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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung11. Juni 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Angriffskrieg Russlands: EU-Kommission will vorübergehenden Schutzstatus für ukrainische Geflüchtete verlängern

Das Bild zeigt die EU Flagge und die Ukraine Flagge.

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, den vorübergehenden Schutz der Menschen, die vor der Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehen, um ein weiteres Jahr zu verlängern. Das betrifft den Zeitraum vom 5. März 2025 bis zum 4. März 2026.

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sagte: „Die EU tritt geschlossen dafür ein, die Menschen zu schützen, die vor dem brutalen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine fliehen. Der vorübergehende Schutz hat bereits fast 4,2 Millionen Menschen in der EU neue Hoffnung gegeben. Wir werden den Menschen aus der Ukraine diesen Schutz weiterhin so lange wie nötig gewähren. Ich bin zuversichtlich, dass der Rat rasch beschließen wird, den vorübergehenden Schutz um ein weiteres Jahr zu verlängern.“   

Gründe für den vorübergehenden Schutz bestehen weiter

Angesichts der anhaltenden Angriffe Russlands auf die zivile und kritische Infrastruktur in der gesamten Ukraine sind die Voraussetzungen für eine sichere, dauerhafte Rückkehr der Menschen in die Ukraine derzeit nicht gegeben. Nach Auffassung der EU-Kommission bleiben deshalb die Gründe für den vorübergehenden Schutz bestehen. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist die notwendige und angemessene Reaktion auf die derzeitige Lage.

Die Richtlinie über vorübergehenden Schutz sorgt für sofortigen Schutz und ermöglicht die Inanspruchnahme bestimmter Rechte in der EU. Dazu gehören das Recht auf Aufenthalt, Unterkunft, Sozialleistungen, medizinische Versorgung und sonstige Hilfe sowie der Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie unterstützt die Mitgliedstaaten auch dabei, die Einreise der Menschen geregelt und effektiv zu steuern.    

Nächste Schritte 

Die EU-Kommission wird den Vorschlag den Ministerinnen und Ministern bei der Tagung des Rates (Justiz und Inneres) am 13. Juni vorlegen. Es obliegt dann dem Rat, ihn förmlich anzunehmen.

Hintergrund

Die EU hat die Richtlinie über vorübergehenden Schutz am 4. März 2022 mit einstimmigem Beschluss der Mitgliedstaaten aktiviert. Sie wurde automatisch um ein Jahr und anschließend vom Rat um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2025 verlängert. Derzeit genießen fast 4,2 Millionen aus der Ukraine vertriebene Menschen, ein Drittel davon Kinder, vorübergehenden Schutz in der EU.

Rechtsgrundlage des Vorschlags ist Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie über vorübergehenden Schutz, dem zufolge der Rat den vorübergehenden Schutz auf Vorschlag der Kommission um bis zu ein Jahr verlängern kann, wenn die Gründe für den vorübergehenden Schutz fortbestehen.

Das Vorsorge- und Krisenmanagementnetz für Migration der EU mit dem Schwerpunkt Ukraine und die Solidaritätsplattform „Ukraine“ werden ihre Tätigkeiten fortsetzen, um ein gemeinsames Lagebewusstsein für die Auswirkungen der groß angelegten russischen Invasion der Ukraine auf die Migration, Vorsorgemaßnahmen und eine koordinierte Reaktion auf die Krise herbeizuführen.

Die Kommission wird die Auswirkungen der Ankunft weiterer Neuankömmlinge auf die Aufnahmekapazitäten der Mitgliedstaaten auch künftig genau beobachten. Es ist wichtig, auch in der Zukunft auf mehr Ausgewogenheit bei den Anstrengungen der einzelnen Mitgliedstaaten hinzuarbeiten.  

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Vorschlag der Kommission für einen Durchführungsbeschluss des Rates zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes

Jahrestag der Gewährung vorübergehenden Schutzes für vor der russischen Aggression gegen die Ukraine fliehende Menschen

Solidarität mit der Ukraine

Aufnahme von Menschen auf der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Juni 2024
Autor
Vertretung in Deutschland