Dimitris Avramopoulos, EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, sagte hierzu: „Wir sind fest entschlossen, den visafreien Reiseverkehr für Bürger der westlichen Balkanländer und der Länder der Östlichen Partnerschaft aufrechtzuerhalten, und wir arbeiten zusammen mit den jeweiligen Regierungen daran, dieses Ziel zu erreichen. Wir sind uns durchaus bewusst, dass sich diese Länder ernsthaft bemühen, sicherzustellen, dass die erzielten Fortschritte anhalten und dass die Reformen weiterhin zu konkreten Ergebnissen führen, doch sind weitere Anstrengungen erforderlich. Wir erwarten von allen Ländern, dass sie insbesondere ihre Maßnahmen in den Bereichen irreguläre Migration, organisiertes Verbrechen und Korruption verstärken.“
Der heutige Bericht ist die erste Bewertung im Rahmen des neuen Überwachungsmechanismus, der auf die acht Länder angewendet wird, die den Dialog über die Liberalisierung der Visabestimmungen mit der EU abgeschlossen haben. Die Bewertung zeigt, dass alle acht Länder des westlichen Balkans und der Östlichen Partnerschaft fest entschlossen sind, die aufgestellten Kriterien zu erfüllen, und große Anstrengungen unternommen haben, um eine Reihe der im Rahmen der Visaliberalisierung vorgesehenen weitreichenden Reformen umzusetzen. Jetzt ist zwingend notwendig, dass diese Reformen fortgesetzt werden und dass die Länder keine Rückschritte bei ihren Ergebnissen zulassen. Der heutige Bericht konzentriert sich auf die Bereiche, in denen weitere Maßnahmen erforderlich sind; dies sind insbesondere die Bekämpfung der irregulären Migration, die Rückübernahme, die Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche sowie die öffentliche Ordnung und Sicherheit.
Die Anstrengungen zur Eindämmung der irregulären Migration sind zielführend
Alle acht Länder haben Maßnahmen zur Bekämpfung der irregulären Migration ergriffen, die nun zu Ergebnissen führen. So ist beispielsweise die Zahl der Asylanträge, die von Bürgern der betroffenen Länder in den EU-Mitgliedstaaten gestellt wurden, insgesamt beträchtlich zurückgegangen. Schwierigkeiten bestehen allerdings nach wie vor, insbesondere in Albanien, dem Land mit der höchsten Zahl unbegründeter Asylanträge unter den von der Visapflicht befreiten Ländern. Die albanischen Behörden haben die Maßnahmen zur Bekämpfung der irregulären Migration und zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten intensiviert. Diese Maßnahmen haben bereits zu Ergebnissen geführt, es müssen aber weitere Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass ihre Umsetzung unverändert fortgesetzt wird. Angesichts schwankender Zahlen bei den Einreiseverweigerungen und irregulären Aufenthalten fordert die Kommission alle betroffenen Länder auf, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, die von der Verstärkung der Grenzkontrollen bis hin zur Organisation von Informationskampagnen über visafreies Reisen reichen können.
Die Zusammenarbeit im Bereich der Rückübernahme verläuft für alle von der Visapflicht befreiten Länder des westlichen Balkans und der Östlichen Partnerschaft auch weiterhin reibungslos, wobei allseits hohe Rückkehrraten zu verzeichnen sind. Um die Zusammenarbeit im Bereich der Rückkehr/Rückführung weiter zu verbessern, fordert die Kommission die westlichen Balkanländer auf, die Rückübernahmeabkommen auch weiterhin wirksam umzusetzen und erforderlichenfalls Durchführungsprotokolle mit zusätzlichen Mitgliedstaaten zu schließen.
Weitere Bemühungen zur Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität sind erforderlich.
Trotz fortgesetzter Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität sind kriminelle Gruppen aus den von der Visaliberalisierung betroffenen Ländern noch immer an Straftaten aller Art in der EU beteiligt, darunter Menschenhandel und Handel mit illegalen Waren, Eigentumskriminalität, Schleuserkriminalität und Cyberkriminalität. Alle acht Länder müssen ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität verstärken.
Was die Prävention und Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche betrifft, so muss insbesondere die Republik Moldau unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um dafür zu sorgen, dass diese Benchmark für die Visaliberalisierung weiterhin erfüllt wird und die bisher durchgeführten Reformen dauerhaft umgesetzt werden. Angesichts der jüngsten Entwicklungen muss auch die Ukraine unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die mit früheren Reformen eingeführten Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten und weitere Fortschritte zu ermöglichen.
Die Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Rat über die kontinuierliche Erfüllung der Anforderungen im Zusammenhang mit der Visaliberalisierung im Jahr 2018 erneut Bericht erstatten.
Für die Westbalkanländer deckt der neue Bericht den Zeitraum ab dem letzten Bericht, d.h. ab Februar 2015, ab und ersetzt die früheren Berichte über die Überwachung der Visaliberalisierung. Für die Länder der Östlichen Partnerschaft umfasst der Bericht den Zeitraum seit der Vorlage der Schlussberichte über die Liberalisierung der Visabestimmungen‚ die im Dezember 2013 für die Republik Moldau und im Dezember 2015 für Georgien und die Ukraine angenommen wurden.
Staatsangehörige Montenegros, Serbiens und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien können seit Dezember 2009 ohne Visum in die EU einreisen. Für die Bürger Albaniens und Bosnien und Herzegowinas ist dies seit Ende 2010 möglich. Im April 2014 trat die Befreiung von der Visapflicht für die Republik Moldau in Kraft, danach im März 2017 für Georgien und im Juni 2017 für die Ukraine.
Weitere Informationen:
Bericht über die Visaliberalisierung: Fragen und Antworten
Erster Bericht im Rahmen des Visa-Aussetzungsmechanismus
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 20. Dezember 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland