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Vertretung in Deutschland
Presseartikel24. Juni 2020Vertretung in DeutschlandLesedauer: 5 Min

Europäische Kommission stellt EU-Haushalt 2021 in den Dienst des Wiederaufbaus

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) für das Jahr 2021 einen EU-Haushalt in Höhe von 166,7 Mrd. Euro vorgeschlagen. Hinzukommen sollen 211 Mrd. Euro an Finanzhilfen und bis zu 133 Mrd. Euro an Darlehen im Rahmen des befristeten...

Sobald dieser Vorschlag angenommen ist, steht damit also sowohl der erste Haushalt im Rahmen des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 als auch der erste von Kommissionspräsidentin von der Leyen vorgelegte Jahreshaushalt.

Der für den EU-Haushalt zuständige Kommissar Johannes Hahn erklärte: „In diesen außergewöhnlichen Zeiten wird mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission beispiellose Unterstützung mobilisiert. Der Jahreshaushalt 2021 wird Hunderttausenden von Menschen, Unternehmen und Regionen helfen, die Krise zu überstehen und daraus gestärkt hervorzugehen. Damit dies gelingt, müssen wir jetzt eine Einigung über den langfristigen Haushalt und Next Generation EU erzielen und damit ein Signal des europaweiten Vertrauens aussenden.“

Die Mittel werden dazu beitragen, die Union durch einen ökologischen und digitalen Wandel zu modernisieren.

Hierzu schlägt die Kommission folgende Mittelzuweisungen vor:

  • 1,34 Mrd. Euro für das Programm „Digitales Europa“ zur Abwehr von Cyberangriffen und zur Unterstützung des digitalen Wandels der Union;
  • 3 Mrd. Euro für die Fazilität „Connecting Europe“ zugunsten einer modernen, leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur mit besseren grenzüberschreitenden Verbindungen;
  • 575 Mio. Euro für das Binnenmarktprogramm sowie 36,2 Mio. Euro bzw. 127 Mio. Euro für die Programme zur Unterstützung der Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Zoll;
  • 2,89 Mrd. Euro für Erasmus+ als Investition in die Jugend sowie 306 Mio. Euro für die Kultur- und Kreativbranche im Rahmen von „Kreatives Europa“;
  • 1,1 Mrd. Euro für den Asyl- und Migrationsfonds und 1 Mrd. Euro für den Fonds für integriertes Grenzmanagement, um die Zusammenarbeit beim Management der Außengrenzen und bei der Migrations- und Asylpolitik zu intensivieren;
  • 55,2 Mrd. Euro für die Gemeinsame Agrarpolitik und 813 Mio. Euro für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds‚ zugunsten der europäischen Landwirte und Fischer, aber auch um den Agrar- und Nahrungsmittelsektor sowie den Fischereisektor widerstandsfähiger zu machen und den notwendigen Spielraum für das Krisenmanagement zu schaffen;
  • 228 Mio. Euro für den Fonds für die innere Sicherheit;
  • 1,9 Mrd. Euro für Heranführungshilfe zur Unterstützung unserer Partner, insbesondere auch im westlichen Balkan.

Darüber hinaus wird ein Großteil der Mittel in Maßnahmen fließen, die im Zusammenhang mit Next Generation EU als vorrangig eingestuft wurden, nämlich:

  • 131,5 Mrd. Euro an Darlehen und bis zu 133 Euro an Finanzhilfen, die den Mitgliedstaaten im Rahmen von Next Generation EU aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zur Verfügung gestellt werden können;
  • 17,3 Mrd. Euro für „Horizont Europa“ zur Verstärkung der europäischen Unterstützung für Forschung und Innovation in den Bereichen Gesundheit und Klimaschutz, davon 5 Mrd. Euro aus Next Generation EU;
  • 10,13 Mrd. Euro für InvestEU zugunsten von Investitionen in nachhaltige Infrastruktur, Innovation und Digitalisierung. Ein Teil der Mittel ist für die Fazilität für strategische Investitionen vorgesehen, mit der strategische Autonomie in wichtigen Lieferketten auf europäischer Ebene aufgebaut werden soll;
  • 8,28 Mrd. Euro für das im Rahmen von Next Generation EU vorgeschlagene Solvenzhilfeinstrument, mit dem überlebensfähige Unternehmen aller Branchen bei Solvenzproblemen unterstützt werden sollen;
  • 47,15 Mrd. Euro für die Kohäsionspolitik, die nach den Vorschlägen im Rahmen von Next Generation EU durch 42,45 Mrd. Euro aus REACT-EU ergänzt werden sollen. Die Gelder sollen in Beschäftigungsbeihilfen, Kurzarbeitsregelungen und Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit sowie in Liquiditäts- und Solvenzhilfen für KMU fließen;
  • 9,47 Mrd. Euro für den Fonds für einen gerechten Übergang, damit niemand beim Übergang zur Klimaneutralität den Anschluss verliert; 7,96 Mrd. Euro davon sollen aus Next Generation EU bereitgestellt werden;
  • 619 Mio. Euro für den EU-Katastrophenschutzmechanismus rescEU, damit die Union bei Notlagen größeren Ausmaßes angemessen reagieren kann;
  • 1,19 Mrd. Euro für das neue Gesundheitsprogramm EU4Health, um die Union für künftige Gesundheitsgefahren zu wappnen, davon 1,17 Mrd. Euro aus Next Generation EU;
  • 15,36 Mrd. EUR für unsere externen Partner über das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI), davon 3,29 Mrd. Euro aus Next Generation EU;
  • 2,8 Mrd. Euro für humanitäre Hilfe, davon 1,3 Mrd. Euro aus Next Generation EU, für den wachsenden Bedarf an humanitärer Hilfe in den am stärksten gefährdeten Teilen der Welt.

Der Haushaltsentwurf für 2021 beruht auf dem Vorschlag, den die Kommission am 27. Mai 2020 für den nächsten langfristigen EU-Haushalt vorgelegt hatte. Sobald sich das Europäische Parlament und der Rat auf den MFR 2021-2027 und den Aufbauplan verständigt haben, wird die Kommission ihren Haushaltsvorschlag 2021 im Wege eines Berichtigungsschreibens entsprechend anpassen.

Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass der Haushaltsentwurf zügig angenommen wird, damit Hunderttausende von Unternehmerinnen und Unternehmern, Forscherinnen und Forschern, Landwirtinnen und Landwirten wie auch Gemeinden in ganz Europa in den Genuss der Mittel kommen und damit in eine bessere Zukunft für künftige Generationen investieren können.

Hintergrund

Der EU-Haushaltsentwurf 2021 umfasst die Ausgaben im Rahmen von Next Generation EU, die durch Mittelaufnahmen an den Kapitalmärkten finanziert werden sollen, sowie die Ausgaben, die im Rahmen der langfristigen Haushaltsobergrenzen aus Eigenmitteln bestritten werden. Bei den letztgenannten Ausgaben werden für jedes Programm zwei Beträge vorgeschlagen: die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen. „Mittel für Verpflichtungen“ sind jene Mittel, die in einem bestimmten Jahr vertraglich zugesagt werden können; „Mittel für Zahlungen“ entsprechen den Beträgen, die tatsächlich ausgezahlt werden sollen. Der EU-Haushalt für 2021 sieht 166,7 Mrd. Euro an Mitteln für Verpflichtungen (-9,7 Prozent gegenüber 2020) und 163,5 Mrd. Euro an Mitteln für Zahlungen (+0,8 Prozent im Vergleich zu 2020) vor. Dies ist der erste Haushalt für die EU-27, nachdem das Vereinigte Königreich ausgetreten ist und die Übergangszeit endet.

Weitere Informationen:

Haushaltsentwurf 2021 – Fragen und Antworten

Haushaltsentwurf 2021: Rechtstext

Haushaltsentwurf 2021 – Factsheet

MFR-Website

Website zur Corona-Krisenreaktion der Kommission

Pressemitteilung zum nächsten MFR und zu Next Generation EU (Vorschlag der Kommission)

Fragen und Antworten zu MFR und Next Generation EU

MFR-Factsheets

Sektorspezifische Factsheets

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail )oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Juni 2020
Autor
Vertretung in Deutschland