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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung16. Mai 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 4 Min

Minderjährigen-Schutz auf Facebook/Instagram: EU-Kommission leitet förmliches Verfahren gegen Meta ein

Internet security for children - Smartphone

Hat der Konzern Meta beim Schutz Minderjähriger auf Facebook und Instagram gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen? Das prüft die EU-Kommission und hat dazu ein förmliches Verfahren eingeleitet.

„Heute unternehmen wir einen weiteren Schritt, um die Sicherheit junger Online-Nutzer zu gewährleisten“, sagte die Exekutiv-Vizepräsidentin und Kommissarin für Wettbewerb Margrethe Vestager. „Mit dem Gesetz über digitale Dienste haben wir Regeln aufgestellt, die Minderjährige schützen können, wenn sie online interagieren. Wir haben Bedenken, dass Facebook und Instagram eine Verhaltenssucht fördern könnten und dass die Methoden der Altersüberprüfung, die Meta in ihren Diensten eingeführt hat, nicht angemessen sind, und werden nun eine eingehende Untersuchung durchführen. Wir wollen die geistige und körperliche Gesundheit junger Menschen schützen.“

Entscheidung basiert auf mehreren Informationsquellen 

Die Kommission hat die Befürchtung, dass die Systeme von Facebook und Instagram, einschließlich ihrer Algorithmen, bei Kindern eine Verhaltenssucht auslösen und den so genannten „Kaninchenloch-Effekt“ verursachen könnten. Darüber hinaus ist die Kommission auch besorgt über die von Meta eingeführten Methoden zur Alterskontrolle und -verifizierung.

Die Einleitung des Verfahrens stützt sich auf eine vorläufige Analyse des von Meta im September 2023 übermittelten Risikobewertungsberichts, auf die Antworten von Meta auf die förmlichen Auskunftsersuchen der Kommission (zum Schutz Minderjähriger und zur Methodik der Risikobewertung), auf öffentlich zugängliche Berichte sowie auf die eigene Analyse der Kommission.

Details zum förmlichen Verfahren

Das Verfahren betrifft folgende Verpflichtungen, die sich aus dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) ergeben: 

  • Bewertung und Minderung von Risiken, die durch die Gestaltung der Online-Schnittstellen von Facebook und Instagram verursacht werden, was die Schwächen und Unerfahrenheit Minderjähriger ausnutzen und zu Suchtverhalten  führen und/oder den sogenannten „Kaninchenloch-Effekt“ verstärken kann. Eine solche Bewertung ist erforderlich, um potenziellen Risiken für die Ausübung des Grundrechts auf das körperliche und geistige Wohlbefinden von Kindern sowie für die Achtung ihrer Rechte entgegenzuwirken. 
  • Risikominderungsmaßnahmen zur Verhinderung des Zugangs Minderjähriger zu unangemessenen Inhalten, insbesondere zu den von Meta verwendeten Instrumente zur Altersüberprüfung, die möglicherweise nicht angemessen, verhältnismäßig und wirksam sind.
  • geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen, um ein hohes Maß an Privatsphäre und Sicherheit für Minderjährige zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf Standardeinstellungen zum Schutz der Privatsphäre Minderjähriger im Rahmen der Konzeption und Funktionsweise ihrer Empfehlungssysteme.

Sollten sich diese Versäumnisse als erwiesen erweisen, wäre das ein Verstoß gegen die Artikel 28, 34 und 35 des DSA. Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens greift dem Ergebnis nicht vor und lässt andere Verfahren unberührt, die die Kommission wegen anderer Verhaltensweisen einleiten könnte, die einen Verstoß gegen die DSGVO darstellen könnten. 

Nächste Schritte 

Die Kommission wird nun vorrangig eine eingehende Untersuchung durchführen und weiterhin Beweise sammeln, indem sie z. B. zusätzliche Auskunftsersuchen verschickt, Befragungen oder Nachprüfungen durchführt. 

Die Eröffnung eines förmlichen Verfahrens ermächtigt die Kommission, weitere Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, wie z. B. den Erlass von einstweiligen Maßnahmen und Entscheidungen über die Nichteinhaltung der Vorschriften. Die Kommission ist auch befugt, die von Meta eingegangenen Verpflichtungen zur Behebung der im Verfahren aufgeworfenen Probleme zu akzeptieren.

Durch die Einleitung des förmlichen Verfahrens werden die Koordinatoren für digitale Dienste oder andere zuständige Behörden der EU-Mitgliedstaaten von ihren Befugnissen zur Überwachung und Durchsetzung des DSA im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Verstoß gegen Artikel 28 Absatz 1 entbunden. 

Hintergrund 

Facebook und Instagram wurden am 25. April 2023 im Rahmen des EU-Gesetzes über digitale Dienste als sehr große Online-Plattformen (Very Large Online Platforms, VLOPs) eingestuft, da sie beide mehr als 45 Millionen monatlich aktive Nutzer in der EU haben. Als VLOPs mussten Facebook und Instagram vier Monate nach ihrer Ernennung, d. h. Ende August 2023, damit beginnen, eine Reihe von Verpflichtungen zu erfüllen, die im DSA festgelegt sind. Seit dem 17. Februar gilt das Gesetz über digitale Dienste für alle Online-Vermittler in der EU. 

Am 30. April 2024 hatte die Kommission bereits ein förmliches Verfahren gegen Meta eingeleitet, das sowohl Facebook als auch Instagram betraf, und zwar in Bezug auf irreführende Werbung, politische Inhalte, Melde- und Aktionsmechanismen, Datenzugang für Forscher sowie die Nichtverfügbarkeit eines wirksamen Echtzeit-Tools für den zivilen Diskurs und die Wahlbeobachtung durch Dritte im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament. 

Weitere  Informationen

Die vollständige Pressemitteilung

Im Amtsblatt der EU veröffentlichter Text des Gesetzes über digitale Dienste 

Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste 

Durchsetzungsrahmen nach dem Gesetz über digitale Dienste

Gesetz über digitale Dienste – Fragen und Antworten

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280-2410. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. Mai 2024
Autor
Vertretung in Deutschland