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Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung18. Juni 2024Vertretung in DeutschlandLesedauer: 2 Min

Staatliche Beihilfen: Konsultation zum Land- und multimodalen Verkehr

Dargestellt ist ein Piktogram auf einem blau-lila Hintergrund. Das Piktogram besteht aus einem weißen Kreis, welcher immer wieder von der Darstellung unterschiedlicher Transportmittel unterbrochen wird. Oben links ist ein Auto dargestellt, oben in der Mitte des Kreises ein Fahrrad, rechts davon ein Flugzeug. Unten Rechts in der Ecke sieht meine grafische Darstellung eines Bus, links daneben ist ein Zug.

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um Meinungen zu ihrem Entwurf von Vorschriften für den Land- und multimodalen Verkehr („LMT-Leitlinien“) einzuholen. Diese sollen die Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen (im Folgenden „Eisenbahnleitlinien“) ersetzen. Die Konsultation erstreckt sich auch auf die neue Gruppenfreistellungsverordnung für den Verkehr (Verkehrs-GVO). Zusammen werden diese beiden Regelwerke ein aktuelles und umfassendes Regelwerk für die Gewährung staatlicher Beihilfen im nachhaltigen Landverkehr bilden. Die Konsultation läuft bis zum 20. September

Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: „Mit den heutigen Vorschlägen soll sichergestellt werden, dass unsere Vorschriften über staatliche Beihilfen für den Land- und multimodalen Verkehr für den ökologischen und den digitalen Wandel geeignet sind und den Marktentwicklungen Rechnung tragen. Die überarbeiteten Vorschriften und die vorgeschlagene neue Verordnung werden den Mitgliedstaaten die Bereitstellung von Finanzmitteln erleichtern und beschleunigen, ohne dass es zu übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt kommt.“

Die Vorschriften der Verkehrs-GVO ergänzen die neuen Leitlinien für den Land- und multimodalen Verkehr (im Folgenden „LMT-Leitlinien“), die die Eisenbahnleitlinien ersetzen werden. In den LMT-Leitlinien legt die Kommission die Bedingungen fest, unter denen sie angemeldete öffentliche Beihilfen für nachhaltigen Landverkehr prüfen wird, die nicht unter die Gruppenfreistellung fallen. Die Vorschläge, die Gegenstand der Konsultation sind, sowie alle Einzelheiten zur öffentlichen Konsultation finden Sie hier

Nächste Schritte

Zusätzlich zu der eingeleiteten Konsultation wird der Entwurf der Verkehrs-GVO in zwei Sitzungen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten erörtert. Auch der Entwurf der LMT-Leitlinien wird in einer multilateralen Sitzung mit den Mitgliedstaaten diskutiert. So wird sichergestellt, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Interessenträger ausreichend Gelegenheit haben, zu den Entwürfen der Kommissionsvorschläge Stellung zu nehmen. 

Die Annahme der überarbeiteten Leitlinien und der neuen Verkehrs-GVO ist für Ende 2025 geplant.

Hintergrund

Die Vorschläge, die Gegenstand der Konsultation sind, stützen sich auf die Schlussfolgerungen der Eignungsprüfung der bestehenden Vorschriften für den Land- und multimodalen Verkehr. Die Eignungsprüfung ergab, dass die Eisenbahnleitlinien einen wichtigen Beitrag zur Förderung einer Verkehrsverlagerung auf die Schiene geleistet haben, die geringere externe Kosten verursacht als andere Verkehrsträger wie die Straße, und zur Förderung der Interoperabilität, um sicherzustellen, dass die verschiedenen technischen Systeme der EU-Eisenbahnen zusammenarbeiten. Gleichzeitig ergab die Bewertung, dass Anpassungen erforderlich sind, um den Markt- und Technologieentwicklungen und den derzeitigen strategischen Prioritäten der EU, insbesondere dem europäischen Grünen Deal und der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität, Rechnung zu tragen. 

Am 1. Oktober 2021 legte die Kommission eine Folgenabschätzung in der Anfangsphase zur Überarbeitung der Eisenbahnleitlinien vor. Am selben Tag veröffentlichte die Kommission einen Fahrplan für eine Initiative, die den Erlass einer neuen Gruppenfreistellungsverordnung für den Eisenbahn-, Binnenschifffahrts- und intermodalen Verkehr ermöglichen und die Gewährung von Beihilfen zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrslösungen erleichtern soll. Am 19. Dezember 2022 nahm der Rat eine Ermächtigungsverordnung an, mit der die Kommission ermächtigt wird, eine neue Gruppenfreistellungsverordnung für den Eisenbahn-, Binnenschiffs- und intermodalen Verkehr zu erlassen. Am 6. März 2024 veröffentlichte die Kommission eine Aufforderung zur Stellungnahme zur Verkehrs-GVO.

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

Die Konsultation 

Pressekontakt: Martha Schillmöller, Tel.: +49 30 2280-2200. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900. 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
18. Juni 2024
Autor
Vertretung in Deutschland