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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 28. Juni 2024
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 4 Min

Kommission billigt geänderten Aufbau- und Resilienzplan Deutschlands in Höhe von über 30 Milliarden Euro

EU-Flagge und Deutschland-Flagge nebeneinander

Die Europäische Kommission hat den überarbeiteten Aufbau- und Resilienzplan (ARP) Deutschlands samt seinem REPowerEU-Kapitel positiv bewertet. Deutschland kann im Rahmen des Plans nun insgesamt über 30,3 Milliarden Euro Finanzhilfen abrufen, der Plan deckt 17 Reformen und 28 Investitionen ab. Das REPowerEU-Kapitel Deutschlands enthält zwei neue Reformmaßnahmenzwei neue Investitionen und eine erweiterte Investitionsmaßnahme, um die Ziele des REPowerEU Plans zu verwirklichen und Europa weit vor 2030 von fossilen Brennstoffen aus Russland unabhängig zu machen. 

Im Mittelpunkt dieser Maßnahmen stehen die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am deutschen Energiemix durch Beschleunigung von Planungsverfahren, die Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs und die Unterstützung energieeffizienter Renovierungen von Wohngebäuden.

Der überarbeitete Aufbau- und Resilienzplan umfasst acht Änderungen bestehender Maßnahmen. Diese Änderungen sind aufgrund objektiver Umstände gerechtfertigt und spiegeln Entwicklungen wider, die der Durchführung bestimmter Investitionen in ursprünglich geplanter Form im Wege stehen, wie etwa der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, insbesondere im IT-Sektor, Unterbrechungen der Lieferkette im Bereich Informationstechnologie, zunehmende Sicherheitsbedenken aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und die Verfügbarkeit besserer Alternativen, um die ursprünglichen Ziele bestimmter Reformen und Investitionen zu erreichen. Dennoch bleibt der Ehrgeiz der Reformen und damit verbundener Investitionen, insbesondere für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, im Wesentlichen unverändert, auch wenn die Durchführung länger dauert als geplant.

Ein zusätzlicher Schub für den ökologischen Wandel in Deutschland   

Bei dem geänderten Plan liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem ökologischen Wandel: Statt der im ursprünglichen Plan vorgesehenen 47 Prozent sollen nun 49,5 Prozent der verfügbaren Mittel für Maßnahmen zur Unterstützung der Klimaziele eingesetzt werden. Insbesondere tragen die zwei neuen Reformmaßnahmen sowie die erweiterten und die beiden neuen Investitionsmaßnahmen im REPowerEU-Kapitel erheblich zur ökologischen Dimension des Plans bei.

Die Reformen zielen darauf ab, den Ausbau von Onshore- und Offshore-Windenergie-Anlagen zu beschleunigen. Das nationale Windenergieflächenbedarfsgesetz legt für jedes Bundesland das Flächenziel für Windenergie fest. Das Gesetz enthält auch Bestimmungen, die es den Bundesländern ermöglichen, zusätzliche Gebiete für die Onshore-Windenergieerzeugung auszuweisen. Darüber hinaus werden mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz die Ziele für den Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland von 20 GW auf mindestens 30 GW bis 2030, auf 40 GW bis 2035 und 70 GW bis 2045 gesteigert. Ferner sieht das Gesetz auch Bestimmungen zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren vor.

Die zwei neuen Investitionsmaßnahmen fördern die Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge und die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wasserstoffinfrastrukturvorhaben, wobei digitale Plattformen zur Straffung von Verwaltungsverfahren genutzt werden.

Schließlich wird mit den erweiterten Investitionsmaßnahmen die energetische Sanierung von Wohngebäuden gefördert. Darüber hinaus sieht der Plan bereits umfassende Renovierungsprogramme und Einzelmaßnahmen vor, durch die 190.000 zusätzliche einzelne Renovierungsmaßnahmen unterstützt werden.

Stärkung der digitalen Vorsorge und der sozialen Krisenfestigkeit Deutschlands  

Die Digitalisierungsziele des deutschen Plans sind nach wie vor ambitioniert, da im überarbeiteten Aufbau- und Resilienzplan immer noch 47,5 Prozent der Mittel für digitale Maßnahmen vorgesehen sind. Des Weiteren sollen die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und Bildung, der digitale Wandel von Gesundheitsdiensten und Krankenhäusern sowie der digitale Wandel in der Automobilindustrie vorangebracht werden. Zwei wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) für Cloud-Infrastruktur und Mikrochips sind ebenfalls vorgesehen.

Der Plan behält auch die ehrgeizige soziale Dimension bei. Der geänderte ARP, einschließlich des REPowerEU-Kapitels, enthält ein umfassendes Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Erwerbsbeteiligung, der Besteuerung des Faktors Arbeit sowie der Sozialpolitik beitragen. Die energetische Gebäudesanierung spielt auch eine Rolle bei der Eindämmung der Energiearmut.

Nächste Schritte 

Der Rat hat nun grundsätzlich vier Wochen Zeit, um die Bewertung der Kommission zu billigen. 

Bislang hat Deutschland aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) 6,22 Milliarden Euro erhalten: 2,25 Milliarden Euro als Vorfinanzierung und 3,97 Milliarden Euro mit der ersten Auszahlung.

Weitere Auszahlungen wird die Kommission genehmigen, wenn die im geänderten Aufbau- und Resilienzplan Deutschlands festgelegten Etappenziele und Zielwerte, an denen die Fortschritte bei der Umsetzung der Investitionen und Reformen gemessen werden, zufriedenstellend erfüllt sind.  

Weitere Informationen  

Pressemitteilung: Europäische Kommission billigt 30,3 Milliarden EUR schweren geänderten Aufbau- und Resilienzplan Deutschlands samt REPowerEU-Kapitel

Aufbau- und Resilienzfazilität: Fragen und Antworten  

REPowerEU-Kapitel und Überarbeitung der Aufbaupläne

Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität 

Website zur Aufbau- und Resilienzfazilität 

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Datum der Veröffentlichung
28. Juni 2024
Autor
Vertretung in Deutschland