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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung17. Mai 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Neue EU-Vorschriften zu Strafen von Verstößen gegen EU-Sanktionen treten in Kraft

EU Sanktionen.

Am kommenden Sonntag, 19. Mai, treten neue Vorschriften zur Harmonisierung von Straftaten und Strafen für Verstöße gegen EU-Sanktionen in Kraft. Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, rief die Mitgliedstaaten dazu auf, die neuen Regeln rasch in nationales Recht umzusetzen: „Da Putin seine illegale Aggression gegen die Ukraine fortsetzt, ist es von größter Bedeutung, dass die EU-Sanktionen vollständig umgesetzt und Verstöße gegen diese Maßnahmen geahndet werden. Darüber hinaus werden die neuen Vorschriften es den Mitgliedstaaten erleichtern, einen Teil der eingefrorenen Vermögenswerte von Personen und Unternehmen, die den Krieg unterstützen, zu beschlagnahmen. Die Mitgliedstaaten sollten die neuen Vorschriften nun zügig umsetzen.“

Liste von Straftaten bei Umgehung von EU-Sanktionen

Mit den neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass Verstöße gegen EU-Sanktionen in allen Mitgliedstaaten strafrechtlich verfolgt werden können. Sie enthalten eine Liste von Straftaten im Zusammenhang mit der Verletzung und Umgehung von EU-Sanktionen, wie z. B. das Nicht-Einfrieren von Vermögenswerten, den Verstoß gegen Reiseverbote und Waffenembargos, die Erbringung verbotener oder eingeschränkter Wirtschafts- und Finanzdienstleistungen, die Weitergabe von Geldern, die eingefroren werden sollten, an Dritte oder die Bereitstellung falscher Informationen zur Verschleierung von Geldern, die eingefroren werden sollten.

Die neuen Vorschriften legen auch gemeinsame Standards für Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen in allen Mitgliedstaaten fest, schließen bestehende Rechtslücken und erhöhen die abschreckende Wirkung von Verstößen gegen EU-Sanktionen. 

Die Mitgliedstaaten haben bis zum 20. Mai 2025 Zeit, die Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen. 

Weitere Informationen:

Daily News vom 17. Mai 2024

EU-Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union

Pressemitteilung: Kommission schlägt Vorschriften für die Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten von Oligarchen, die gegen restriktive Maßnahmen verstoßen, und von Straftätern vor

Pressekontakt: katrin [dot] ABELEatec [dot] europa [dot] eu (Katrin Abele), Tel.: +49 (30) 2280-2140. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Mai 2024
Autor
Vertretung in Deutschland