Die erfolgreichen Konsortien, darunter auch Laboratorien und Forschungszentren, sollen einen Fahrplan mit klaren Meilensteinen ausarbeiten, wie die Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit in ausgewählten Bereichen mittels Tests, Forschung und Innovation sowie Zertifizierungstätigkeiten angegangen werden können. Das Pilotprojekt wurde zusammen mit weiteren Vorschlägen im September 2017 angekündigt und soll Europa die notwendigen Instrumente gegen Cyberangriffe an die Hand geben und beim Aufbau einer starken Cybersicherheit helfen.
Das Projekt wird aus dem Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020 finanziert. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen läuft bis zum 29. Mai 2018.
Gestern hat die Kommission auch einen weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung der Cybersicherheit gemacht: Zur Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie), die bis zum 9. Mai von allen Mitgliedstaaten umzusetzen ist, hat die Kommission eine Durchführungsverordnung für Anbieter digitaler Dienste in der EU (z.B. Cloud-Computing-Dienste, Online-Marktplätze und Suchmaschinen) erlassen. Die NIS-Richtlinie ist die erste EU-Rechtsvorschrift zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber Cyberangriffen; sie unterstützt den Aufbau nationaler Kapazitäten, fördert die technische und strategische Zusammenarbeit auf EU-Ebene und führt Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten ein.
Hintergrund
Die EU sorgt dafür, dass Cyber-Angriffe gegen Mitgliedstaaten oder EU‑Institutionen stärker wahrgenommen und entschlossener bekämpft werden. Das „Internet der Dinge“ ist schon heute Realität; bis 2020 wird mit Dutzenden Milliarden vernetzter digitaler Geräte in der EU gerechnet. Dabei können die heutigen IT‑Systeme durch Sicherheitsvorfälle wie technische Störungen und Viren ernsthaft beeinträchtigt werden. Derartige sicherheitsrelevante IT‑Vorfälle (NIS‑Vorfälle) treten immer häufiger auf und sind immer schwerer in den Griff zu bekommen.
Darüber hinaus betragen die Kosten von Cyberangriffen für die Weltwirtschaft geschätzt jährlich rund 400 Mrd. Euro. EU-weit hängen viele Unternehmen und staatliche Einrichtungen bei der Erbringung ihrer Kernaufgaben von digitalen Netzen und Infrastrukturen ab. Dies bedeutet, dass NIS‑Vorfälle durch Beeinträchtigung von Dienstangeboten und Unterbrechung von Geschäftsvorgängen massive Auswirkungen haben können. Außerdem kann ein NIS‑Vorfall in einem Land Auswirkungen in anderen Ländern oder sogar in der ganzen EU haben. Sicherheitsvorfälle können auch das Vertrauen der Verbraucher in Online-Zahlungssysteme und IKT‑Netze untergraben.
Trotz der wachsenden Bedrohung fehlen beim Thema Cybersicherheit nach wie vor Wissen und Bewusstsein. 51 Prozent der europäischen Bürgerinnen und Bürger fühlen sich in Bezug auf Cyber-Bedrohungen nicht ausreichend informiert, 69 Prozent der Unternehmen fehlt ein grundlegendes Verständnis ihrer Verwundbarkeit durch Cyber-Bedrohungen.
Weitere Informationen:
Daily News vom 1. Februar 2018
The Directive on security of network and information systems (NIS Directive)
Reform der Cybersicherheit in Europa
Factsheet zur EU-Agentur für Cybersicherheit
Factsheet zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln
Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820 und nikola [dot] johnec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 1. Februar 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland