Seit dem 11. September 2001 wurden die Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des Terrorismus und anderer schwerer Straftaten beständig erweitert. Dabei ist in Deutschland eine wissenschaftliche Evaluierung, die Auswirkungen auf Grund- und Menschenrechte in den Blick nimmt, nur selten gesetzlich vorgesehen.Im Gegensatz dazu ist die EU-Kommission nach Artikel 29 der Terrorismusbekämpfungsrichtlinie (EU) 2017/541 gesetzlich verpflichtet, im Herbst 2021 einen Bericht vorzulegen, der den Mehrwert der Richtlinie in Bezug auf die Terrorismusbekämpfung und ihre Auswirkungen auf Grundrechte und Rechtstaatlichkeit bewertet.
- Diplomatische Vertretung
- Freitag, 17. September 2021, 11:30 - 18:00 (CEST)
Praktische Informationen
- Zeit
- Freitag, 17. September 2021, 11:30 - 18:00 (CEST)
- Sprachen
- Dänisch
Beschreibung
Aus diesem Anlass lädt das Deutsche Institut für Menschenrechte, unterstützt von der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Fachleute aus Politik, Behörden und Wissenschaft zum Austausch über die Erfahrungen, Herausforderungen und Perspektiven einer an Grund- und Menschenrechten orientierten Überprüfung von Sicherheitsgesetzen ein.
Programm
9:30 Uhr Begrüßung
- Beate Rudolf , Direktorin, Deutsches Institut für Menschenrechte
- Friedrich-Nikolaus von Peter , Politischer Referent, Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
9:45 Uhr Einführung
- Dieter Weingärtner , Senior Fellow, Deutsches Institut für Menschenrechte
10:00 Uhr Evaluation von einzelnen Befugnissen und Gesetzen
Welche Lehren lassen sich aus bisherigen grund- und menschenrechtsorientierten Evaluierungen von Sicherheitsgesetzen ziehen? Wie hat sich die Diskussion zu Methodik und interdisziplinärer Zusammenarbeit entwickelt? Welche Herausforderungen stellen sich bei der praktischen Umsetzung?
- Marion Albers, Professorin für Öffentliches Recht, Informations- und Kommunikationsrecht, Gesundheitsrecht und Rechtstheorie, Universität Hamburg
- Matthias Kötter, Gastprofessor für Öffentliches Recht, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
- Jan Ziekow, Direktor, Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation
11:30 Uhr Pause
12:00 Uhr Überwachungsgesamtbilanz
Lässt sich die Gesamtheit staatlicher Überwachung ermitteln, und wenn ja, mit welchen Mitteln? Wann ist die Grenze zur Totalüberwachung überschritten? Welche Vorschläge und Versuche zur Operationalisierung gibt es?
- Mark A. Zöller, Professor für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und das Recht der Digitalisierung, Ludwig-Maximilian-Universität München
- Angelika Adensamer, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft,Universität Graz
- Ralf Poscher, Direktor, Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg
13:30 Uhr Pause
14:30 Uhr Europäische Perspektiven
Wie wurde die EU-Terrorismusbekämpfungsrichtlinie evaluiert? Welchen Beitrag leistet die Grundrechteagentur der EU? Welche Perspektiven gibt es für die grund- und menschenrechtsorientierte Evaluierung von Sicherheitsgesetzen auf europäischer Ebene?
- Martin Schieffer, Abteilungsleiter Terrorismusbekämpfung in der DG Home, Europäische Kommission
- Gerald Roßkogler, Policy Analyst, Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
15:45 Uhr Schlusswort
- Eric Töpfer, Senior Researcher, Deutsches Institut für Menschenrechte
Bei Interesse an dieser Veranstaltung wenden Sie sich bitte an toepfer@institut-fuer.menschenrechte.de