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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung2. September 2022Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Konsularischer Schutz hilft EU-Bürgern weltweit

Flagge_EU

In einem Bericht hat die EU-Kommission eine positive Bilanz zur Anwendung des konsularischen Schutzes gezogen. Allein während der COVID-19-Pandemie konnten dank der engen Zusammenarbeit der EU und der Mitgliedstaaten 600.000 Menschen, die im Ausland festsaßen, nach Hause zurückkehren. Der Bericht zeigt auch den Verbesserungsbedarf der bestehenden Vorschriften auf, etwa beim Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. EU-Bürgerinnen und -Bürger haben das Recht, sich an die Botschaft oder das Konsulat eines anderen Mitgliedstaats zu wenden, wenn sie außerhalb der EU Hilfe brauchen.

Der Hohe Vertreter/Vizepräsident der EU-Kommission, Josep Borrell, sagte: „Der konsularische Schutz zeigt unseren Bürgern den Nutzen unseres außenpolitischen Handelns: Während der COVID-19-Pandemie oder seit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine haben die EU und ihre Mitgliedstaaten Hand in Hand gearbeitet, um unseren Bürgern zu helfen und sie nach Hause zu bringen."

EU-Justizkommissar Didier Reynders fügte hinzu: „Die EU-Vorschriften zum konsularischen Schutz waren für unsere Bürger in Zeiten der Not ein Rettungsanker und haben die wahre Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten gezeigt. In diesem Bericht wird eine Bilanz der wichtigsten Ereignisse der letzten Zeit gezogen und eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, um die Ausübung der Rechte als EU-Bürger weiter zu erleichtern und zu stärken."

Konsularische Hilfe für EU-Bürger weltweit

Während der COVID-19-Pandemie konnten dank der engen Zusammenarbeit der EU und der Mitgliedstaaten rund 600.000 EU-Bürger, die von Reisebeschränkungen betroffen waren, nach Hause gebracht werden. Ähnliche konsularische Hilfe wurde EU-Bürgern und ihren Familien nach der Krise in Afghanistan und während des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gewährt.

In diesem Zusammenhang war die Unterstützung der EU-Delegationen vor Ort von wesentlicher Bedeutung, insbesondere in Ländern, in denen nur wenige oder gar keine Mitgliedstaaten vertreten waren.

Verbesserungsbedarf der derzeitigen Vorschriften sieht der Bericht beim Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten sowie bei der Klärung der Situation von schutzbedürftigen Personen wie schwangeren Frauen, unbegleiteten Minderjährigen oder Menschen mit Behinderungen.

Weitere Informationen:

Daily News vom 2. September 2022

Hintergrundinformationen zum konsularischen Schutz

EU-Richtlinie zum konsularischem Schutz

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (0) 30 2280-2300 und katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. September 2022
Autor
Vertretung in Deutschland