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Vertretung in Deutschland
Presseartikel21. Mai 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 3 Min

EU-Kommission billigt deutsche Beihilfe in Höhe von 1,7 Milliarden Euro für Schienengüterverkehr

Dargestellt ist ein Piktogram auf einem blau-lila Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis, welcher immer wieder von der Darstellung unterschiedlicher Transportmittel unterbrochen wird. Oben links ist ein Auto dargestellt, oben in der Mitte des Kreises ein Fahrrad, rechts davon ein Flugzeug. Unten Rechts in der Ecke sieht meine grafische Darstellung eines Bus, links daneben ist ein Zug.

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Beihilferegelung in Höhe von 1,7 Milliarden Euro genehmigt, mit denen Schienengüterverkehrs-Unternehmen unterstützt werden können. Die Maßnahme wird dazu beitragen, dass der Schienengüterverkehr wettbewerbsfähig bleibt und gleichzeitig die Umweltverträglichkeit der Schiene gewahrt wird. 

Exekutiv-Vizepräsidentin und Kommissarin für Wettbewerb Margrethe Vestager sagte: „Mit dieser Beihilfe in Höhe von 1,7 Milliarden Euro kann Deutschland wichtige Segmente des Schienengüterverkehrs unterstützen, der im Vergleich zum Straßenverkehr ein umweltfreundlicherer Verkehrsträger ist. Sie wird Deutschland dabei helfen, seine Green-Deal-Ziele zu erreichen und gleichzeitig die Belastung durch steigende Kosten für die Verkehrsunternehmen zu verringern, was den Kunden des industriellen Güterverkehrs zugutekommt.“

Die deutsche Maßnahme

Deutschland meldete bei der Kommission seine Absicht an, eine Beihilfe in Höhe von 1,7 Milliarden Euro zur Unterstützung von Schienengüterverkehrs-Unternehmen (Einzelwagen und Wagengruppen) zu gewähren. Ziel der Regelung ist es, den Eisenbahnunternehmen zu helfen, einen Teil der hohen Betriebskosten zu decken. Auf diese Weise soll die Regelung die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene unterstützen und bewahren und so einen umweltfreundlicheren Verkehrsträger fördern.

Bei der Einzelwagenbeförderung werden einzelne Wagen oder Wagengruppen verschiedener Absender zu einem Zug gebündelt. Im Gegensatz dazu behält der Wagengruppentransport vom Abgangs- bis zum Bestimmungsort die gleiche Zusammensetzung bei und ist im Rahmen der Regelung für Fahrten bis zu einer maximalen Entfernung von 300 km förderfähig, wenn er mit kurzen Ganzzügen mit bis zu 15 Wagen durchgeführt wird. Für beide Verkehrsarten ist es schwierig, eine wirtschaftliche Rentabilität zu erreichen. Der Einzelwagenverkehr ist mit hohen Kosten verbunden, da er aufgrund des Wagenwechsels und des Rangierens der Wagen komplex und mehrstufig ist. Bei der Beförderung von Wagengruppen mit kurzen Ganzzügen können aufgrund der geringeren Anzahl von Wagen und der kurzen Entfernungen, die sie bedienen, keine Größenvorteile erzielt werden.

Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form von Direktzuschüssen gewährt. Der Höchstbetrag der jährlichen Mittel beläuft sich auf 320 Mio. Euro, mit einem Gesamtbudget von 1,7 Mrd. Euro während der fünfjährigen Laufzeit der Regelung. Die Regelung hat eine Laufzeit bis 2029.

Die Bewertung der Kommission

Die Kommission prüfte die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nach Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) über die Koordinierung des Verkehrs und nach den Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen von 2008. Die Kommission kam zu folgendem Ergebnis:

 

  • Die Regelung ist vorteilhaft für die Umwelt und die Mobilität, da sie Segmente des Schienengüterverkehrs unterstützt, der weniger umweltschädlich ist als der Straßenverkehr und die Überlastung der Straßen verringert.
  • Die Maßnahme ist notwendig und geeignet, um das angestrebte Ziel zu erreichen, nämlich die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene, die mit hohen Betriebskosten verbunden ist, zu fördern und zu erhalten.
  • Die Regelung ist verhältnismäßig, d. h. auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt, da die Beihilfe unter den in den Eisenbahnleitlinien festgelegten Höchstgrenzen bleibt.
  • Die Beihilfe ist darauf beschränkt, die Wettbewerbsnachteile des Schienengüterverkehrs gegenüber dem Straßenverkehr zu verringern. Daher wird die Maßnahme keine unangemessenen negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel in der EU haben.

Auf dieser Grundlage hat die Kommission die deutsche Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. Mai 2024
Autor
Vertretung in Deutschland