Fragen zu den aktuellen Themen zum DSA, X und Meta, hat der Pressesprecher der EU-Kommission in Brüssel, beantwortet:
Zum DSA und TikTok hier (20.1.)
Zum DMA hier und DSA hier (17.1.)
Zum DSA - X und TikTok hier (16.1.)
Zum DMA - Apple / Meta / GoogleQ &A hier (14.1.)
Zum DSA / DMA hier (13.1.)
Zum DSA, zur freien Meinungsäußerung – X/Elon Musk hier (10.1.)
Zum DSA, Meta und X hier (8.1.) und hier (7.1.)
Zum DSA, X und den Wahlen in Deutschland hier und hier (6.1.)
Q&A DSA: Fragen und Antworten zum Gesetz über digitale Dienste gibt es hier.
Der DSA wird seit Februar 2024 in der ganzen EU angewandt und soll einen sichereren digitalen Raum schaffen, in dem die Grundrechte aller Nutzerinnen und Nutzer digitaler Dienste im EU-Binnenmarkt geschützt sind. Die Plattformen sollen dafür sorgen, dass illegale Inhalt entfernt werden, und sie müssen das Risiko minimieren, dass illegale Inhalte auf die Plattformen gelangen. Was offline illegal ist, ist auch online illegal.
Der DSA legt nicht fest, was illegal und damit verboten ist. Er enthält einen EU-weiten Rahmen zur Aufdeckung, Kennzeichnung und Entfernung illegaler Inhalte sowie Risikobewertungspflichten.
Was illegale Inhalte darstellt, wird in anderen Gesetzen entweder auf EU-Ebene oder auf nationaler Ebene definiert.
Mehr über die DSA-Ziele finden Sie hier.
Der DSA gilt für alle Plattformen, die ihre Dienste im europäischen Binnenmarkt anbieten, unabhängig davon, ob sie in der EU oder außerhalb niedergelassen sind.
Für die sehr großen Online-Plattformen (VLOPs, Very Large Online Platforms), wie beispielsweise X oder Meta, und die sehr großen Suchmaschinen (VLOSEs, Very Large Online Search Engines) sind besondere Vorschriften vorgesehen.
Risiko-Berichte
Mindestens einmal jährlich müssen VLOPs und VLOSEs Risiken identifizieren und analysieren, die sich aus ihren Diensten ergeben, wie die Verbreitung illegaler Inhalte, Desinformation und Risiken für den Schutz von Minderjährigen. Sie müssen auch darlegen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um die festgestellten Risiken zu mindern.
Faktenprüfer
Gemäß dem Digital Services Act kann die Zusammenarbeit mit unabhängigen Faktenprüfern für Plattformen ein effizienter Weg sein, um systemische Risiken, die sich aus ihren Diensten ergeben, zu mindern und gleichzeitig die Meinungsfreiheit zu respektieren. Dies gilt für Risiken wie die Verbreitung von Desinformationen oder negative Auswirkungen auf den zivilgesellschaftlichen Diskurs und die Integrität von Wahlen.
Im Rahmen des DSA müssen sehr große Online-Plattformen vor der Einführung von Funktionen, die wahrscheinlich einen kritischen Einfluss auf systemische Risiken haben, eine Risikobewertung durchführen und den Dienststellen der Kommission einen Bericht vorlegen.
Alle Risiko-Berichte von allen sehr großen Online-Plattformen, darunter auch Meta und X, und weitere Berichte finden Sie hier.
Die EU-Kommission und die nationalen Koordinatoren für digitale Dienste (DSC), in Deutschland die Bundesnetz Agentur, sind für die Überwachung, Durchsetzung und Kontrolle des DSA zuständig.
Die Aufsicht über die Vorschriften wird zwischen der EU-Kommission – in erster Linie für VLOPs und VLOSEs – und den Mitgliedstaaten, die für andere Plattformen und Suchmaschinen zuständig sind, je nachdem, wo sie niedergelassen sind, aufgeteilt.
Verfahren
Alle sehr großen Online-Plattformen und die laufenden Verfahren, auch zu x und Meta finden Sie hier.
Der DSA legt Regeln für Online-Vermittler fest, um illegale Inhalte zu bekämpfen und gleichzeitig die Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet zu wahren.Nichts im DSA verpflichtet Online-Vermittler dazu, rechtmäßige Inhalte zu entfernen.
Beschwerdemechanismus für Kontosperrungen
Das DSA verlangt einen fairen und transparenten Beschwerdemechanismus für Nutzerinnen und Nutzer. Wenn ein Konto gesperrt wird, hat der Nutzer das Recht, die Entscheidung anzufechten. Das bedeutet, dass Entscheidungen nicht willkürlich sein dürfen und dass die Nutzer befugt sind, ihre Online-Präsenz zu schützen.
Transparenz bei der Moderation von Inhalten
Die Moderation von Inhalten bedeutet keine Zensur. Das Digital Services Act schreibt Transparenz in Bezug auf die Kriterien für die Moderation von Inhalten und deren Umsetzung vor, einschließlich der Praktiken des „Shadow Banning“. Wenn ein Konto eingeschränkt wird, muss der Nutzer darüber informiert werden und hat das Recht, gegen die Entscheidung Einspruch zu erheben.
Bekämpfung von Verzerrungen in Empfehlungsalgorithmen
Mit dem DSA wurden neue Instrumente zur Bewertung und Korrektur von Verzerrungen in Empfehlungssystemen eingeführt. Diese Bestimmungen zielen darauf ab, ein faireres und repräsentativeres Online-Erlebnis zu schaffen, das die Vielfalt und Individualität aller Nutzer respektiert.
Nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) müssen sehr große Online-Plattformen eine Reihe verschiedener systemischer Risiken, die von ihren Diensten ausgehen, bewerten und entschärfen, darunter Risiken für Minderjährige, Risiken für Grundrechte wie die Redefreiheit und Risiken für Wahlprozesse und den zivilgesellschaftlichen Diskurs.
Dazu gehört auch die Verpflichtung, die Risiken zu analysieren und abzumildern, die sich aus der bevorzugten Behandlung oder Sichtbarkeit von Inhalten auf einer bestimmten Plattform ergeben, einschließlich der Inhalte von Elon Musk auf seiner eigenen Plattform.
Die EU-Kommission hat bereits eine förmliche Untersuchung gegen X eingeleitet, in der es unter anderem darum geht, wie die Plattform mit Risiken für den zivilen Diskurs und Wahlen umgeht.
Um sicherzustellen, dass die Plattformen den DSA einhalten, arbeitet die Kommission mit allen Koordinatoren für digitale Dienste in den Mitgliedstaaten zusammen, in denen Wahlen stattfinden oder geplant sind.
Die Kommissionsdienststellen werden zusammen mit dem deutschen Koordinator für digitale Dienste, sehr großen Online-Plattformen, einschließlich X, und Organisationen der Zivilgesellschaft am 24. Januar einen runden Tisch veranstalten, um die Risiken vor den deutschen Wahlen zu diskutieren.
Europäischer Aktionsplan für Demokratie (Dezember 2020) zum Aufbau widerstandsfähigerer Demokratien in der gesamten EU durch Förderung freier und fairer Wahlen, Stärkung der Medienfreiheit und Bekämpfung von Desinformation.
Zu den Vorschlägen des Plans gehören zum Beispiel
- Einführung eines neuen Gesetzes über Transparenz in der politischen Werbung im Jahr 2021
- Überarbeitung der bestehenden Regeln für die Finanzierung europäischer politischer Parteien im Jahr 2021
- Maßnahmen zur Förderung der Medienfreiheit und des Medienpluralismus, die zum Medienfreiheitsgesetz führen sollen
- Eine Empfehlung zur Sicherheit von Journalisten im Jahr 2021
- Rechtsvorschriften zum Schutz von Journalisten und der Zivilgesellschaft vor missbräuchlichen Rechtsstreitigkeiten (SLAPP)
- Ein verschärfter Verhaltenskodex für Desinformation
Die Kommission hat auch das Paket zur Verteidigung der Demokratie (Dezember 2023) vorgelegt, das Folgendes umfasst:
- Einen Vorschlag zur Transparenz von Interessenvertretungsaktivitäten im Namen von Drittländern, über den derzeit interinstitutionelle Verhandlungen laufen;
- und eine Empfehlung zu integrativen und belastbaren Wahlprozessen.
Mit dem das Gesetz über digitale Dienste (DSA) hat die EU ein zusätzliches Instrument im Kampf gegen Online-Desinformation: die Verordnung soll das Vertrauens und die Sicherheit im Online-Raum wiederherstellen, systemischer Risiken wie Desinformation bekämpfen und die Integrität von Wahlprozessen schützen:
- Die Anbieter von Plattformen müssen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die wichtigsten Parameter ihrer Empfehlungssysteme (einschließlich des Boostings solcher Tweets) transparent machen und in klarer und verständlicher Sprache erläutern.
- Darüber hinaus müssen die Anbieter sehr großer Online-Plattformen wie X den Nutzern die Möglichkeit geben, diese Empfehlungssysteme zu wechseln.
- Anbieter sehr großer Online-Plattformen müssen auch die systemischen Risiken ihrer Empfehlungssysteme (einschließlich des Boostings solcher Tweets) für den zivilgesellschaftlichen Diskurs und die Sicherung von Wahlprozessen in der EU analysieren. Auf der Grundlage dieser Bewertung müssen die Anbieter wirksame und verhältnismäßige Abhilfemaßnahmen vorschlagen, um diesen Risiken zu begegnen.
- Am 26. März 2024 veröffentlichte die Kommission Leitlinien zu empfohlenen Maßnahmen für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen mit bewährten Verfahren zur Minderung systemischer Online-Risiken, die die Integrität von Wahlen beeinträchtigen können. Die Leitlinien enthalten Empfehlungen für VLOPs und VLOSEs, zum Beispiel
- ihre Empfehlungssysteme anzupassen, um die Nutzer zu unterstützen und die Monetarisierung und Viralität von Inhalten zu verringern, die die Integrität von Wahlprozessen gefährden;
- politische Werbung klar zu kennzeichnen;
- offizielle Informationen über Wahlvorgänge zu fördern;
- interne Teams einzurichten, die Analysen und Informationen über Risiken im lokalen Kontext nutzen.
Hier finden Sie alle weiteren Informationen zum DSA.
Pressekontakt: Nikola John, Tel.: +49 (30) 2280 2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.