Die EU-Mitgliedsstaaten haben den Vorschlag der EU-Kommission unterstützt, den Bisphenol A (BPA) in sogenannten Lebensmittelkontaktmaterialien zu verbieten. Dazu gehören z.B. Verpackungen wie beschichtete Metalldosen und wiederverwendbare Trinkflaschen aus Kunststoff. Hier darf der Weichmacher nach Ablauf einer Übergangsfrist nicht mehr verwendet werden.
Die Entscheidung stützt sich auf eine wissenschaftliche Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Sie kam zu dem Schluss, dass BPA potenzielle schädliche Auswirkungen auf das Immunsystem hat. Dem Verbot gingen eine öffentliche Konsultation und ausführliche Diskussionen mit den EU-Mitgliedstaaten voraus.
Geltungsbereiche des Verbots
Das Verbot gilt für die Verwendung von BPA in Verpackungen, z. B. bei der Beschichtung von Metalldosen, außerdem bei Konsumgütern wie wiederverwendbaren Getränkeflaschen aus Kunststoff, Kühlern für die Wasserverteilung oder anderen Küchenartikeln. Sofern keine Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher bestehen und es keine anderen sicheren Alternativen gibt, greifen bestimmte Ausnahmen und Übergangsfristen.
Inkrafttreten Ende 2024
Das Verbot tritt nach einem Prüfzeitraum für Europäisches Parlament und den Rat der EU-Staaten Ende 2024 in Kraft.
Weitere Informationen
Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 12. Juni 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland