(07.06.2017) - Der Beschluss der Kommission zur Registrierung der Bürgerinitiative bestätigt die rechtliche Zulässigkeit des Vorschlags, die Kommission hat die Bürgerinitiative inhaltlich bislang noch nicht geprüft.
Nach der förmlichen Registrierung der Initiative am 12. Juni 2017 haben die Organisatoren ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln. In ihrem Beschluss heute stellt die Kommission jedoch klar, dass die Unterschriften für die Initiative nur in Bezug auf Vorschläge gesammelt werden sollten, die mit den in den EU-Verträgen festgelegten Zuständigkeitsbereichen vereinbar sind.
Wenn die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Die Kommission kann selbst entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, sie muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Hintergrund
Die europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Inkrafttreten der daraus resultierenden Verordnung über die europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen.
Wenn eine europäische Bürgerinitiative förmlich registriert ist und anschließend mindestens eine Million Unterstützungsbekundungen von Bürgern aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedsstaaten sammelt, ist die Europäische Kommission aufgerufen, im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen.
Laut der einschlägigen Verordnung muss eine europäische Bürgerinitiative folgende Grundvoraussetzungen erfüllen: Die geplante Initiative darf nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegen, in dem die Kommission befugt ist, einen Rechtsakt vorzuschlagen, sie darf nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sein und nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung: Kommission registriert europäische Bürgerinitiative „Stop Extremism“
Website der Organisatoren der Bürgerinitiative (im Aufbau)
Weitere europäische Bürgerinitiativen, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden
Pressekontakt: katrin [dot] ABELEec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140
Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageerlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. Juni 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland