im Februar 2025 vorgelegten Vorschläge sollen zu einer administrativen Entlastung in Höhe von über 6 Milliarden Euro führen und dazu beitragen, ein günstigeres Geschäftsumfeld für EU-Unternehmen zu schaffen, damit diese wachsen, innovativ sein und eine Vorreiterrolle beim sauberen Übergang spielen können.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 14. April 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland