Der europäische Green Deal wird Deutschland dabei helfen, seine Umwelt zu schützen und seine klimaneutralen Ziele zu erreichen.
Der Klimawandel ist die größte Herausforderung unserer Zeit, und es sind dringend Maßnahmen erforderlich, um irreversible Schäden auf unserem Planeten zu verhindern. Hier setzt der europäische Grüne Deal an. Die Bekämpfung des Klimawandels ist eine der obersten Prioritäten der EU. Der europäische Grüne Deal ist ihr ehrgeiziger Plan, Europa bis spätestens 2050 zum klimaneutralen Kontinent zu machen. Zu diesem Zweck wird die EU verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, zur Emissionsreduktion und zur Förderung der grünen Wirtschaft ergreifen.
Der Grüne Deal legt einen ehrgeizigen, aber realistischen Fahrplan fest. Er soll sicherstellen, dass die Wirtschaft der EU nachhaltig wird und gleichzeitig für jeden Einzelnen und jede Region fair und integrativ bleibt. Klima- und Umweltherausforderungen sollen in allen Politikbereichen in Chancen umgewandelt werden – Stichwort Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze.
Die EU ist bereits weltweit führend im Kampf gegen den Klimawandel. Im Einklang mit dem Ziel des Pariser Klima-Abkommens, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf unter 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, haben die EU-Mitgliedstaaten beschlossen, dass die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um zumindest 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden sollen.
Als EU-Mitglied: Nationaler Energie- und Klimaplan (NECP)
Um die Klima- und Energieziele der EU bis 2030 zu erreichen, haben alle EU-Mitgliedstaaten einen eigenen Nationalen Energie- und Klimaplan entwickelt und der Europäischen Kommission vorgelegt. In Deutschland hat das Bundeskabinett die finale Fassung des Nationalen Energie- und Klimaplans am 10. Juni 2020 beschlossen und an die Europäische Kommission übermittelt. Im Nationalen Energie- und Klimaplan Deutschlands stehen folgende Ziele und zu leistende Beiträge (siehe rechte Seite).
Darüber hinaus auf nationaler Ebene
Seitdem hat sich Deutschland mit einem neuen Klimaschutzgesetz weitere Ziele gesetzt: Das Gesetz ist das Herzstück des Klimaschutzprogramms 2030, welches im Herbst 2019 verabschiedet wurde. Das Klimaschutzgesetz ist am 31. August 2021 in Kraft getreten. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht eine frühere Version des Gesetzes als nicht weitgehend genug kritisiert.
Die wichtigsten Klimaziele und ausgewählte Umsetzungsmaßnahmen Deutschlands auf einen Blick:
- Treibhausgas-Emissionen sollen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden (neues Klimaschutzgesetz),
- Klimaneutralität bis 2045 (neues Klimaschutzgesetz),
- Steigende CO2-Bepreisung für Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel (Teil des Klimaschutzprogramms 2030):
- Januar 2021: 25 Euro pro Tonne CO2,
- 2025: 55 Euro pro Tonne CO2,
- 2026: mindestens 55 Euro und höchstens 65 Euro pro Tonne CO2,
- Energiewende:
- Kohleausstieg bis 2038 (Kohleausstiegsgesetz)
- Energieeffizienz: Förderung von energieeffizientem Bauen und Sanieren (unter anderem auch neues Gebäudeenergiegesetz),
- Erneuerbare Energien: Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch soll bis 2030 auf 65 Prozent steigen (Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz („EEG 2021“)),
- Grüner Wasserstoff (Wasserstoffstrategie),
- Mobilitätsumbau (siehe Teil unten zu „Nachhaltige Mobilität“)
Deutschland hat klare Meilensteine auf dem Weg zur Klima-Neutralität definiert, die jeweils an Jahreszahlen in der Zukunft festgemacht wurden. Ein Sofortprogramm über 8 Mrd. Euro unterstützt dabei, die Klimaziele schneller als ursprünglich geplant zu erfüllen.
Finanzierung des ökologischen Wandels
Die Europäische Union arbeitet mit Deutschland zusammen, um gemeinsame Klimaschutzziele zu erreichen. Dabei erhält Deutschland Unterstützung aus folgenden Töpfen des EU-Budgets (jeweils aufgelistet sind die gesamten Beträge, die Deutschland erhält.
