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Vertretung in Deutschland
Presseartikel3. November 2016Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Regionalbeihilfen in Vorpommern-Greifswald: Kommission genehmigt Änderungen an Deutscher Fördergebietskarte

Die Änderungen an der Deutschen Fördergebietskarte im Zeitraum von 2014-2020 befinden sich mit den Regionalbeihilferegelungen der EU im Einklang. Das hat die Europäische Kommission heute (Donnerstag) bestätigt. Die Fördergebietskarte legt fest...

Finanzhilfen

(03.11.2016) - Deutschland hat einen Vorschlag eingereicht, der die Liste der beihilfeberechtigten Regionen in Mecklenburg Vorpommern an die behördlichen Abgrenzungen zum Zeitpunkt der Halbzeitüberprüfung angleicht. Da die neu festgelegte Teilregion Vorpommern-Greifswald an eine sogenannte A-Region angrenzt (eine Region, dessen wirtschaftliche Entwicklung unterhalb des EU-Durchschnitts liegt), kann Vorpommern-Greifswald im Einklang mit den Richtlinien der EU von einer erhöhten Maximalbeihilfeintensität von 20 Prozent profitieren. Die Anpassung wird sich aber nicht auf die Beihilfeabdeckung der Gesamtbevölkerung innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns oder Deutschlands auswirken, da das gesamte Bundesland ohnehin unter der deutschen Fördergebietskarte als beihilfeberechtigt gilt. Die angepasste Fördergebietskarte gilt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2020.

Die Fördergebietskarte legt fest, welche deutschen Regionen für regionale Investitionsbeihilfen unter den EU-Förderrichtlinien in Betracht kommen und welche Obergrenze („Beihilfehöchstintensität“) den Unternehmen der Fördergebiete gewährt wird. Die 2014 in Kraft getretenen Leitlinien der EU zur Gewährung von Regionalbeihilfe sehen eine Halbzeitüberprüfung der von der Kommission bewilligten regionalen Förderkarten vor. Dies ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Änderungen an der Liste geförderter Bereiche oder der Beihilfeintensität vorzunehmen, um Veränderungen der sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten einzelner Regionen zu berücksichtigen. Die Anpassungen der Förderkarten müssen mit den in den Leitlinien genannten Kriterien übereinstimmen.

Weiterführende Informationen werden auf der Website der Wettbewerbspolitik der Kommission, und im öffentlichen Register unter der Fallnummer SA.46343 veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Daily News vom 03.11.2016

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. November 2016
Autor
Vertretung in Deutschland