Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Presseartikel26. Juni 2018Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Vor EU-Gipfel: Kommission gibt Überblick über Reform des EU-Asylsystems

Vor dem am Donnerstag beginnenden Europäischen Rat stehen europäische Lösungen in der Migrationspolitik im Fokus der Debatte. Ein heute (Dienstag) von der Kommission veröffentlichtes Faktenblatt gibt einen Überblick darüber, wie die von der...

Kein Mitgliedstaat darf angesichts von Primär- oder Sekundärmigration allein gelassen oder einem unverhältnismäßig hohen Druck ausgesetzt werden.

Bis zum Abschluss der Reform könnten die Mitgliedstaaten beschließen, einstweilige Maßnahmen anzuwenden, die einige Elemente des künftigen Systems vorausnehmen, um sicherzustellen, dass die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten bereits jetzt sichtbar und zeitnah praktiziert wird (einschließlich Umverteilungszusagen, finanzieller und personeller Mittel und anderer Verpflichtungen); ferner könnten sie Maßnahmen zur Bekämpfung der Sekundärmigration ergreifen (z. B. die Einrichtung angemessener Gewahrsams- und Unterbringungseinrichtungen, in denen die Bearbeitung von Asylanträgen und die unverzügliche Übermittlung von Anträgen unverzüglich geschieht).

Weitere Informationen:

Faktenblatt: Wie die künftige Asylreform Solidarität ermöglichen und Sekundärbewegungen angehen wird

Migrationssteuerung – Übersicht der bisherigen Maßnahmen (Vermerk der Kommission zur Tagung des Europäischen Rates im Juni 2018)

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
26. Juni 2018
Autor
Vertretung in Deutschland