Nach Zustimmung der EU-Staaten folgt die formelle Entscheidung der Kommission nun in den kommenden Wochen.
Millionen Menschen auf der Welt verzehren bereits täglich Insekten. Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ identifiziert Insekten als eine alternative Eiweißquelle, die den Wandel hin zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem unterstützen kann. Die Welternährungsorganisation (FAO) sieht Insekten als gesunde Nahrungsquelle mit hohem Fett-, Protein-, Vitamin-, Ballaststoff- und Mineralstoffgehalt.
Hintergrund: „Neuartige Lebensmittel“
Unter dem Begriff „neuartiges Lebensmittel“ versteht man alle Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden.
Gemäß der Verordnung über neuartige Lebensmittel (die „Novel Food“-Verordnung) braucht es eine EU-weite Zulassung, bevor ein solches Produkt auf den Unionsmarkt gebracht werden kann. Teil des Zulassungsprozesses ist eine wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), auf deren Basis die Kommission den EU-Staaten die Zulassung eines neuartigen Lebensmittels empfiehlt.
Im Fall des Gelben Mehlwurms ist heute einer der letzten Schritte im Zulassungsverfahren erfolgt: Die Mitgliedstaaten haben der Kommission grünes Licht für die Zulassung gegeben. Die Kommission wird nun einen entsprechenden Rechtsakt erlassen.
Weitere Informationen
Fragen und Antworten auf der Website der EU-Kommission
Informationen zur Zulassung von neuartigen Lebensmitteln auf der Website der EFSA
Pressekontakt: claudia [dot] guskeec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), Tel.: +49 (30) 2280-2190
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 4. Mai 2021
- Autor
- Vertretung in Deutschland