(30.06.2017) – Ende Mai hatte die Kommission ihre Analyse der EU-Verbraucherschutz- und Marketingbestimmungen veröffentlicht. Auch wenn die europäischen Verbraucher bereits umfassende Verbraucherrechte genießen, bleibt der Analyse zufolge dennoch Raum für Verbesserungen.
Die Konsultation wird der EU-Kommission wertvolle Informationen in den verbesserwürdigen Bereichen geben. Die Kommission befragt darin auch zu den Rechten, die für Online-Marktplätze gelten und zu den „kostenlosen“ Online-Dienstleistungen, bei denen Konsumenten ihre persönlichen Daten zur Verfügung stellen anstatt zu bezahlen. Außerdem möchte sie Informationen dazu erhalten, wie Konsumenten Entschädigung oder Rechtsmittel erhalten können, wenn sie von unfairen Handelspraktiken betroffen sind.
Im Rahmen des Programms der Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) überprüft die Kommission regelmäßig EU-Rechtsvorschriften, um festzustellen, ob es im Laufe der Zeit zu übertriebenem Verwaltungsaufwand, Überschneidungen, Lücken oder Unstimmigkeiten gekommen ist und ob Maßnahmen inzwischen veraltet sind.
Weitere Informationen:
Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften in der EU
Pressekontakt: katrin [dot] abeleec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), +49 (30) 2280-2190
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 30. Juni 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland