Die Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte politische Einigung auf das Kernstück des Wachstumsplans für den westlichen Balkan, die sogenannte Reform- und Wachstumsfazilität. Sie umfasst für die Jahre 2024 bis 2027 insgesamt sechs Milliarden Euro. Dies stellt ein beispielloses Angebot an den Westbalkan dar. Die Region erhält so im Gegenzug für grundlegende Reformen Zugang zu einigen Vorteilen, die mit einer EU-Mitgliedschaft verbunden sind, und zwar schon vor einem Beitritt.
Erweiterung ist geostrategisch wichtig
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte dazu: „Wir wollen den Westbalkan schneller an die EU heranführen, da die Erweiterung eine zentrale geostrategische Priorität ist.“ Die Fazilität sei ein wichtiger Schritt in diese Richtung: „Indem verstärkte finanzielle Unterstützung und Reformen miteinander verknüpft werden, wird sie dafür sorgen, dass unsere Partner im Westbalkan schneller Fortschritte auf ihrem Weg in die EU machen und ihre wirtschaftliche Konvergenz verbessern. Außerdem werden sie so bereits vor dem Beitritt in bestimmte Bereiche des Binnenmarkts integriert.“
Der für Nachbarschaft und Erweiterung zuständige Kommissar Olivér Várhelyi verwies darauf, dass die Fazilität gerade auf Faktoren abzielt, die für soziales und wirtschaftliches Wachstum relevant sind: „Sozioökonomische Konvergenz ist ein wesentliches Element für die Annäherung der Partner im Westbalkan an die EU.“
Mischung aus Zuschüssen und Darlehen
Die insgesamt vorgesehen sechs Milliarden Euro setzen sich zusammen aus 2 Milliarden Euro Zuschüssen sowie 4 Milliarden Euro an Darlehen, die zu sehr günstigen Bedingungen gewährt werden. Mindestens die Hälfte der Gesamtmittel wird über den Investitionsrahmen für den westlichen Balkan (WBIF) zugewiesen. Darüber werden Infrastrukturinvestitionen und Konnektivität unterstützt, Verkehr, Energie sowie ökologischer und digitaler Wandel. Der verbleibende Teil wird als direkte Unterstützung für die nationalen Haushalte freigegeben.
Zur Finanzierung der vergünstigten Darlehen wird die Europäische Union bis Ende 2027 auf dem Finanzmarkt 4 Milliarden Euro aufnehmen. Die nicht rückzahlbare Unterstützung in Höhe von 2 Milliarden Euro wird durch zusätzliche Mittel aus der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) finanziert.
Auszahlungsmodalitäten
Die Mittel werden zweimal jährlich auf der Grundlage von Anträgen der Partner im Westbalkan freigegeben. Zuvor vergewissert sich jeweils die Kommission, dass die einschlägigen vorab vereinbarten Auszahlungsbedingungen erfüllt sind und dies auch für die allgemeinen Bedingungen in Bezug auf makrofinanzielle Stabilität, solide Verwaltung der öffentlichen Finanzen, Transparenz und Überwachung des Haushalts gegeben ist.
Die Auszahlungen hängen so von der Erfüllung qualitativer und quantitativer Schritte ab, mit denen die Fortschritte und Ergebnisse bei der Umsetzung der festgelegten Reformen gemessen werden. Sind Bedingungen nicht erfüllt, kann die Kommission die Zahlung aussetzen bzw. entsprechende Beträge abziehen.
Die Partner im Westbalkan werden jeweils ein Jahr Zeit haben, um die Bedingungen zu erfüllen. Diese Frist wurde im ersten Durchführungsjahr auf zwei Jahre verlängert. Andernfalls wird der Betrag gekürzt und kann in den Folgejahren auf andere Begünstigte umverteilt werden.
Weitere Schritte
Die politische Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich gebilligt werden. Die Verordnung über die Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Hintergrund
Die Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan ist das Finanzierungsinstrument zur Unterstützung des im November 2023 angenommenen Wachstumsplans für den Westbalkan. Der Wachstumsplan ist ein neues Instrument, mit dem die Vorbereitungen des Westbalkans auf die EU-Mitgliedschaft beschleunigt und Anreize geschaffen werden sollen, indem einige der Vorteile einer EU-Mitgliedschaft, die für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen unmittelbar spürbar sind, bereits vor dem Beitritt zur Geltung gebracht werden. Dies wiederum dürfte das Tempo des Erweiterungsprozesses und das Wachstum der Volkswirtschaften in der Region erheblich beschleunigen. Die Fazilität ergänzt die bereits im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) geleistete EU-Hilfe.
Weitere Informationen
Pressemitteilung in voller Länge
Ankündigung auf dem Westbalkan-Gipfel im Oktober 2023
Kommissionsvorschlag für Wachstumsplan vom 8. November 2023
Neuer Wachstumsplan für den westlichen Balkan (Webseite)
Verhandlungsmandat des Rates vom 6. März 2024
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 5. April 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland