Zum Hauptinhalt
Vertretung in Deutschland
Pressemitteilung23. Juni 2023Vertretung in DeutschlandLesedauer: 7 Min

11. Sanktionspaket der EU gegen Russland

EU Flaggen.

Die Europäische Kommission begrüßt, dass der Rat ein elftes Sanktionspaket gegen Russland angenommen hat. Mit diesem Paket wird sichergestellt, dass die EU-Sanktionen noch besser durchgesetzt und umgesetzt werden, und zwar auf Grundlage der bei der Umsetzung im vergangenen Jahr gewonnenen Erkenntnisse.

Im Folgenden eine Übersicht über zentrale Elemente des Pakets:

Handelsmaßnahmen

  • Neues Instrument zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken: Das Instrument ermöglicht es der EU, den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr bestimmter mit Sanktionen belegter Güter und Technologien zu beschränken, und zwar mit Blick auf bestimmte Drittländer, für die das Umgehungsrisiko als andauernd und besonders groß angesehen wird. Dieses neue Instrument soll erst dann zum Einsatz kommen, wenn andere Einzelmaßnahmen und Kontakte zu den betroffenen Ländern nichts bewirken.
  • Ausweitung des Durchfuhrverbots auf bestimmte sensible Güter (z. B. Hoch-Technologien, luftverkehrsbezogene Materialien), die über Russland aus der EU in Drittländer ausgeführt werden. Dies wird auch das Umgehungsrisiko verringern.
  • Aufnahme von 87 neuen Einrichtungen in die Liste derjenigen, die direkt den militärischen und industriellen Komplex Russlands in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützen. Sie unterliegen strengeren Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (dual-use) und fortgeschrittene Technologien. Neben den bereits in der Liste aufgeführten russischen und iranischen Organisationen umfasst dies nun auch Organisationen, die in China, Usbekistan, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Syrien und Armenien registriert sind.
  • Beschränkung der Ausfuhr weiterer 15 technologischer Güter, die auf dem Schlachtfeld in der Ukraine gefunden wurden, oder von Ausrüstung, die für die Herstellung solcher Güter benötigt wird. Wir arbeiten eng mit den Partnern zusammen und nehmen die Schweiz in die Liste unserer Partnerländer auf.
  • Verschärfung der Einfuhrbeschränkungen für Eisen- und Stahlerzeugnisse. Wer sanktionierte Eisen- und Stahlerzeugnisse, die in einem Drittland verarbeitet wurden, einführen will, muss den Nachweis erbringen, dass die verwendeten Vorleistungen nicht aus Russland stammen.
  • Verbot des Verkaufs, der Lizenzierung, der Übertragung oder der Weitergabe von Rechten des geistigen Eigentums und von Geschäftsgeheimnissen, die im Zusammenhang mit Sanktionen belegten Waren verwendet werden. Das soll verhindern, dass die betreffenden Waren einfach außerhalb der EU hergestellt werden.
  • Ausweitung des Ausfuhrverbots für Luxusfahrzeuge auf alle Neu- und Gebrauchtwagen ab einer bestimmten Motorgröße (> 1 900 cm³) sowie auf alle Elektro- und Hybridfahrzeuge.
  • Ein vollständiges Verbot bestimmter Arten von Maschinenbauteilen
  • Vereinfachte Struktur des Anhangs über Industrie-Erzeugnisse: Produkte, die Beschränkungen unterliegen, werden in einem einzigen Abschnitt aufgezählt, versehen mit umfassenderen Produktdefinitionen, um Waren, für die Ausfuhrverbote gelten, besser zu identifizieren und die Umgehung von Sanktionen durch falsche Einreihung zu verringern.

Verkehrsmaßnahmen

  • Ein vollständiges Verbot für Lastkraftwagen mit russischen Anhängern und Sattelanhängern, Güter in die EU zu befördern. Dadurch wird die Umgehung des Verbots für russische Güterkraftverkehrsunternehmer, Waren in der EU zu befördern, unterbunden.
  • Verbot des Zugangs zu EU-Häfen für Schiffe, die Transfers von Schiff zu Schiff durchführen und mutmaßlich gegen das russische Öleinfuhrverbot oder die Preisobergrenze der G7-Koalition verstoßen.
  • Verbot des Zugangs zu EU-Häfen für Schiffe, wenn ein Schiff der zuständigen Behörde nicht mindestens 48 Stunden im Voraus eine Umladung von Schiff zu Schiff innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone eines Mitgliedstaats oder innerhalb von 12 Seemeilen von der Basislinie der Küste dieses Mitgliedstaats meldet.
  • Verbot des Zugangs zu EU-Häfen für Schiffe, die ihr Navigationsüberwachungssystem beim Transport von russischem Öl, das dem Öleinfuhrverbot oder der Preisobergrenze der G7 unterliegt, manipulieren oder abschalten.

Energiemaßnahmen

  • Ende der Möglichkeit, russisches Öl über Pipelines nach Deutschland und Polen einzuführen.
  • Einführung strenger und sehr gezielter Ausnahmen von den bestehenden Ausfuhrverboten, um die Aufrechterhaltung der Pipeline CPC (Caspian Pipeline Consortium), die kasachisches Öl über Russland in die EU transportiert, zu ermöglichen.
  • Verlängerung der Ausnahme von der Ölpreisobergrenze für Sakhalinöl für Japan (bis zum 31. März 2024).

Zusätzliche Einträge auf der Sanktionsliste

Die Vermögenswerte von über 100 weiteren Personen und Organisationen werden eingefroren. Dazu gehören etwa:

  • hochrangige Militärbeamte,
  • kriegspolitische Entscheidungsträger,
  • Personen, die an der illegalen Abschiebung ukrainischer Kinder nach Russland beteiligt sind,
  • Richter, die politisch motivierte Entscheidungen gegen ukrainische Staatsbürger getroffen haben,
  • Personen, die für die Plünderung von kulturellem Erbe verantwortlich sind,
  • Geschäftsleute,
  • Propagandisten,
  • russische IT-Unternehmen, die dem russischen Geheimdienst kritische Technologien und Software zur Verfügung stellen,
  • Banken, die in den besetzten Gebieten tätig sind, sowie
  • Einrichtungen, die mit den russischen Streitkräften zusammenarbeiten.

Zusätzliche Erläuterungen/Klarstellungen

  • Das Kriterium für die Aufnahme von für Personen/Einrichtungen, die EU-Sanktionen umgehen oder ihre Umsetzung erheblich verhindern, in die Liste wird überarbeitet.
  • Neues Kriterium für die Aufnahme in die Liste: das soll das Benennen von Personen und Einrichtungen ermöglichen, die im russischen IT-Sektor mit einer Lizenz des Föderalen Sicherheitsdienstes der Russischen Föderation (FSB) oder des russischen Ministeriums für Industrie und Handel tätig sind.
  • Einfügung einer Ausnahmeregelung, die den Verkauf von Eigentumsrechten an einem russischen Gemeinschaftsunternehmen ermöglicht, an dem eine gelistete Person beteiligt ist.  
  • Einfügung einer Ausnahmeregelung, die die Veräußerung bestimmter Arten von Wertpapieren gestattet, die von gelisteten Einrichtungen gehalten werden.
  • Bestimmte Klarstellungen in den Bestimmungen über den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und die Wahrung der Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten im Zusammenhang mit Meldepflichten.
  • Aufnahme einer Ausnahmeregelung, die die Erbringung von Dienstleistungen ermöglicht, die für die Errichtung einer Firewall erforderlich sind, die die Kontrolle einer gelisteten Person über die Vermögenswerte einer EU-Einrichtung aufhebt. 
  • Einfügung einer Ausnahme für die Erbringung von Pilotdiensten unter besonderen Umständen.

Außerdem:

  • Ausweitung des Medienverbots auf 5 weitere Kanäle.
  • Zusätzliche Bestimmungen über Informationsaustausch und Berichterstattung.
  • Eine vorübergehende Ausnahmeregelung, um die Erbringung verbotener Dienste zu ermöglichen, die für die Veräußerung russischer Betreiber aus der EU gesetzlich vorgeschrieben sind.

Sanktionen beschränken die Optionen Russlands

Die Sanktionen der EU haben die politischen und wirtschaftlichen Optionen Moskaus erheblich eingeschränkt. Sie haben erhebliche finanzielle Belastungen verursacht und die industriellen und technologischen Kapazitäten Russlands beeinträchtigt. Sie erfüllen ihre drei Hauptziele: die militärische Angriffsfähigkeit Russlands zu mindern, dem Kreml die Einnahmen zu entziehen, mit denen er den Krieg finanziert, und der russischen Wirtschaft Kosten aufzuerlegen. Sanktionen wirken und die Auswirkung wächst mit der Zeit, da die Sanktionen die industrielle und technologische Basis Russlands aushöhlen.

Sondergesandter zur Umsetzung der Sanktionen

Der EU-Sanktionsbeauftragte David O'Sullivan steht im Kontakt mit wichtigen Drittländern, um gemeinsam gegen das Umgehen von Sanktionen vorzugehen. Erste greifbare Ergebnisse sind bereits sichtbar. In einigen Ländern werden Systeme zur Überwachung, Kontrolle und Sperrung von Wiederausfuhren eingerichtet. Anomale, sprunghafte Handelszahlen für einige sehr spezifische Produkte/Länder sind ein eindeutiger Beweis dafür, dass Russland aktiv versucht, die Sanktionen zu umgehen. Dies erfordert, dass wir unsere Anstrengungen zur Bekämpfung der Umgehung verdoppeln und unsere Nachbarn zu einer noch engeren Zusammenarbeit auffordern.

In Zusammenarbeit mit den Partnern haben wir uns auch auf eine Prioritätenliste der mit Sanktionen belegten Güter geeinigt, die in russischen Militärsystemen verwendet werden und auf dem Schlachtfeld gefunden wurden. Bei diesen Gütern sollten die Unternehmen besondere Sorgfalt walten lassen, Drittländer dürfen sie nicht nach Russland ausführen. Darüber hinaus haben wir innerhalb der EU auch wirtschaftlich kritische Güter ermittelt, bei denen Unternehmen und Drittländer besonders wachsam sein sollten.

Hintergrund

Die Sanktionen der EU gegen Russland erweisen sich als wirksam. Sie beschränken die Fähigkeit Russlands, Krieg gegen die Ukraine zu führen (dazu gehört die Herstellung neuer Waffen und Reparatur bestehender Waffen) und sie behindern den Transport von Material.

Die geopolitischen, wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sind klar, da der Krieg die globalen Rohstoffmärkte, insbesondere für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse und Energie, gestört hat. Die EU stellt weiterhin sicher, dass sich ihre Sanktionen nicht auf die Energie- und Agrarlebensmittelausfuhren aus Russland in Drittländer auswirken.

Als Hüterin der EU-Verträge überwacht die Europäische Kommission die Durchsetzung der EU-Sanktionen durch die EU-Mitgliedstaaten.

Die EU steht geeint in ihrer Solidarität mit der Ukraine und wird die Ukraine und ihre Bevölkerung zusammen mit ihren internationalen Partnern weiterhin unterstützen, so lange es erforderlich ist. Unter anderem durch zusätzliche politische, finanzielle, militärische und humanitäre Hilfe.

Weitere Informationen

Pressemitteilung

Fragen und Antworten (werden zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar sein).

Überblick des Rates über die Sanktionen gegen Russland

Pressekontakt: birgit [dot] schmeitzneratec [dot] europa [dot] eu (Birgit Schmeitzner), Tel.: +49 (30) 2280-2300. Mehr Informationen zu allen Pressekontakten hier.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. Juni 2023
Autor
Vertretung in Deutschland