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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung29. Mai 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

EU-Kommission beendet Artikel-7-Verfahren gegen Polen

The national flag of Poland next to the European flag.

Die Europäische Kommission hat das Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Polen eingestellt. Die Kommission war bereits in ihrer vorangegangenen Analyse vom 6. Mai zu dem Schluss gekommen, dass in Polen keine eindeutige Gefahr mehr besteht für eine schwerwiegende Verletzung der Rechtsstaatlichkeit im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union. 

Polen hat eine Reihe legislativer und nichtlegislativer Maßnahmen eingeleitet, um den Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz Rechnung zu tragen, und den Vorrang des EU-Rechts anerkannt. Polen hat sich zudem verpflichtet, alle Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Unabhängigkeit der Justiz, umzusetzen. 

Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová sagte: „Heute ist ein wichtiger Tag für die Rechtsstaatlichkeit in Polen und in der Europäischen Union. Nach mehr als sechs Jahren haben wir nach den positiven Schritten der polnischen Behörden und der starken Unterstützung durch die Mitgliedstaaten das Verfahren nach Artikel 7 für Polen nun abgeschlossen. Wir werden weiterhin mit den polnischen Behörden zusammenarbeiten, um sie in ihrem Bemühen um die Förderung der Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen.“

Positive Bewertung auch durch Mitgliedstaaten 

Auf der Tagung des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" am 21. Mai hatte Vizepräsidentin Jourová eine positive Diskussion mit den Ministern der EU-Mitgliedstaaten über die Situation in Polen im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 7 sowie über die Absicht der Kommission, das Verfahren einzustellen, geführt. 

Die Mitgliedstaaten erkannten die Anstrengungen an, die die polnische Regierung bereits unternommen hat, um die bestehenden Bedenken auszuräumen. Nach dieser Diskussion hat die Kommission nun beschlossen, das Verfahren nach Artikel 7 einzustellen. Sie hat Rat und Europäisches Parlament darüber informiert, dass sie ihren mit Gründen versehenen Vorschlag von 2017 zurückzieht.

Die Kommission wird die Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans sowie andere Schritte zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit in Polen weiterhin überwachen, insbesondere im Rahmen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit.

Weitere Informationen:

Daily News vom 29. Mai 2024

Pressemitteilung vom 6. Mai: EU-Kommission will Rechtsstaatlichkeits-Verfahren gegen Polen beenden

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
29. Mai 2024
Autor
Vertretung in Deutschland