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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 30. Juni 2017
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Öffentliche Konsultation zum EU-Verbraucherrecht

Wie die europäische Gesetzgebung zum Verbraucherschutz verbessert werden kann, will die EU-Kommission von den Verbrauchern, Unternehmen und Organisationen wissen. Dazu hat sie heute (Freitag) eine Konsultation veröffentlicht und bittet bis zum 4...

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(30.06.2017) – Ende Mai hatte die Kommission ihre Analyse der EU-Verbraucherschutz- und Marketingbestimmungen veröffentlicht. Auch wenn die europäischen Verbraucher bereits umfassende Verbraucherrechte genießen, bleibt der Analyse zufolge dennoch Raum für Verbesserungen.

Die Konsultation wird der EU-Kommission wertvolle Informationen in den verbesserwürdigen Bereichen geben. Die Kommission befragt darin auch zu den Rechten, die für Online-Marktplätze gelten und zu den „kostenlosen“ Online-Dienstleistungen, bei denen Konsumenten ihre persönlichen Daten zur Verfügung stellen anstatt zu bezahlen. Außerdem möchte sie Informationen dazu erhalten, wie Konsumenten Entschädigung oder Rechtsmittel erhalten können, wenn sie von unfairen Handelspraktiken betroffen sind.

Im Rahmen des Programms der Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) überprüft die Kommission regelmäßig EU-Rechtsvorschriften, um festzustellen, ob es im Laufe der Zeit zu übertriebenem Verwaltungsaufwand, Überschneidungen, Lücken oder Unstimmigkeiten gekommen ist und ob Maßnahmen inzwischen veraltet sind.

Weitere Informationen:

Konsultation

Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften in der EU

Pressekontakt: katrin [dot] abeleatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), +49 (30) 2280-2190

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. Juni 2017
Autor
Vertretung in Deutschland