Der heutige Text spiegelt das klare und detaillierte Mandat wider, das die Mitgliedstaaten der Kommission für solche möglichen Übergangsregelungen erteilt haben. Insbesondere werden die Grundsätze, die in den Leitlinien des Europäischen Rates vom 29. April 2017 und 15. Dezember 2017 sowie in den am 29. Januar 2018 angenommenen Verhandlungsrichtlinien niedergelegt sind, rechtlich umgesetzt.
Da das Vereinigte Königreich bis zum 31. Dezember 2020 Teil des Binnenmarktes und der Zollunion (mit allen vier Freiheiten) bleiben wird, bleibt das Vereinigte Königreich an das EU-Recht und die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs gebunden. Das Unionsrecht wird auch in diesem Zeitraum in vollem Umfang auf das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich Anwendung finden. Alle Änderungen, die während dieser Zeit am EU-Recht vorgenommen werden, sollten automatisch gelten. Da das Vereinigte Königreich ab dem 30. März 2019 ein Drittland sein wird, wird es nicht mehr in den Organen, Agenturen, Einrichtungen und Ämtern der Union vertreten sein.
Der Textentwurf wird nun zwischen den Mitgliedstaaten der EU27 erörtert, bevor er dem Vereinigten Königreich formell übermittelt wird.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. Februar 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland