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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung14. Juli 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Spenden von Blut, Gewebe und Zellen: Vorschläge für mehr Sicherheit

Blutspende.

Die Europäische Kommission will das Spenden und Empfangen von Blut, Zellen und Gewebe sicherer machen. Sie hat neue Vorschriften zur Qualität von Substanzen menschlichen Ursprungs vorgelegt, unter anderem auch für Muttermilch oder Mikrobiota (z.B. Darmflora). Mit der neuen Verordnung soll auch der grenzüberschreitende Austausch dieser kritischen Gesundheitsprodukte erleichtert werden.

EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides erklärte: „Jedes Jahr benötigen Millionen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern eine Bluttransfusion während eines chirurgischen Eingriffs oder nach einem Unfall. Andere brauchen eine Knochenmarktransplantation zur Behandlung von Leukämie oder auch In-vitro-Fertilisationszyklen, weil sie Eltern werden wollen. Und dies sind nur wenige Beispiele für die große Bedeutung dieser Behandlungen. Sie sind ein kritischer Teil der Gesundheitssysteme in der gesamten EU, und dank der strengeren Vorschriften, die wir heute vorschlagen, können sich unsere Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen, dass für diese lebenswichtigen Produkte die höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards gelten, sei es in der Krebstherapie oder bei Notoperationen.“

Die Zahlen sprechen für sich: 

- 25 Millionen Bluttransfusionen werden in der EU für Patientinnen und Patienten der Chirurgie und Traumatologie gebraucht.

- Es werden mehr als 36.000 Stammzelltransplantationen bei Blutkrebs durchgeführt.

- Therapien der medizinisch unterstützten Fortpflanzung tragen zur Geburt von 165.000 Kindern bei.

- Lebensverbessernde Therapien umfassen 14.500 Hornhauttransplantationen zur Wiederherstellung des Sehvermögens oder 2000 Hauttransplantationen bei Verbrennungswunden und anderen Verletzungen.

Der Vorschlag enthält eine Reihe neuer Maßnahmen, mit denen bestehende Lücken geschlossen werden und das Funktionieren dieses wichtigen Sektors verbessert werden soll. Der Vorschlag darauf auch darauf ab, Bedenken hinsichtlich der Versorgungssicherheit auszuräumen, die durch die COVID-19-Pandemie deutlich geworden sind.

Die wichtigsten Neuerungen des Vorschlags sind:

Besserer Schutz von Patientinnen und Patienten, Spenderinnen und Spendern sowie Nachkommen

  • Alle Substanzen menschlichen Ursprungs (Substances of Human Origin, SoHO) mit Ausnahme fester Organe werden nun reguliert. Neu erfasst wurde beispielsweise Muttermilch.
  • Empfängerinnen und Empfänger von SoHO-Therapien sowie Spenderinnen und Spender von SoHO und die Nachkommen, die aus medizinisch unterstützter Fortpflanzung entstanden sind, werden besser geschützt.
  • Das Fachwissen bestehender Fachgremien in Europa, insbesondere des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und des Europäischen Direktorats für die Qualität von Arzneimitteln und Gesundheitsversorgung (Europarat), wird eingesetzt, um die technischen Leitlinien auf dem neuesten Stand zu halten.
  • Es werden verhältnismäßige, risikobasierte Maßnahmen zur Stärkung der nationalen Aufsicht sowie Maßnahmen zur Unterstützung der nationalen Behörden durch die EU (Schulungen, IT usw.) eingeführt.

Innovationsförderung

  • Durch ein gemeinsames Verfahren zur Bewertung und Zulassung von SoHO-Präparaten, das in einem angemessenen Verhältnis zu den damit verbundenen Risiken steht, wird die Innovationstätigkeit stärker gefördert.
  • Alle Stellen, deren Tätigkeiten für die Sicherheit und Qualität von SoHO relevant sind, sind registrierungspflichtig.
  • Es wird ein SoHO-Koordinierungsgremium unter Beteiligung sowie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten eingerichtet, um die einheitliche Umsetzung der neuen Verordnung zu unterstützen.

Die Einrichtung der SoHO-Plattform der EU, mit der alle erforderlichen Daten erhoben, die Berichterstattung vereinfacht und die Sichtbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger erhöht werden, wird der Digitalisierung neue Impulse geben.

Nach ihrer Annahme und Umsetzung in allen Mitgliedstaaten wird die vorgeschlagene Verordnung die Sicherheits- und Qualitätsvorschriften ersetzen, die in zwei Richtlinien (Richtlinie 2002/98/EG für Blut und Blutbestandteile und Richtlinie 2004/23/EG für Gewebe und Zellen) samt ihren Durchführungsrechtsakten festgelegt sind. Der Vorschlag der Kommission geht nun in das Gesetzgebungsverfahren des Europäischen Parlaments und des Rates der EU-Mitgliedstaaten.

Hintergrund

Dank der geltenden Rechtsvorschriften haben sich seit ihrer Annahme und Umsetzung vor etwa zwanzig Jahren zwar Sicherheit und Qualität in diesem Bereich verbessert, doch wurde 2019 bei einer Evaluierung eine Reihe von Lücken und Defiziten festgestellt.

In der Zwischenzeit sind nicht nur neue Bedrohungen durch Infektionskrankheiten entstanden, sondern die Technologien für die Verarbeitung von Blut, Geweben und Zellen haben sich zudem rasch weiterentwickelt, sodass die Rechtsvorschriften mit diesen Veränderungen nicht Schritt halten konnten. Darüber hinaus kam man zu dem Ergebnis, dass der Gesundheitsschutz von Spenderinnen und Spendern keine ausreichende Priorität hatte und dass die Rechtsvorschriften EU-weit recht uneinheitlich angewandt wurden.

Mit der vorgeschlagenen Verordnung wird die Besonderheit dieses Sektors berücksichtigt, in dem Therapien häufig von öffentlichen Gesundheitsdiensten angeboten werden und die Verfügbarkeit von Therapien für die Bürgerinnen und Bürger von der Bereitschaft der breiten Öffentlichkeit abhängt, Blut, Gewebe, Zellen und andere menschliche Substanzen zugunsten anderer zu spenden.

Mit dem Vorschlag wird ein Kompromiss erzielt, der die Spenderinnen und Spender vor Ausbeutung und vor Gefährdung ihrer eigenen Gesundheit schützt und gleichzeitig sicherstellt, dass sie nicht vom Spenden abgeschreckt werden. Der Ansatz beruht ebenso auf dem Grundsatz der freiwilligen und unentgeltlichen Spende wie auf der vom Europarat veröffentlichten Arbeit und will die „finanzielle Neutralität“ für Spenderinnen und Spender sicherstellen.

Weitere Informationen:

Vollständige Pressemitteilung

Fragen und Antworten zum Vorschlag für neue Rechtsvorschriften über Blut, Gewebe und Zellen

Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit und Qualität von Substanzen menschlichen Ursprungs

Europäische Gesundheitsunion

Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten

Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln und Gesundheitsfürsorge

Pressekontakt: claudia [dot] guskeatec [dot] europa [dot] eu (Claudia Guske), +49 (30) 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Juli 2022
Autor
Vertretung in Deutschland