Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung4. Juli 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

EU-Kommission führt vorläufige Ausgleichszölle auf batteriebetriebene Elektrofahrzeugen aus China ein

Dargestellt ist ein Piktogram auf einem blau-lila Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis, welcher immer wieder von der Darstellung unterschiedlicher Transportmittel unterbrochen wird. Oben links ist ein Auto dargestellt, oben in der Mitte des Kreises ein Fahrrad, rechts davon ein Flugzeug. Unten Rechts in der Ecke sieht meine grafische Darstellung eines Bus, links daneben ist ein Zug.

Die Europäische Kommission hat vorläufige Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge (Battery Electric Vehicles, BEV) aus China eingeführt. Auf der Grundlage ihrer Untersuchung kam die Kommission zu dem Schluss, dass entlang der Wertschöpfungskette für Elektrofahrzeuge in China unfaire Subventionierung vorliegt und der Autoindustrie in der EU dadurch wirtschaftlicher Schaden droht. Im Rahmen der Untersuchung wurden auch die wahrscheinlichen Auswirkungen dieser Maßnahmen auf Einführer und Verwender von Elektroautos in der EU sowie auf Verbraucherinnen und Verbraucher bewertet.

Die Konsultationen mit der chinesischen Regierung wurden in den letzten Wochen nach einem Meinungsaustausch zwischen Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis und dem chinesischen Handelsminister Wang Wentao intensiver geführt. Auf fachlicher Ebene wird weiter daran gearbeitet, zu einer WTO-kompatiblen Lösung zu gelangen, die den von der Europäischen Union geäußerten Bedenken in angemessener Weise Rechnung trägt. Ein auf der Untersuchung aufbauendes Verhandlungsergebnis muss allerdings wirksam sein und gegen die festgestellten schädigenden Formen der Subventionierung Abhilfe schaffen.

Für die drei in die Stichprobe einbezogenen chinesischen Hersteller gelten folgende unternehmensspezifische Zölle:

  • BYD: 17,4 Prozent
  • Geely: 19,9 Prozent
  • SAIC: 37,6 Prozent

Für andere bei der Untersuchung mitarbeitende Hersteller in China, die nicht in die Stichprobe einbezogen wurden, gilt ein gewogener durchschnittlicher Zollsatz in Höhe von 20,8 Prozent. Der Zollsatz für sonstige, nicht mitarbeitende Unternehmen beträgt 37,6 Prozent.

Im Vergleich zu den in der Vorunterrichtung am 12. Juni 2024 mitgeteilten Sätzen wurden die vorläufigen Zölle leicht nach unten korrigiert, nachdem interessierte Parteien Stellungnahmen zur Richtigkeit der Berechnungen übermittelt haben. Alle detaillierten Feststellungen der Untersuchung finden sich in der Durchführungsverordnung, die nun im Amtsblatt veröffentlicht wird.

Diese vorläufigen Zölle gelten ab dem 5. Juli 2024 für höchstens vier Monate. Innerhalb dieser Frist muss letztlich durch Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten eine Entscheidung über endgültige Zölle getroffen werden. Nach Annahme eines solchen Beschlusses wären die Zölle für fünf Jahre endgültig.

Verfahren und nächste Schritte

Am 4. Oktober 2023 leitete die Kommission von Amts wegen eine formelle Antisubventionsuntersuchung zu den Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge (Pkw) mit Ursprung in China ein, die innerhalb von 13 Monaten abgeschlossen werden muss. Endgültige Maßnahmen müssen spätestens vier Monate nach der Einführung vorläufiger Zölle beschlossen werden. Für die vorläufigen Ausgleichszölle ist eine Sicherheitsleistung (in der von den Zollbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten festzulegenden Form) zu hinterlegen; sie können nur unter bestimmten Umständen erhoben werden, wenn die Einführung endgültiger Zölle beschlossen wurde.

Nach dem ordentlichen Handelsschutzverfahren stimmen die Mitgliedstaaten nun spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung der vorläufigen Maßnahmen im Amtsblatt im schriftlichen Verfahren und mit einfacher Mehrheit über diese Maßnahmen ab. Diese Abstimmung erfolgt im Rahmen des Ausschussverfahrens, genauer gesagt nach dem sogenannten Beratungsverfahren (keine rechtsverbindliche Wirkung).

Interessierte Parteien haben ferner die Möglichkeit, innerhalb von fünf Tagen nach Inkrafttreten der vorläufigen Maßnahmen eine Anhörung bei den Kommissionsdienststellen zu beantragen und innerhalb von 15 Tagen nach Inkrafttreten Stellungnahmen abzugeben. Danach wird die Kommission unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der interessierten Parteien ihren Vorschlag für etwaige endgültige Maßnahmen offenlegen und den interessierten Parteien ausreichend Zeit zur Stellungnahme einräumen (10 Tage).

Anschließend legt die Kommission die endgültige Entscheidung den Mitgliedstaaten vor, die im Rahmen des Ausschussverfahrens, und zwar nach dem Prüfverfahren, darüber abstimmen (der Kommissionsvorschlag wird angenommen, es sei denn, eine qualifizierte Mehrheit spricht sich dagegen aus). Diese Abstimmung ist verbindlich. Etwaige Maßnahmen sind dann fünf Jahre lang in Kraft und können auf begründeten Antrag und im Anschluss an eine Überprüfung verlängert werden.

Ein Elektroauto-Hersteller in China (Tesla) hat einen begründeten Antrag gestellt, auf dessen Basis für ihn im Rahmen der endgültigen Sachaufklärung ein unternehmensspezifischer Zollsatz festgesetzt werden könnte. Jedes andere, nicht in die endgültige Stichprobe einbezogene Unternehmen, das seine spezifische Situation untersuchen lassen möchte, kann unmittelbar nach der Einführung der endgültigen Maßnahmen im Einklang mit der Antisubventionsgrundverordnung eine beschleunigte Überprüfung beantragen. Eine solche Überprüfung muss innerhalb von 9 Monaten abgeschlossen werden.

Hintergrund

Die Untersuchung wurde von der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, am 13. September 2023 in ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union angekündigt. Diese Entscheidung stützte sich auf wachsende, durch Fakten untermauerte Bedenken wegen des raschen Anstiegs der niedrigpreisigen Importe von Elektrofahrzeugen aus China in den letzten Jahren. Die Kommission hält strikt bestimmte rechtliche Verfahren ein, die mit den EU-Vorschriften und dem WTO-Regelwerk im Einklang stehen und es allen betroffenen Parteien – einschließlich der chinesischen Regierung und den Unternehmen bzw. ausführenden Herstellern aus China – ermöglichen, Stellungnahmen, Beweise und Argumente vorzubringen.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Verordnung zur Einführung von vorläufigen Ausgleichszöllen im AmtsblattHandelsschutzpolitik der EU

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
4. Juli 2024
Autor
Vertretung in Deutschland