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Vertretung in Deutschland
Presseartikel31. Mai 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Gemeinsam gegen illegale Hetze im Internet: Kommission und IT-Unternehmen vereinbaren Verhaltenskodex

Die EU-Kommission hat heute (Dienstag) zusammen mit Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft einen Verhaltenskodex vorgestellt, mit dem die Verbreitung von illegalen Hassreden im Internet bekämpft werden soll. Mit dem Verhaltenskodex verpflichten...

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(31.5.2016) - Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte hierzu: „Die Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt, um zu gewährleisten, dass das Internet ein Raum für die freie und demokratische Meinungsäußerung bleibt, in dem die europäischen Werte und Gesetze geachtet werden. Ich begrüße die Zusage der weltweit tätigen IT-Unternehmen, die Mehrheit der stichhaltigen Anträge auf Entfernung illegaler Hasskommentare in weniger als 24 Stunden zu prüfen und diese erforderlichenfalls zu entfernen bzw. den Zugang dazu zu sperren.“

Der Verhaltenskodex enthält u.a. folgende Verpflichtungen:

  • Die IT-Unternehmen müssen klare und wirksame Verfahren für die Prüfung von Meldungen über illegale Hassreden in ihren Diensten einführen, um solche Inhalten zu entfernen oder den Zugang dazu zu sperren. Die IT-Unternehmen müssen über Regeln oder Community-Leitlinien verfügen, in denen klargestellt wird, dass die Aufstachelung zu Gewalt und aggressivem Verhalten verboten ist.
  • Nach Erhalt einer gültigen Meldung müssen die IT-Unternehmen derartige Anträge aufgrund ihrer Regeln und Community-Leitlinien und gegebenenfalls nationaler Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JHA mit eigens für diese Aufgabe eingerichteten Überprüfungsteams prüfen.
  • Die IT-Unternehmen müssen die Mehrheit der gültigen Meldungen in Bezug auf die Entfernung illegaler Hassreden in weniger als 24 Stunden prüfen und solche Inhalte entfernen oder den Zugang dazu sperren.
  • Zusätzlich zu den oben genannten Punkten müssen die IT-Unternehmen ihre Nutzer informieren und dafür sensibilisieren, welche Art von Inhalten nach ihren Regeln und Community-Leitlinien nicht erlaubt sind. Das Meldesystem könnte als Instrument dafür genutzt werden.
  • Die IT-Unternehmen müssen Informationen über die Verfahren für die Übermittlung von Meldungen – insbesondere in Bezug auf Meldungen über illegale Hassreden im Internet und deren Entfernung – bereitstellen, um die Geschwindigkeit und Effizienz der Kommunikation zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und den IT-Unternehmen zu verbessern. Die Informationen müssen über die von den IT-Unternehmen und den Mitgliedstaaten benannten nationalen Kontaktstellen laufen. Auf diese Weise könnten die Mitgliedstaaten und insbesondere deren Strafverfolgungsbehörden mehr Einblick in die Verfahren zur Erkennung und zur Meldung von Hassreden im Internet gewinnen.
  • Die IT-Unternehmen müssen regelmäßige Schulungen über aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen für ihr Personal anbieten und einen Meinungsaustausch über das Potenzial für weitere Verbesserungen führen.

Weitere Informationen:

Pressemitteilung: Europäische Kommission und IT-Unternehmen geben Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hassrede im Internet bekannt

Verhaltenskodex

Rahmenbeschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. Mai 2016
Autor
Vertretung in Deutschland