Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung13. Juni 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Illegale Inhalte und Jugendschutz: EU-Kommission sendet Auskunftsersuchen an Pornhub, XVideos und Stripchat

Die EU-Kommission hat Pornhub, Stripchat und XVideos im Rahmen des Gesetzes über Digitale Dienste (DSA) Auskunftsersuchen übermittelt. Darin fordert sie die Unternehmen auf, detaillierter darüber zu informieren, wie sie die Risiken im Zusammenhang mit dem Jugendschutz prüfen und mindern. Außerdem sollen sie darlegen, wie sie die Verbreitung illegaler Inhalte und geschlechtsspezifischer Gewalt verhindern, und welche Verfahren sie für die Alterskontrolle anwenden. Pornhub, Stripchat und Xvideos müssen die geforderten Informationen bis zum 4. Juli 2024 vorlegen.

Interne Ressourcen zur Einhaltung des DSA

Pornhub, Stripchat und XVideos müssen zudem weitere Informationen liefern, wie sie intern die Einhaltung der DSA-Vorschriften sicherstellen. Das Gesetz über Digitale Dienste verlangt, dass die benannten sehr großen Online-Plattformen über unabhängige und gut ausgestattete interne Teams mit ausreichenden Befugnissen und Ressourcen sowie Zugang zur Unternehmensleitung verfügen. Im Rahmen des DSA müssen alle Mitarbeitenden, die für die Einhaltung der Vorschriften zuständig sind, sicherstellen, dass alle in der Verordnung genannten systemischen Risiken ermittelt und ordnungsgemäß gemeldet werden.

Weitere Schritte

Gemäß Artikel 74 (2) des DSA kann die Kommission Geldbußen für falsche, unvollständige oder irreführende Angaben in der Antwort auf ein Auskunftsersuchen verhängen. Im Falle einer Nichtbeantwortung kann die Kommission beschließen, die Informationen per Entscheidung anzufordern. In diesem Fall könnte die nicht fristgerechte Beantwortung zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.

DSA-Vorschriften für sehr große Online-Plattformen

Nach ihrer Einstufung als sehr große Online-Plattformen müssen Pornhub, Stripchat und Xvideos alle von der DSA eingeführten Bestimmungen einhalten, einschließlich der Bewertung und Abschwächung der Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte, etwaiger negativer Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte und den Schutz von Minderjährigen. Diese drei pornografischen Plattformen haben ihren ersten Risikobewertungsbericht Ende April 2024 vorgelegt - vier Monate nach ihrer Benennung.

Weitere Informationen:

Daily News vom 13. Juni 2024

Digital Services Act (DSA)

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (0) 30 2280-2190. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. Juni 2024
Autor
Vertretung in Deutschland