Im Rahmen der Sommerzeitregelung in der EU werden die Uhren zweimal jährlich umgestellt – im Frühjahr um eine Stunde nach vorn, im Herbst um eine Stunde zurück. Als nächster Termin ist der 27. Oktober 2024 vorgesehen.
Die Kommission hatte im September 2018 vorgeschlagen, diese saisonale Umstellung zu beenden. Der Vorschlag folgte Forderungen von Bürgerinnen und Bürgern und Mitgliedstaaten, einer Entschließung des Europäischen Parlaments, einer Reihe von durchgeführten Studien sowie einer öffentlichen Konsultation.
Nach einer Bewertung der bestehenden Regelung kam die Kommission zu folgendem Schluss: Die Mitgliedstaaten sind am besten in der Lage, selbst zu entscheiden, ob sie die Sommerzeit oder die Standardzeit („Winterzeit“) dauerhaft beibehalten wollen. Dabei gilt es, eine Fragmentierung zu vermeiden.
Das Europäische Parlament unterstützte im März 2019 den Vorschlag der Kommission. Seitdem liegt der Ball bei den Mitgliedstaaten, sie müssen im Rat einen gemeinsamen Standpunkt finden.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu diesem Thema:
Die Kommission hat vorgeschlagen, die halbjährlichen Zeitumstellungen in der EU im Jahr 2019 zu beenden. Dies würde der Praxis ein Ende setzen, die Uhr im März um eine Stunde vorzustellen und im Oktober um eine Stunde zurückzustellen. Um eine Zersplitterung des Binnenmarktes zu vermeiden, sollen die Mitgliedsstaaten entscheiden, ob sie die Sommer- oder Winterzeit dauerhaft beibehalten wollen.
Die Mitgliedsstaaten sollen die Europäische Kommission über ihre Entscheidung informieren. Danach werden sie nicht mehr in der Lage sein, saisonale Zeitumstellungen vorzunehmen. Die Mitgliedstaaten werden jedoch weiterhin frei entscheiden können, welche Zeitzone sie für ihr Gebiet anwenden wollen. Gleichzeitig soll mit dem Vorschlag der Kommission sichergestellt werden, dass alle Änderungen in koordinierter Weise zwischen benachbarten Ländern vorgenommen werden, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten und eine Fragmentierung zu vermeiden.
Hier finden Sie den Gesetzgebungsprozess.
Gemäß dem Standpunkt des Ausschusses für Verkehr des Europäischen Parlaments sollten die Mitgliedstaaten der Kommission ihre Entscheidung bis April 2020 mitteilen, und die saisonale Zeitumstellung sollte im Jahr 2021 abgeschafft werden.
Das Europäische Parlament (26.03.2019) hat über diese Position abgestimmt und sie gebilligt.
Die Kommission wartet nun darauf, dass der Rat seinen Standpunkt festlegt.
Die Mitgliedstaaten müssen ihre künftige Standardzeit erst angeben, wenn die Richtlinie zur Abschaffung der saisonalen Zeitumstellung von den Mitgesetzgebern angenommen wurde.
Zur Position der einzelnen Mitgliedstaaten äußern wir uns nicht. Mehrere Mitgliedstaaten haben nationale Bewertungen und/oder Konsultationen durchgeführt, was sehr zu begrüßen ist. Die Kommission hofft, dass dadurch die Diskussionen im Rat vorangebracht werden können.
Nein. Der Vorschlag der Europäischen Kommission zielt darauf ab, die saisonale Zeitumstellung auf koordinierte Weise zu beenden. Die Entscheidung über die Anwendung der permanenten Sommer- bzw. Winterzeit wird von den einzelnen Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit der derzeitigen Praxis getroffen werden. Es ist wünschenswert, dass die Mitgliedstaaten die Entscheidungen über die Standardzeit, die jeder von ihnen anwenden wird, in abgestimmter Weise treffen.
Das Ziel der Kommission ist es, ein koordiniertes Vorgehen bei der Festlegung von Zeitzonen im Einklang mit einem Binnenmarktkonzept beizubehalten und eine Fragmentierung zu vermeiden.
Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU steht es dem Vereinigten Königreich frei, die Sommerzeitregelungen beizubehalten oder abzuschaffen.
Es steht dem Vereinigten Königreich nach wie vor frei, seine Zeitregelungen an Nachbarländer anzugleichen, z. B. auf der Grundlage enger geografischer und wirtschaftlicher Verbindungen (wie es z. B. die Schweiz heute tut). Es wäre eine interne Angelegenheit des Vereinigten Königreichs zu entscheiden, wie eine solche Angleichung umgesetzt werden würde.
Wir nehmen das Rechtsgutachten des Rates zur Kenntnis und haben keinen weiteren Kommentar abzugeben, da wir uns normalerweise nicht zu Rechtsgutachten von Abteilungen/Diensten anderer Institutionen äußern.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die verfügbaren Erkenntnisse, auf die in der Begründung verwiesen wird, eine ausreichende analytische Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen in Bezug auf die saisonale Zeitumstellung bieten.
Die Kommission hat auch eine öffentliche Konsultation durchgeführt, deren Ergebnisse in der Begründung des Vorschlags beschrieben sind.
Die Wahl der Standardzeit wurde im Kommissionsvorschlag nicht behandelt, da dies eine Angelegenheit der Mitgliedstaaten ist. Was die nationale Entscheidung der Mitgliedstaaten betrifft, welche Standardzeit sie anwenden wollen, so dürften die Auswirkungen von der geografischen Lage abhängen. Daher ist jeder Mitgliedstaat am besten in der Lage, diese Beurteilung vorzunehmen, wobei er mögliche Szenarien für die Wahl der ständigen Standardzeit, deren Auswirkungen sowie die Ergebnisse nationaler Dialoge und Konsultationen mit anderen Mitgliedstaaten berücksichtigt.
Die Bürger werden sich nicht mehr um die Umstellung ihrer Uhren kümmern müssen. Die Änderungen waren eine Quelle der Verwirrung, da es nicht offensichtlich ist, wann und in welche Richtung die Uhren umgestellt werden sollten. Diejenigen, die sich an der öffentlichen Konsultation beteiligten, gaben auch negative Auswirkungen auf die Gesundheit, erhöhte Verkehrsunfälle und fehlende Energieeinsparungen als Gründe für ein Ende der Zeitumstellung an. Mit einem Ende dieses Systems wird sich auch der menschliche Körper nicht mehr an die Zeitumstellung anpassen müssen.
Unternehmen werden davon profitieren, dass sie sich nicht auf die Zeitumstellung einstellen müssen. Die neue Regelung wird die Planung im Energie- und Verkehrsbereich (z. B. für Nachtzüge) erleichtern und zeitbasierte Anwendungen vereinfachen. Obwohl dies einer der Hauptgründe für die derzeitigen Regelungen war, gibt es Hinweise darauf, dass die Energieeinsparungen durch die Umstellung der Uhren heute insgesamt begrenzt sind.
Die Kommission schlägt vor, die saisonale Zeitumstellung für die gesamte Europäische Union abzuschaffen. Mit anderen Worten: Die Mitgliedstaaten werden keine nationalen Regelungen zur saisonalen Zeitumstellung mehr beibehalten. Damit soll das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sichergestellt und Störungen durch unkoordinierte Maßnahmen der Mitgliedstaaten vermieden werden. Dazu gehören potenzielle Störungen bei der Planung von Transportvorgängen und dem Funktionieren von Informations- und Kommunikationssystemen, höhere Kosten für den grenzüberschreitenden Handel oder eine geringere Produktivität bei Waren und Dienstleistungen. Eine weiterhin harmonisierte Regelung - bei der alle Mitgliedstaaten die halbjährlichen Zeitumstellungen abschaffen - ist daher unerlässlich.
Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben eine lange Tradition von Sommerzeitregelungen, von denen viele bis in den Ersten und Zweiten Weltkrieg oder bis zur Ölkrise in den 1970er Jahren zurückreichen. In der Vergangenheit führten die Mitgliedstaaten die Zeitumstellung ein, um Energie (meist Kohle für die Stromerzeugung) zu sparen und mit ihren Nachbarländern gleichzuziehen. Das Datum, an dem die Uhren umgestellt wurden, war jedoch von Land zu Land unterschiedlich. Dies führte zu Problemen im Binnenmarkt, insbesondere im Verkehrs- und Energiesektor, die sich aus einer unkoordinierten Anwendung der Zeitumstellung (abweichende Tage) im Laufe des Jahres ergeben würden. Es wurden schrittweise europäische Maßnahmen zur Harmonisierung des Datums der Umstellung eingeführt, die zur derzeit gültigen Richtlinie 2000/84/EG führten.
International wird die Sommerzeitregelung in etwa 60 Ländern eingehalten, hauptsächlich in Nordamerika und Ozeanien. Eine Reihe von EU-Nachbarn oder Handelspartnern haben sich entweder dafür entschieden, die Sommerzeitregelungen nicht anzuwenden oder abzuschaffen: Zu diesen Beispielen gehören Island, China (1991-), Russland (2011-), Weißrussland (2011-) und seit kurzem die Türkei (2016-).
Derzeit gibt es in der EU drei Standardzeitzonen: Westeuropäische Zeit (Irland, Portugal), Mitteleuropäische Zeit (17 Mitgliedstaaten) und Osteuropäische Zeit (Bulgarien, Zypern, Estland, Finnland, Griechenland, Lettland, Litauen und Rumänien). Mitgliedstaaten, die sich für die Beibehaltung der permanenten Sommerzeit entscheiden, stellen automatisch auf die nächste Zeitzone um (Standardzeit + 1 Stunde). Darüber hinaus steht es den Mitgliedstaaten weiterhin frei, Änderungen an ihrer Standardzeit vorzunehmen, die nicht mit saisonalen Änderungen verbunden sind. Der Vorschlag sieht vor, dass die Kommission über jede Änderung der Zeitzone 6 Monate im Voraus informiert wird - so kann jede Anpassung an zeitbasierte Systeme rechtzeitig vorgenommen werden.
Das derzeitige EU-Recht (Richtlinie) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Zeit zweimal im Jahr umzustellen. Die Europäische Kommission hat die rechtliche Kompetenz, eine Änderung dieser bestehenden Regeln vorzuschlagen. Diese Befugnisse haben wir gemäß den EU-Verträgen, denen alle EU-Mitgliedstaaten zugestimmt und die sie durch ihre nationalen Parlamente ratifiziert haben.
Natürlich muss jeder von der Kommission vorgelegte Vorschlag vom Europäischen Parlament und den nationalen Regierungen im Rat angenommen werden. Die Kommission entscheidet nicht im Alleingang.
Darüber hinaus möchte ich daran erinnern, dass jeder Mitgliedstaat über seine eigene Zeitzone entscheidet. Das ist eine souveräne Entscheidung und das wird sich auch in Zukunft nicht ändern.
Norwegen, Liechtenstein müssen die derzeitige Richtlinie durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 95/2001 einhalten. Island hat sich diesem Beschluss entzogen. Unser Vorschlag wird, sobald er angenommen ist, dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Diskussion vorgelegt (gilt nicht automatisch).
Die Schweiz wendet die derzeitige Regelung freiwillig an. Ich schlage vor, dass Sie sich mit den Schweizer Behörden in Verbindung setzen.
Weitere Informationen:
Link zum Gesetzgebungsprozess: https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=en&reference=2018/0332(COD)