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Vertretung in Deutschland
Öffentliche Veranstaltungen

Fachgespräch: Sicherheitsgesetzgebung am Maßstab von Grund- und Menschenrechten prüfen

Seit dem 11. September 2001 wurden die Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des Terrorismus und anderer schwerer Straftaten beständig erweitert. Dabei ist in Deutschland eine wissenschaftliche Evaluierung, die Auswirkungen auf Grund- und...

Seit dem 11. September 2001 wurden die Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des Terrorismus und anderer schwerer Straftaten beständig erweitert. Dabei ist in Deutschland eine wissenschaftliche Evaluierung, die Auswirkungen auf Grund- und Menschenrechte in den Blick nimmt, nur selten gesetzlich vorgesehen.Im Gegensatz dazu ist die EU-Kommission nach Artikel 29 der Terrorismusbekämpfungsrichtlinie (EU) 2017/541 gesetzlich verpflichtet, im Herbst 2021 einen Bericht vorzulegen, der den Mehrwert der Richtlinie in Bezug auf die Terrorismusbekämpfung und ihre Auswirkungen auf Grundrechte und Rechtstaatlichkeit bewertet.

  • Diplomatische Vertretung
  • Freitag, 17. September 2021, 11:30 - 18:00 (CEST)

Praktische Informationen

Zeit
Freitag, 17. September 2021, 11:30 - 18:00 (CEST)
Sprachen
Dänisch

Beschreibung