- 25,6 Mrd. Euro aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF), wovon 42 Prozent für den Schwerpunkt Klimapolitik und Energiewende vorgesehen sind
- 34,7 Mrd. Euro aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)
- 8,6 Mrd. Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
- 2,5 Mrd. Euro aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF)
- 1,9 Mrd. Euro (für 2021) aus den Corona-Strukturhilfen (REACT-EU 2021)
- 18,4 Mrd. Euro aus der Köhasionspolitik (Mittel aus ESF+, EFRE, Interreg)
Darüber hinaus stehen allen EU-Mitgliedstaaten weitere EU-Mittel zur Verfügung, die für den Umwelt- und Klimaschutz eingesetzt werden können:
- 91 Mrd. Euro aus dem Investitionsprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa
- 9,1 Mrd. Euro aus dem Investitionsfonds InvestEU
- 20,7 Mrd. Euro aus der Fazilität Connecting Europe (Transport, Energie, Digitales);
- 860 Mio. Euro aus dem Instrument für technische Unterstützung für die Umsetzung von Reformen
- 5,4 Mrd. Euro aus dem Umweltprogramm LIFE
20 Mrd. Euro aus dem Innovationsfonds (für die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien)
Nachhaltige Mobilität
Der Umbau der Mobilität hin zu nachhaltigen Modellen und Lösungen ist eine tragende Säule der Klimaschutzmaßnahmen Deutschlands. Innovative und klimafreundliche Mobilität bedeutet zunächst einmal, die Mobilität unabhängig von fossilen Energieträgern zu denken und möglich zu machen. Deutschland investiert hier besonders in folgende alternative Mobilitätsformen (jeweils gefolgt von einer Auswahl wichtiger Maßnahmen):
- Elektromobilität
- Unterstützung beim Kauf von Elektroautos („Umweltbonus“ oder „Kaufprämie für E-Autos“) bis 2025 verlängert und mit Innovationsprämie aufgestockt,
- zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos (Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2025),
- Ladesäulen: 1 Million öffentliche Ladepunkte bis 2030 („Masterplan Ladeinfrastruktur“),
- nachhaltige und leistungsfähige Batterien in Deutschland produzieren, unter anderem als Voraussetzung für Elektroautoproduktion in Deutschland,
- Schiene und Öffentlicher Personennahverkehr
- Senkung der Mehrwertsteuer für Zugtickets im Fernverkehr seit Anfang 2020,
- Investitionen in den Ausbau des Schienennetzes und des Öffentlichen Personennahverkehrs.
Biodiversität und Naturschutz
Das LIFE-Programm für Umwelt- und Klimapolitik, das im Jahr 1992 eingeleitet wurde, ist eines der Flaggschiffe der EU-Umwelt- und Klimafinanzierung. Das Gesamtbudget wurde gegenüber der vorherigen Förderperiode erhöht und beträgt für den Zeitraum 2021 - 2027 insgesamt 5,432 Mrd. Euro. Mindestens 2,1 Mrd. Euro sollen für den Schwerpunktbereich „Naturschutz und Biodiversität“ zur Verfügung stehen.
LIFE besteht aus den beiden Programmteilen „Umwelt“ und „Klimapolitik“, welche jeweils in zwei Schwerpunkte aufgeteilt sind:
Umwelt
a) Naturschutz und Biodiversität
b) Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
Klimapolitik
a) Klimaschutz und Klimaanpassung
b) Energiewende
Hier finden Sie nähere Informationen zum LIFE-Programm.
Beispiele für LIFE-Finanzierung in Deutschland:
- Wiesenvögel in Nordrhein-Westfahlen: Verbesserung der Bestände wiesenbrütender und –rastender Vogelarten des Tieflandes in Nordrhein-Westfalen
- LIFE-Projekte in Bayern
- Aufbau klimafreundlicher Verarbeitungsketten zur Verringerung der Kohlenstoffemissionen und zur Unterstützung des neuen Green Deal.
- Beratung zum EU-LIFE-Programm durch die ZUG | ZUG (z-u-g.org)
- LIFE – Datenbank: eine Übersicht aller geförderter Projekte