Die Europäische Kommission hat die Schutzmaßnahmen für Stahl verschärft, um die EU-Stahlindustrie vor steigenden Stahlimporten zu schützen. So soll den EU-Stahlerzeugern eine Atempause verschafft werden, um ihre Produktion zu steigern und verlorene Marktanteile zurückzugewinnen. Ziel ist auch, die Beschäftigung und die Investitionen in die Produktion von grünem Stahl zu erhöhen.
Menge an zollfreien Stahl-Importen wird begrenzt
Zu den Maßnahmen zählt eine Senkung des Liberalisierungssatzes von 1 Prozent auf 0,1 Prozent. Damit wird die Menge an Stahl begrenzt, die zollfrei in die EU eingeführt werden kann. Zudem können Länder nicht mehr die gesamte Menge der ungenutzten Kontingente anderer Länder (dazu gehören auch Russland und Belarus) nutzen. Der Übertragungsmechanismus, der es den Ländern ermöglichte, ungenutzte Kontingente auf das nächste Quartal zu übertragen, wurde für Kategorien mit hohem Einfuhrdruck und geringem Verbrauch ebenfalls abgeschafft.
EU-Stahlindustrie durch weltweite Überkapazitäten unter Druck
Diese Änderungen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem die EU-Stahlindustrie durch weltweite Überkapazitäten, steigende Exporte aus China und zunehmende Handelshemmnisse auf wichtigen Märkten wie den USA stark unter Druck steht. Die Entscheidung der Kommission folgt auf eine von 13 EU-Mitgliedstaaten beantragte Überprüfung. Dabei wurde festgestellt, dass sich die Lage der Branche aufgrund des gestiegenen Importdrucks und der sinkenden Nachfrage verschlechtert hat.
Die meisten Anpassungen werden am 1. April 2025 in Kraft treten, zwei davon am 1. Juli 2025 (das langsamere Tempo der Liberalisierung und die Abschaffung der Übertragung ungenutzter Mengen in bestimmten Kategorien). Die Änderung der Schutzklausel hat keine Auswirkungen auf ihre Dauer - sie wird rechtlich am 30. Juni 2026 auslaufen.
Laufende Überprüfungen der Schutzmaßnahme für Stahl
Die Kommission hat die Schutzmaßnahme für Stahl erstmals 2019 eingeführt, um wirtschaftlichen Schaden für die EU-Stahlerzeuger durch Handelsumlenkung und steigende Einfuhren zu verhindern. Seitdem hat sie die Maßnahme immer wieder überprüft, dazu gehörten funktionierende Überprüfungen zur Anpassung der Maßnahme an Marktentwicklungen (wie die Überprüfung vor der aktuellen Anpassung) und Verlängerungsüberprüfungen. Mit der letzten Überprüfung zur Verlängerung wurde die Anwendung der Maßnahme bis Ende Juni 2026 verlängert.
Hintergrund
Die EU-Kommission hat am 19. März einen Aktionsplan für Stahl und Metalle vorgelegt. Er baut auf Maßnahmen aus dem Deal für eine saubere Industrie und dem Aktionsplan für erschwingliche Energie auf. Der Aktionsplan schließt an den strategischen Dialog unter dem Vorsitz der Präsidentin der Kommission und des Exekutiv-Vizepräsidenten für Wohlstand und Industriestrategie an. Es ist der zweite Sektorplan dieser Kommission nach dem Aktionsplan für die Automobilindustrie vom 5. März 2025. Der Plan stützt sich auch auf Erkenntnisse aus dem Übergangspfad des Metallsektors, der zusammen mit diesem Aktionsplan veröffentlicht wurde, und liefert zusätzliche Hintergrund- und Bottom-up-Analysen der Bedürfnisse und Herausforderungen der Metallindustrie sowie der Ansichten der verschiedenen Interessenträger.
Die europäische Stahlindustrie trägt mit rund 500 Produktionsstätten in 22 Mitgliedstaaten etwa 80 Milliarden Euro zum BIP der EU bei und sichert mehr als 2,6 Millionen Arbeitsplätze.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 25. März 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland