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Vertretung in Deutschland
Presseartikel5. Juli 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Transparenzverpflichtung und Risikobewertung: EU-Kommission fordert mehr Informationen von Amazon zur Einhaltung des DSA

Dargestellt ist ein Piktogram auf einem lila Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Innerhalb des Kreises ist eine Person dargestellt, die beinahe den gesamten Kreis einnimmt. Den Kopf der Person umgibt eine Art Hülle/ Halbkreis, von diesem Halbkreis geht links ein Verbindung zu einer Weltkugel ab. Rechts verbindet sich dieser Halbkreis durch mehrere Linien mit einer Darstellung eines Datenstroms.

Die EU-Kommission hat heute ein Auskunftsersuchen an Amazon im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) gerichtet. Darin fordert sie Amazon auf, mehr Informationen über die Maßnahmen zu liefern, die die Plattform ergriffen hat, um die DSA-Verpflichtungen in Bezug auf die Transparenz von Empfehlungssystemen und deren Parametern zu erfüllen. Außerdem soll das Unternehmen darlegen, wie es die Vorgaben des DSA zum Anzeigenregister und zum Risikobewertungsbericht einhält. Amazon muss die geforderten Informationen bis zum 26. Juli 2024 vorlegen. 

Anforderungen an Amazon

Insbesondere wird Amazon aufgefordert, ausführliche Informationen über die Einhaltung der Bestimmungen über die Transparenz der Empfehlungssysteme, die Eingabefaktoren, Funktionen, Signale, Informationen und Metadaten, die für solche Systeme verwendet werden, vorzulegen. Außerdem muss das Unternehmen die Optionen, die den Nutzern angeboten werden, um sich gegen die Erstellung von Profilen für die Empfehlungssysteme zu entscheiden, darlegen.

Darüber hinaus muss Amazon über die Gestaltung, Entwicklung, Bereitstellung, Prüfung und Pflege der Online-Schnittstelle der Anzeigensammlung des Amazon Stores informieren sowie unterstützende Unterlagen zu seinem Risikobewertungsbericht vorlegen.

Weitere Schritte

Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 66 des DSA zur Folge haben.

Gemäß Artikel 74 (2) des DSA kann die Kommission Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder entstellte Angaben in den Antworten auf die RFI verhängen. Bei Nichtbeantwortung kann die Kommission eine förmliche Aufforderung durch Entscheidung erlassen. In diesem Fall könnte die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.

Nach seiner Einstufung als sehr große Online-Plattform und der Entscheidung des Gerichtshofs, den Antrag von Amazon auf Aussetzung der Verpflichtung, sein Anzeigenarchiv öffentlich zugänglich zu machen, abzulehnen, ist Amazon verpflichtet, alle DSA-Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören die sorgfältige Ermittlung und Bewertung aller systemischen Risiken, die für seinen Dienst relevant sind, die Bereitstellung einer Option in seinen Empfehlungssystemen, die nicht auf der Erstellung von Nutzerprofilen basiert, und die öffentliche Zugänglichkeit eines Werbespeichers.

Weitere Informationen

Daily News vom 5. Juli 2024 

 

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
5. Juli 2024
Autor
Vertretung in Deutschland