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Vertretung in Deutschland
Presseartikel8. Februar 2017Vertretung in DeutschlandLesedauer: 1 Min

Ab 2018 könnten Verbraucher ihre digitalen Abos in der ganzen EU nutzen

Bald werden die Verbraucher in der EU ihre Online-Abonnements für Filme, Sportereignisse, E-Bücher, Videospiele oder Musik auch auf Reisen in der EU uneingeschränkt nutzen können. Gestern (Dienstag) haben sich die Verhandlungsführer des...

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(08.02.2017) – „Ich spreche dem Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Jean-Marie Cavada, dem Maltesischen Vorsitz im Rat der EU sowie allen anderen, die an der Erreichung des heutigen Kompromisses mitgewirkt haben, meinen herzlichen Dank aus“, sagte Ansip. „Jetzt müssen wir noch Einvernehmen über unsere anderen Vorschläge zur Modernisierung des EU-Urheberrechts und zur Gewährung eines breiteren grenzüberschreitenden Zugangs zu kreativen Inhalten erzielen. Dabei zähle ich auf die Unterstützung des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten.“

Der vereinbarte Wortlaut muss nun vom Rat der EU und vom Europäischen Parlament förmlich gebilligt werden. Sobald die Vorschriften erlassen worden sind, werden sie ab Anfang 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten gelten, denn die Verordnung sieht für Anbieter und Rechteinhaber eine Übergangsfrist von 9 Monaten vor, damit sie sich auf die Anwendung der neuen Vorschriften einstellen können.

Hintergrund

Im Dezember 2015 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Erweiterung des Zugriffs auf Online-Inhalte für Reisende in der EU vor. Dies war der erste Vorschlag für eine Rechtsvorschrift im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt. Er wurde im September 2016 mit modernen EU-Urheberrechtsvorschriften vervollständigt, um die kulturelle Vielfalt in Europa zu fördern und mehr Inhalte online zugänglich zu machen. Zugleich sollen klarere Vorschriften für alle Online-Beteiligten geschaffen werden.

Im Mittelpunkt der Verordnung stehen diejenigen Online-Inhaltedienste, für die die Anwendung des Urheberrechts vor größter Bedeutung ist. Das sind beispielsweise Plattformen für den Videoabruf (Netflix, HBO Go, Amazon Prime, Mubi, Chili TV), Online-Fernsehdienste (Viasat Viaplay, Sky Now TV, Voyo), Musikstreamingdienste (Spotify, Deezer, Google Music) oder Märkte für Onlinespiele (Steam, Origin).

Weitere Informationen:

Verordnung zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalten im Binnenmarkt

MEMO/17/243

Factsheet

Pressekontakt: nikola [dot] johnatec [dot] europa [dot] eu (Nikola John), Tel.: +49 (30) 2280 2410

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per frageaterlebnis-europa [dot] eu (E-Mail) oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
8. Februar 2017
Autor
Vertretung in Deutschland