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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung31. Mai 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

DSA: EU-Kommission benennt Temu als sehr große Online-Plattform VLOP

Dargestellt ist ein Piktogram auf einem lila Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis. Innerhalb des Kreises ist eine Person dargestellt, die beinahe den gesamten Kreis einnimmt. Den Kopf der Person umgibt eine Art Hülle/ Halbkreis, von diesem Halbkreis geht links ein Verbindung zu einer Weltkugel ab. Rechts verbindet sich dieser Halbkreis durch mehrere Linien mit einer Darstellung eines Datenstroms.

Die EU-Kommission hat Temu als sehr große Online-Plattform (Very Large Online Platform, VLOP) eingestuft. Damit muss der Online-Mark gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) strengere Maßnahmen im Kampf gegen illegale Produkte und Inhalte ergreifen. Temu hat der EU-Kommission mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer in der Europäischen Union gemeldet und liegt so über der Schwelle zum VLOP.

Strengere Vorschriften bis Ende September adaptieren

Als VLOP muss Temu innerhalb von vier Monaten nach seiner Anmeldung (d. h. bis Ende September 2024) die entsprechenden strengeren Vorschriften der gemäß dem DSA einhalten. Das umfasst beispielsweise die Verpflichtung, alle systemischen Risiken, die sich aus seinen Diensten ergeben, ordnungsgemäß zu bewerten und abzumildern. Dazu gehört die Listung und der Verkaufs von gefälschten Waren, unsicheren oder illegalen Produkten und Gegenständen, die Rechte an geistigem Eigentum verletzen.

Im Einzelnen umfassen diese zusätzlichen Verpflichtungen

  • Sorgfältigere Überwachung von illegalen Produkten

Temu muss die spezifischen systemischen Risiken im Hinblick auf die Verbreitung illegaler Inhalte und Produkte sowie die Gestaltung und Funktionsweise seines Dienstes und der damit verbundenen Systeme sorgfältig analysieren. Die Risikobewertungsberichte müssen der Kommission vier Monate nach Bekanntgabe der förmlichen Benennung und danach einmal pro Jahr vorgelegt werden. 

Temu muss Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen, um Risiken wie die Auflistung und den Verkauf von gefälschten Waren, unsicheren Produkten und Artikeln, die Rechte an geistigem Eigentum verletzen, zu vermeiden. Diese Maßnahmen können die Anpassung der Nutzungsbedingungen, die Verbesserung der Benutzeroberfläche zur besseren Meldung und Erkennung verdächtiger Einträge, die Verbesserung der Moderationsprozesse zur schnellen Entfernung illegaler Artikel und die Verfeinerung der Algorithmen zur Verhinderung der Werbung für und des Verkaufs von verbotenen Waren umfassen.

Temu muss seine internen Prozesse, Ressourcen, Tests, Dokumentationen und die Überwachung aller Aktivitäten im Zusammenhang mit der Erkennung von systemischen Risiken verstärken.

  • Verbesserte Verbraucherschutzmaßnahmen

In den jährlichen Risikobewertungsberichten von Temu müssen insbesondere mögliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher bewertet werden, wobei der Schwerpunkt auf dem körperlichen und geistigen Wohlbefinden von minderjährigen Nutzern liegt.

Temu muss seine Plattform, einschließlich der Benutzeroberflächen, der Empfehlungsalgorithmen und der Nutzungsbedingungen, so strukturieren, dass Risiken für die Sicherheit und das Wohlbefinden der Verbraucher gemildert und verhindert werden. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Verbraucher vor dem Kauf unsicherer oder illegaler Waren zu schützen, mit besonderem Schwerpunkt auf der Verhinderung des Verkaufs und der Verbreitung von Produkten, die für Minderjährige schädlich sein könnten. Dazu gehören robuste Alterskontrollsysteme, die den Kauf von Produkten mit Altersbeschränkungen einschränken.

  • Mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht

Temu muss 

  • sicherstellen, dass seine Risikobewertungen und die Einhaltung aller DSA-Verpflichtungen jedes Jahr extern und unabhängig geprüft werden,
  • ein Verzeichnis aller auf seiner Schnittstelle geschalteten Anzeigen veröffentlichen,
  • Forschern Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten gewähren, auch überprüften Forschern, die von Koordinatoren für digitale Dienste benannt werden,
  • die Transparenzanforderungen erfüllen, einschließlich der Veröffentlichung von Transparenzberichten über Entscheidungen zur Inhaltsmoderation und zum Risikomanagement alle sechs Monate sowie von Berichten über systemische Risiken und Prüfungsergebnisse einmal im Jahr,
  • eine Compliance-Funktion benennen und sich jedes Jahr einer externen unabhängigen Prüfung unterziehen.

Weitere Informationen

Die vollständige Pressemitteilung mit Informationen zur allgemeine Anwendbarkeit des DSA auf Online-Plattformen und -Marktplätze

Im Amtsblatt der EU veröffentlichter Text des Gesetzes über digitale Dienste 

Fragen und Antworten zum Gesetz über digitale Dienste 

Leitlinien für die Erfassung von Nutzerzahlen  

Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (0) 30 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
31. Mai 2024
Autor
Vertretung in Deutschland