Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 16. Mai 2019
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Berlin: EU-Kommission und Bundesregierung würdigen 50 Jahre Arbeitnehmerfreizügigkeit

Zum 50-jährigen Jubiläum des Bestehens der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit haben gestern (Mittwoch) im Europäischen Haus Berlin Experten aus Politik, Verbänden und Wirtschaft über die Zukunft der Migration innerhalb der Europäischen Union diskutiert....

Bei der gemeinsamen Veranstaltung „Leben & Arbeiten – EU-Wanderer in Deutschland“ von EU-Kommission und Bundesreigerung wurde auch über Hilfestellungen für EU-Zuwanderer diskutiert. Marta Neüff, Vorsitzende des Polnischen Sozialrats, hob die Bedeutung einer seriösen und frühen Beratung hervor. Sie müsse den Menschen vermitteln, was sie erwartet und wie die Verwaltung in Deutschland funktioniert, und dies möglichst bevor sie in ein anderes EU-Land auswandern. Andreas Oehme, Geschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertags, forderte eine stärkere Bündelung der Behördenleistungen bei der Migrantenberatung.

Auch der so genannte „Brain Drain“, der zu Arbeitskräftemangel in den Herkunftsländern führt, wurde erörtert. Damit Arbeitsmigration nicht mehr mit Brain Drain verknüpft werde, „müssen wir zu einer Angleichung der Lebensverhältnisse kommen“, appellierte Gerhard Timm, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, die Zuwanderern sowohl in Beratungsstellen als auch online Hilfen anbietet.

Das Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen, ist eines der am meisten geschätzten Rechte der Europäer. Laut der aktuellen Eurobarometer-Umfrage verbinden die Deutschen mit der EU vor allem Freizügigkeit, d.h. die Möglichkeit innerhalb der EU zu reisen, zu studieren oder zu arbeiten, wo sie wollen (60 Prozent). Heute leben oder arbeiten 17 Millionen Europäer in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Nationalität- das sind fast doppelt so viel wie vor zehn Jahren.

Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gehört zu den Grundfreiheiten der Europäer. Am 15. Oktober 1968 wurde die Verordnung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer verabschiedet und seitdem geht es darum, dem Recht auf Freizügigkeit Wirkung zu verleihen und Schwierigkeiten bei der Umsetzung aus dem Weg zu räumen.

50 Jahre Freizügigkeit
50 Jahre Freizügigkeit
50 Jahre Freizügigkeit

Weitere Informationen:

Freizügigkeit für EU-Bürger

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung: EU-Einwanderer in Deutschland

Pressekontakt: gabriele [dot] imhoffatec [dot] europa [dot] eu (Gabriele Imhoff), Tel.: +49 (30) 2280-2820

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. Mai 2019
Autor
Vertretung in Deutschland