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Vertretung in Deutschland
Presseartikel30. Januar 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

WTO entscheidet für die EU im Streit über russische Zölle auf leichte Nutzfahrzeuge

Ein Panel der Welthandelsorganisation WTO hat am Freitag die Antidumpingzölle, die die Ausfuhren italienischer und deutscher leichter Nutzfahrzeuge nach Russland behindern, für rechtswidrig erklärt. Dies ist nur ein Beispiel für die zahlreichen...

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(30.01.2017) - Das Panel befand, dass Russland gegen eine ganze Reihe von WTO-Vorschriften verstieß, als es 2013 Antidumpingzölle in Höhe von 23 bis fast 30 Prozent auf italienische und deutsche Exportfahrzeuge einführte.

„Erfreulicherweise hat die WTO ganz klar gegen eine der unfairen, protektionistischen und wettbewerbsfeindlichen Maßnahmen entschieden, die derzeit in Russland in Kraft sind. Die auf leichte Nutzfahrzeuge erhobenen Zölle sind mit den Verpflichtungen nicht vereinbar, die Russland mit seinem Beitritt zur WTO eingegangen ist. Sie müssen nun beseitigt werden. Ich hoffe, dass Russland seinen internationalen Verpflichtungen nachkommt und der Entscheidung unverzüglich Folge leistet“, erklärte Handelskommissarin Cecilia Malmström am Freitag.

Das Panel gab der EU in allen Verfahrensfragen Recht und bestätigte, dass die Analyse, die zur Einführung der Zölle führte, in mehrerlei Hinsicht problematisch ist. Die russischen Behörden hatten bestimmte inländische Hersteller nicht in ihre Berechnungen einbezogen, sodass ihre Analyse des der heimischen Industrie angeblich entstandenen Schadens auf unrealistischen Zahlen beruhte. Bei der Bewertung der Wirkung des angeblichen Dumpings hatten die Behörden noch einen anderen Faktor außer Acht gelassen: die Überkapazitäten, die bei den Herstellern leichter Nutzfahrzeuge in Russland bestehen und sich zu diesem Zeitpunkt auf das Siebenfache dessen beliefen, was der russische Inlandsmarkt tatsächlich aufnimmt.

Die Parteien haben 60 Tage Zeit, um die Entscheidung anzufechten. Andernfalls wird von Russland erwartet, dass es seine Antidumpingzölle auf leichte Nutzfahrzeuge aus der EU beseitigt.

Hintergrund

Die im Mai 2013 eingeführten Antidumpingzölle auf leichte Nutzfahrzeuge richten sich gegen Einfuhren aus Deutschland, Italien und der Türkei.

Konkret betroffen sind leichte Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen, Kastenaufbau und Dieselmotor mit einem Hubraum von 3000 cm3 oder weniger, zum Transport von Fracht bis zu zwei Tonnen oder zum Transport sowohl von Fracht als auch von Fahrgästen.

Diese von der Eurasischen Wirtschaftsunion erlassenen Maßnahmen gelten derzeit für Einfuhren in alle ihr angehörenden Länder: Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Russland. Sobald sie beseitigt sind, gibt es keinerlei Antidumpingzölle auf Einfuhren aus den betreffenden EU-Ländern in einen der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion mehr.

Russland ist von diesem Verfahren hauptsächlich betroffen, da Russland 2014, also zu dem Zeitpunkt, an dem die EU den Fall vor die WTO gebracht hatte, das einzige Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsunion war, das den WTO-Regeln unterlag.

Dies ist nur eines von vier Streitbeilegungsverfahren bei der WTO, das die EU seit Russlands WTO-Beitritt gegen Russland anstrengen musste. In den anderen drei Verfahren ging es um ein Einfuhrverbot für Schweine und Schweinefleischprodukte, überhöhte Einfuhrzölle auf Papier und andere Produkte sowie um eine Recyclingabgabe auf Kraftfahrzeuge.

Zwei WTO-Panels haben 2016 in den Verfahren wegen überhöhter Einfuhrzölle und wegen des Verbots von Schweinefleischimporten entschieden, dass die Maßnahmen Russlands gegen die WTO-Regeln verstießen.

Weitere Informationen:

EU fordert WTO-Konsultationen

EU fordert WTO-Panel

Streitbeilegung im Rahmen der WTO im Überblick (auf Englisch)

WTO-Verfahren gegen russische Antidumpingzölle auf leichte Nutzfahrzeuge aus Deutschland und Italien

Pressekontakt: margot [dot] tuzinaatec [dot] europa [dot] eu (Margot Tuzina), Tel.: +49 (30) 2280 2340

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. Januar 2017
Autor
Vertretung in Deutschland