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Vertretung in Deutschland
  • Presseartikel
  • 3. Januar 2017
  • Vertretung in Deutschland
  • Lesedauer: 1 Min

Informationsaustausch für Steuervorbescheide tritt in Kraft

Seit dem 1. Januar 2017 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, automatisch Informationen über alle neuen grenzüberschreitenden Steuervorbescheide für Unternehmen auszutauschen. Dies geschieht über ein zentrales Depot, das für alle EU-Länder...

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(03.01.2017) - Alle sechs Monate werden die nationalen Finanzbehörden einen Bericht an den Verwahrer übermitteln, in dem alle von ihnen erlassenen grenzüberschreitenden Steuerbescheide aufgeführt sind. Andere Mitgliedstaaten werden dann in der Lage sein, diese Listen zu überprüfen und den Ausstellungsmitgliedstaat um genauere Informationen zu einem bestimmten Urteil zu bitten. Dieser erste Austausch sollte spätestens am 1. September 2017 stattfinden.

Bis zum 1. Januar 2018 müssen die Mitgliedstaaten auch für alle seit Anfang 2012 ergangenen grenzüberschreitenden Urkunden die gleichen Informationen bereitstellen.

Weitere Informationen:

Verbesserte Zusammenarbeit der Behörden bei direkten Steuern

Pressekontakt: reinhard [dot] hoenighausatec [dot] europa [dot] eu (Reinhard Hönighaus), Tel.: +49 (30) 2280-2300

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
3. Januar 2017
Autor
Vertretung in Deutschland