(25.01.2017) - Vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums sollten die Ausnahme bleiben und verhältnismäßig sein, mit dem Ziel, so schnell wie möglich zur Normalität zurückzukehren. Die empfohlene Verlängerung um weitere drei Monate betrifft Kontrollen an denjenigen Binnengrenzen, an denen gemäß Empfehlung des Rates vom 11. November 2016 bereits Kontrollen erfolgen:
- Österreich: Kontrollen an der österreichisch-ungarischen und österreichisch-slowenischen Landgrenze;
- Deutschland: Kontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze;
- Dänemark: Kontrollen in den dänischen Häfen mit Fährverbindungen nach Deutschland und an der dänisch-deutschen Landgrenze;
- Schweden: Kontrollen in den schwedischen Häfen in der Polizeiregion Süd und West sowie auf der Öresund-Brücke;
- Norwegen: Kontrollen in den norwegischen Häfen mit Fährverbindungen nach Dänemark, Deutschland und Schweden.
Der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, erklärte: „Es wurden maßgebliche Fortschritte hinsichtlich einer Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen erzielt, die aber noch weiter gefestigt werden müssen. Deshalb empfehlen wird, dass die betroffenen Mitgliedstaaten die befristeten Grenzkontrollen für weitere drei Monate beizubehalten dürfen."
Dimitris Avramopoulos, Kommissionsmitglied für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte dazu: „Die Europäische Kommission ist und bleibt weiterhin fest entschlossen, mit den Mitgliedstaaten an einem schrittweisen Abbau der vorübergehenden Kontrollen an den Binnengrenzen zu arbeiten und so bald wie möglich zu einem normal funktionierenden Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen zurückzukehren. Auch wenn wir in den vergangenen Monaten unsere Maßnahmen kontinuierlich verstärkt haben, um dem beispiellosen Migrationsdruck auf Europa zu begegnen, sind wir aber leider noch nicht am Ziel.“
In den vergangenen Monaten wurden bei der Sicherung und besseren Verwaltung der Außengrenzen sowie bei der Eindämmung der irregulären Migration wichtige Fortschritte erzielt. Mit der neuen Europäischen Grenz- und Küstenwache, die am 6. Oktober 2016 eingerichtet wurde, stehen die Mittel zur Verfügung, um die Außengrenzen der EU besser zu schützen und auf neue Entwicklungen zu reagieren. Seit der Einführung des Hotspot-Konzepts erfolgen die Registrierung und die Abnahme der Fingerabdrücke von Migranten, die in Griechenland und in Italien ankommen, jetzt nahezu zu 100 Prozent.
Die von der Kommission vorgeschlagenen, anstehenden systematischen Abgleiche mit einschlägigen Datenbanken für alle Personen, die die Außengrenzen überschreiten, werden einen weiteren Beitrag zur Stärkung der Außengrenzen leisten. Darüber hinaus hat die Erklärung EU-Türkei zu einem wesentlichen Rückgang der Zahl der irregulären Migranten und Asylbewerber, die in der EU eintreffen, geführt.
Gleichwohl ist in Griechenland nach wie vor eine große Zahl irregulärer Migranten und Asylbewerber zu verzeichnen und bleibt die Lage auf der Westbalkanroute instabil, was ein potenzielles Risiko für Sekundärmigration in sich birgt. Trotz der wichtigen Fortschritte beim Schutz der Außengrenzen erfordern einige der im Fahrplan „Zurück zu Schengen“ genannten Maßnahmen außerdem mehr Zeit, bis sie umfassend umgesetzt und die erwarteten Ergebnisse geliefert werden können. Ab Februar 2017 wird die Europäische Grenz- und Küstenwache Griechenland an der nordgriechischen Außengrenze Unterstützung bieten.
Der Trend zu stetigen Fortschritten bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei muss fortgesetzt und die vollständige Anwendung der Dublin-Vorschriften in Griechenland ab Mitte März schrittweise wiederhergestellt werden. Trotz deutlicher Fortschritte deuten die laufenden Arbeiten und die Lage vor Ort auf den Fortbestand dieser außergewöhnlichen Umstände hin.
Die Kommission hält es daher nach dem Vorsorgeprinzip für gerechtfertigt, den betroffenen Mitgliedstaaten nach Prüfung alternativer Maßnahmen zu gestatten, die derzeitigen Kontrollen an den Binnengrenzen als außergewöhnliche Maßnahme für einen weiteren begrenzten Zeitraum von drei Monaten zu verlängern. Solche Kontrollen müssen gezielt erfolgen und hinsichtlich Umfang, Häufigkeit sowie räumlicher und zeitlicher Ausdehnung auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden.
Weitere Informationen:
Fragen und Antworten: Ein koordinierter Ansatz der EU für vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen
Hintergrundinformationen: Erläuterung der Schengen-Regelung
Zurück zu Schengen – Ein Fahrplan
Pressemitteilung: Kommission meldet Fortschritte bei der Inbetriebnahme der neuen Europäischen Grenz- und Küstenwache
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 25. Januar 2017
- Autor
- Vertretung in Deutschland