Kein Mitgliedstaat darf angesichts von Primär- oder Sekundärmigration allein gelassen oder einem unverhältnismäßig hohen Druck ausgesetzt werden.
Bis zum Abschluss der Reform könnten die Mitgliedstaaten beschließen, einstweilige Maßnahmen anzuwenden, die einige Elemente des künftigen Systems vorausnehmen, um sicherzustellen, dass die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten bereits jetzt sichtbar und zeitnah praktiziert wird (einschließlich Umverteilungszusagen, finanzieller und personeller Mittel und anderer Verpflichtungen); ferner könnten sie Maßnahmen zur Bekämpfung der Sekundärmigration ergreifen (z. B. die Einrichtung angemessener Gewahrsams- und Unterbringungseinrichtungen, in denen die Bearbeitung von Asylanträgen und die unverzügliche Übermittlung von Anträgen unverzüglich geschieht).
Weitere Informationen:
Faktenblatt: Wie die künftige Asylreform Solidarität ermöglichen und Sekundärbewegungen angehen wird
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 26. Juni 2018
- Autor
- Vertretung in Deutschland